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Individuelle Behandlung notwendig
Fachtagung "Die gesundheitliche Versorgung von Frauen mit Behinderung" in Bad Nauheim
Ist unser Gesundheitswesen barrierefrei? Mit dieser Frage beschäftigte
sich die Fachtagung "Die gesundheitliche Versorgung von Frauen mit
Behinderung" - eine Kooperationsveranstaltung des Hessischen Netzwerks
behinderter Frauen, des Hessischen Sozialministeriums, der Kassenärztlichen
Vereinigung Hessen und der Landesärztekammer Hessen - am 9. Dezember
im Fortbildungszentrum der Kammer. Dr. med. Ursula Stüwe, Präsidentin
der Landesärztekammer, unterstrich in ihrem Grußwort die Wichtigkeit
von Kooperationen und Netzwerkarbeit, um Menschen mit Behinderung zu unterstützen
und Lösungswege für ihre Probleme zu finden. Täglich erführen
Frauen und Männer mit Behinderung in den verschiedensten Lebensbereichen
Benachteiligungen, unterstrich Dr. Walter Kindermann, Leiter der Abteilung
Arbeit, Soziales und Integration im Hessischen Sozialministerium. Ziel
der Landespolitik – und zunehmend auch der internationalen Politik
– sei es, diese Benachteiligungen zu erkennen und Maßnahmen
vorzusehen, die es den Betroffenen möglich machten, gleichberechtigt
an allem Bereichen gesellschaftlichen Lebens teilzuhaben. Diese Maßnahmen
reichten allerdings vielfach nicht aus, um der besonderen Situation von
Frauen mit Behinderung, die „ein Risiko auf doppelte Diskriminierung„
hätten, Rechnung zu tragen.
Hürden beim Arztbesuch
Dass auch das Gesundheitssystem hier keine Ausnahme bildet, machte die
Tagung in Bad Nauheim deutlich. Menschen mit Behinderung müssten
die Angebote des Gesundheitswesens in erhöhtem Maße in Anspruch
nehmen, erklärte Rita Schroll, Koordinatorin im Hessischen Netzwerk
behinderter Frauen und Leiterin des Hessischen Koordinationsbüros
für behinderte Frauen. Oftmals sei jedoch der Arztbesuch mit großen
Hürden verbunden: Treppen vor der Praxis, zu schmale Türen und
fehlende oder zu kleine Aufzüge stellten in etlichen Fällen
unüberwindliche Hindernisse dar. Zudem würden häufig ein
zu geringes Zeitbudget der Arztpraxen und Schwierigkeiten bei der Verständigung
beklagt. Natürlich seien Frauen und Männer mit Behinderung gleichermaßen
von diesen Schwierigkeiten betroffen, sagte Schroll; allerdings stießen
Frauen auf zusätzliche Probleme. So kämen beispielsweise Vorsorgeuntersuchungen
früher und in größerem Umfang auf sie zu; außerdem
seien Frauen mit Behinderung häufig von sexualisierter Gewalt betroffen
oder bedroht.
Wie lässt sich die Situation in der Arztpraxis verbessern? „Behinderte
sind ganz individuell zu behandeln“, unterstrich Dr. med. Klaus
König, Landesvorsitzender Hessen des Berufsverbands der Frauenärzte
e.V. und Leiter der Fachtagung. Arzt und medizinisches Personal müssten
bereit sein, einen erhöhten Zeitaufwand zu erbringen und ausführliche
Erklärungen zu leisten. Liege eine geistige Behinderung vor, finde
das Gespräch mit dem Betreuer oder der Betreuerin statt; meist in
Anwesenheit der Patientin. König wies darauf hin, dass Prävention
in der Frauenarztpraxis im Vordergrund stehe. Damit sei bei nichtbehinderten
als auch bei behinderten Patientinnen nicht nur die Krebsvorsorge gemeint,
sondern auch Sexualität und Empfängnisverhütung. Neben
ausreichender Zeit bezeichnete König die behindertengerechte Ausstattung
einer Praxis als wichtige Voraussetzung für die Behandlung und Betreuung
von Patientinnen mit Behinderung: u.a. rollstuhlgerechter Zugang zur Praxis,
ausreichend große Räume und Gänge, ein breiter Zugang
zu den Toiletten.
Auch Dr. med. Margita Bert, Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen
Vereinigung Hessen, ging in ihrem Grußwort auf die Hindernisse ein,
die sich Menschen mit Behinderung bei einem Arztbesuch in den Weg stellen
können. Zugleich hob sie hervor, dass viele Arztpraxen Vorrichtungen
für behinderte Menschen vorhielten. Damit die Zielgruppe auch von
diesen Angeboten erfahre, erweitere die
KV H die Online - Arztsuche auf ihrer Homepage um spezifische Informationen
für Menschen mit Behinderung. Auf Initiative des Hessischen Netzwerkes
behinderter Frauen und in Kooperation mit dem Hessischen Sozialministerium
habe die KV H in diesem Zusammenhang begonnen, systematisch die niedergelassenen
Ärzte und psychologischen Psychotherapeuten in Hessen nach ihren
Angeboten für behinderte Menschen zu befragen. Dr. med. Harald Herholz
stellte die bisherigen Ergebnisse der Befragung vor, nach der ein Drittel
der antwortenden Arztpraxen bislang nicht auf Rollstuhlfahrer eingestellt
ist und ein weiteres Drittel auf eine Rampe oder eine Hebebühne verweisen
kann. 38 Prozent der Praxen verfügen bereits über ein umfassendes
Angebot für Rollstuhlfahrer. Zum Zeitpunkt der Tagung hatten sich
rund 2000 der 12 000 angeschriebenen Praxen an der Erhebung beteiligt.
Kommunikation
In den Workshops der Tagung wurde nochmals gesondert auf die speziellen
Bedürfnisse bei der gesundheitlichen Versorgung und Behandlung von
Frauen mit Behinderung, auf die Themen Gynäkologie, Sexualität,
Verhütung und Schwangerschaft sowie auf das Erkennen von Gewalt an
Frauen mit Behinderung in der Arztpraxis eingegangen. Deutlich zeigte
die Diskussion in dem von der Gynäkologin Dr. med. Brigitte Schuler
geleiteten Workshop, dass Menschen mit Behinderung beim Arztbesuch nicht
nur mit Hindernissen wie fehlenden Aufzügen oder Rampen zu kämpfen
haben, sondern z.B. auch auf Verständigungsschwierigkeiten stoßen.
Für Ärztinnen und Ärzte ist daher die Information wichtig,
dass gehörlose Patienten gemäß SGB 1 § 17 Anspruch
auf einen Gebärdendolmetscher haben. Die Kosten werden von den Krankenkassen
übernommen. Doch auch sonst gibt es Kommunikationsprobleme: Viele
Menschen mit Behinderung fühlen sich in Arztpraxen herablassend behandelt.
Sie werden geduzt, oder in Gesprächen mit der Begleitperson schlichtweg
übergangen. Daher schlug Sigrid Blehle, Managerin des Fortbildungszentrums
der Kammer, vor, den Umgang mit Menschen mit Behinderung in die ärztliche
Fortbildung einzuarbeiten. Eine Idee, die in Zusammenarbeit mit Rita Schroll
vom Hessischen Netzwerk behinderter Frauen, umgesetzt werden soll.
Dr. König, der gemeinsam mit Hannelore Sonnleitner-Doll von pro
familia Frankfurt den Workshop zu den Themen Sexualität, Verhütung
und Schwangerschaft leitete, betonte, dass der zusätzliche Aufwand
bei der Behandlung von Frauen mit Behinderung für die Frauenarztpraxis
auf jeden Fall erheblich sei; dies betreffe auch die Beratung. Oft könne
dies nicht innerhalb der Sprechstunde geschehen, sondern müsse im
Anschluss erfolgen. Er leiste den Auswand gerne, sagte König, der
sich eine Budgetierung im Rahmen der IV-Verträge vorstellen kann.
Sonnleitner-Doll ergänzte, dass jeder Mensch ein Recht auf Sexualität
habe, und auch Menschen mit Behinderung dieses Recht einzuräumen
sei. Ärzte sollten die betreffenden Themen bei der Behandlung ansprechen
und wissen, wohin sie sich bei Fragen und Problemen wenden können.
So auch, wie in dem von Rita Schroll und Bärbel Mickler, Leiterin
des Vereins Fortbildung und Unterstützung für Menschen mit und
ohne Behinderung, geleiteten Workshop diskutiert, wenn die Patientin als
Opfer von Gewalt erkannt wird. Wichtige Kontaktadressen sind z.B. die
Lebenshilfe, eine Beratungsstelle wie das Hessische Koordinationsbüro
für behinderte Frauen oder eine Notrufeinrichtung. Informationen
zur Zugänglichkeit dieser Stellen sind auf der Homepage des Hessischen
Koordinationsbüros www.fab-kassel.de/hkbf/hkbf.html
zu finden. Ein wesentliches Hilfsmittel zum Erkennen und Dokumentieren
von Gewalt ist der Ärztliche Dokumentationsbogen bei häuslicher
Gewalt – körperlicher Misshandlung, zu dem das Netzwerk Gewaltprävention
im Gesundheitswesen beim Hessischen Sozialministerium ein Informationsblatt
für Patienten herausgegeben hat (Vordrucke auch im Internet unter
www.frauennotrufe-hessen.de).
Da diese bislang Frauen mit Behinderung nicht berücksichtigt hatten,
wurden die Bögen auf der Tagung entsprechend überarbeitet. Für
den Arzt selbst gilt, bei Verdacht auf Gewaltanwendung gegenüber
einer behinderten Patientin viel Einfühlungsvermögen aufzubringen
und auch auf ihre nonverbalen Signale zu achten, die nicht vorschnell
der Behinderung zugerechnet werden dürfen.
Katja Möhrle
Hessisches Ärzteblatt 2/2007
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