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Möglichkeiten der behindertengerechten Gestaltung von Veranstaltungen
Für blinde und sehbehinderte Menschen
- Veranstaltungsankündigungen - auch im Internet.
- Bereitstellung von Infomaterialien auch auf Diskette, per Mail und
in Großdruck (mindestens.16 PT).
- Das Angebot, hierauf müsste bereits in der Veranstaltungsankündigung
hingewiesen werden, Teilnehmerinnen an der vom Veranstaltungsort aus
nächstgelegenen Haltestelle des ÖPNV abzuholen. (Voranmeldung ist hierbei
natürlich notwendig.)
- Nach vorheriger Absprache mit der/dem ReferentIn, sie/er möge, falls
blinde oder sehbehinderte Menschen anwesend sind, die Folien bitte während
er diese auflegt, kurz erklären.
- Falls es einen Info- oder Büchertisch gibt: der Hinweis in der Veranstaltung,
oder auch vor Beginn dieser, dass für blinde und sehbehinderte Menschen
Assistenz zum Angucken des Info- oder Büchertisches zur Verfügung steht,
falls Kapazität geschafft werden kann, diese Leistung anzubieten.
- Wenn am Eingang des Veranstaltungsortes Infoschilder oder Wegweiser
sind: große gut lesbare Schrift, auf kontrastreichem Hintergrund.
- Veröffentlichung von Veranstaltungsankündigungen auch in den von blinden
und sehbehinderten Menschen lesbaren Medien. Welche "Blindenmedien"
dies im Einzelnen sind, können Sie bei Bedarf gerne beim Hessischen
Koordinationsbüro für behinderte Frauen erfragen. (Eine Liste gibt es
derzeit noch nicht.)
- Bei Filmen - außer Filmen im Original mit Untertitel oder Stummfilme,
diese lassen sich mit bestem Willen nicht blindengerecht anbieten -
wäre es schön, wenn (nach Voranmeldung), für blinde und sehbehinderte
Menschen Personal zum Erklären des Filmes zur Verfügung stehen könnte.
Für gehörlose Menschen
- Damit sie Nutzen aus der jeweiligen Veranstaltung ziehen können, ist
die Voranmeldung von gehörlosen Menschen erforderlich und die Anwesenheit
von 1 - 2 GebärdendolmetscherInnen notwendig (je nach Art und Umfang
der Veranstaltung, am Besten mit der infrage kommenden GebärdendolmetscherIn
vorher abklären). Die örtlichen Behindertenbeauftragten, sowie das Hessische
Koordinationsbüro für behinderte Frauen können Ihnen Adressen von GebärdendolmetscherInnen
vermitteln. Evtl. Hemmnis bei der Realisierung: Kosten pro Stunde €
40,00. Ein Topf der diese Kosten abdeckt, gibt es unseres Wissens leider
nicht.
Für Menschen mit einer Hörbehinderung
- Nach Voranmeldung: Ausstattung des Veranstaltungsraumes mit einer
Höranlage. Die technische Installation ist unkompliziert. Die örtlichen
Behindertenbeauftragten (falls vorhanden), der Behindertenrat, oder
örtliche Zusammenschlüsse von Menschen mit einer Hörbehinderung wissen
mit Sicherheit, wo man zu welchen Bedingungen eine Höranlage ausleihen
kann
Für Menschen mit einer Gehbehinderung
- Das Angebot - bereits in der Veranstaltungsankündigung - bei Bedarf
direkt ein Parkplatz für diese Menschen vor dem Veranstaltungsort freizuhalten.
Für Menschen im Rollstuhl
- Die jeweilige Veranstaltung sollte in mit einem Rollstuhl erreichbaren
Raum stattfinden. Natürlich sollte auch das WC von RollstuhlfahrerInnen
benutzbar sein. (Notwendige Türbreite 80 cm, sowie entsprechender Platz
im WC.)
- Für die Überwindung von geringfügigen Stufen können meist kostenlos
oder zu einem sehr geringem Beitrag Rampen bei den örtlichen Sanitätshäusern
oder Behindertenorganisationen ausgeliehen werden. Die Höhen der überwindbaren
Stufen hängt von der jeweiligen Rampe ab. (Details müssen somit vor
Ort abgeklärt werden.)
Für Menschen mit Lernschwierigkeiten (Menschen mit sog. geistiger
Behinderung)
- Damit diese Menschen den Inhalten einer Veranstaltung folgen können,
muss die Veranstaltung ausschließlich in leichter Sprache - untermalt
mit vielen Bildern - angeboten werden. (Dieser Wunsch grenzt - aufgrund
der vielen Bilder - u. U. blinde und sehbehinderte Menschen aus. Eine
weitere Frage ist für mich auch, inwieweit es wirklich möglich ist,
jeden Veranstaltungsinhalt so in leichter Sprache anzubieten, dass die
Veranstaltung trotz leichter Sprache ein adäquates Angebot für behinderte
und nichtbehinderte Menschen darstellt). Ich halte es nicht für ausgeschlossen,
dass manche in Veranstaltungen zu vermittelnde Materien so defizil sind,
dass die Umtransformierung in leichte Sprache mit einem Verlust der
Inhalte einhergeht. Ein Buch zur Vermittlung von leichter Sprache wurde
von People First Deutschland e. V. - der bundesweiten Organisation von
Menschen mit Lernschwierigkeiten - herausgegeben. Es trägt den Titel:
„Ein Wörterbuch für leichte Sprache“ und ist für €14,00 bei o. g. Organisation
über Internet (E-Mail: info@people1.de) oder telefonisch unter 0561-7 28 85-55 zu
bestellen.
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