Zum 1.1.2011 werden die ambulanten Kodierrichtlinien (AKR) flächendeckend
- zunächst als Testmöglichkeit - und nach einer sechsmonatigen sanktionsfreien
Übergangsfrist verpflichtend zur Abrechnung und Vergütung der vertragsärztlichen
Abrechnung eingeführt.
Das Hessische Netzwerk behinderter Frauen äußerte in einem Brief
Bedenken und bat die Kassenärztliche Bundesvereinigung, den Beauftragten
der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten, sowie
den Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit um Stellungnahme.