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Grafik: Hessisches Netzwerk behinderter Frauen Einführung der ambulanten Kodierrichtlinien


Zum 1.1.2011 werden die ambulanten Kodierrichtlinien (AKR) flächendeckend - zunächst als Testmöglichkeit - und nach einer sechsmonatigen sanktionsfreien Übergangsfrist verpflichtend zur Abrechnung und Vergütung der vertragsärztlichen Abrechnung eingeführt.
Das Hessische Netzwerk behinderter Frauen äußerte in einem Brief Bedenken und bat die Kassenärztliche Bundesvereinigung, den Beauftragten der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten, sowie den Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit um Stellungnahme.