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Grafik: Hessisches Netzwerk behinderter Frauen Individuelle Behandlung notwendig Fachtagung "Die gesundheitliche Versorgung von Frauen mit Behinderung" in Bad Nauheim

Ist unser Gesundheitswesen barrierefrei? Mit dieser Frage beschäftigte sich die Fachtagung "Die gesundheitliche Versorgung von Frauen mit Behinderung" - eine Kooperationsveranstaltung des Hessischen Netzwerks behinderter Frauen, des Hessischen Sozialministeriums, der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen und der Landesärztekammer Hessen - am 9. Dezember im Fortbildungszentrum der Kammer. Dr. med. Ursula Stüwe, Präsidentin der Landesärztekammer, unterstrich in ihrem Grußwort die Wichtigkeit von Kooperationen und Netzwerkarbeit, um Menschen mit Behinderung zu unterstützen und Lösungswege für ihre Probleme zu finden. Täglich erführen Frauen und Männer mit Behinderung in den verschiedensten Lebensbereichen Benachteiligungen, unterstrich Dr. Walter Kindermann, Leiter der Abteilung Arbeit, Soziales und Integration im Hessischen Sozialministerium. Ziel der Landespolitik – und zunehmend auch der internationalen Politik – sei es, diese Benachteiligungen zu erkennen und Maßnahmen vorzusehen, die es den Betroffenen möglich machten, gleichberechtigt an allem Bereichen gesellschaftlichen Lebens teilzuhaben. Diese Maßnahmen reichten allerdings vielfach nicht aus, um der besonderen Situation von Frauen mit Behinderung, die „ein Risiko auf doppelte Diskriminierung„ hätten, Rechnung zu tragen.

Hürden beim Arztbesuch
Dass auch das Gesundheitssystem hier keine Ausnahme bildet, machte die Tagung in Bad Nauheim deutlich. Menschen mit Behinderung müssten die Angebote des Gesundheitswesens in erhöhtem Maße in Anspruch nehmen, erklärte Rita Schroll, Koordinatorin im Hessischen Netzwerk behinderter Frauen und Leiterin des Hessischen Koordinationsbüros für behinderte Frauen. Oftmals sei jedoch der Arztbesuch mit großen Hürden verbunden: Treppen vor der Praxis, zu schmale Türen und fehlende oder zu kleine Aufzüge stellten in etlichen Fällen unüberwindliche Hindernisse dar. Zudem würden häufig ein zu geringes Zeitbudget der Arztpraxen und Schwierigkeiten bei der Verständigung beklagt. Natürlich seien Frauen und Männer mit Behinderung gleichermaßen von diesen Schwierigkeiten betroffen, sagte Schroll; allerdings stießen Frauen auf zusätzliche Probleme. So kämen beispielsweise Vorsorgeuntersuchungen früher und in größerem Umfang auf sie zu; außerdem seien Frauen mit Behinderung häufig von sexualisierter Gewalt betroffen oder bedroht.

Wie lässt sich die Situation in der Arztpraxis verbessern? „Behinderte sind ganz individuell zu behandeln“, unterstrich Dr. med. Klaus König, Landesvorsitzender Hessen des Berufsverbands der Frauenärzte e.V. und Leiter der Fachtagung. Arzt und medizinisches Personal müssten bereit sein, einen erhöhten Zeitaufwand zu erbringen und ausführliche Erklärungen zu leisten. Liege eine geistige Behinderung vor, finde das Gespräch mit dem Betreuer oder der Betreuerin statt; meist in Anwesenheit der Patientin. König wies darauf hin, dass Prävention in der Frauenarztpraxis im Vordergrund stehe. Damit sei bei nichtbehinderten als auch bei behinderten Patientinnen nicht nur die Krebsvorsorge gemeint, sondern auch Sexualität und Empfängnisverhütung. Neben ausreichender Zeit bezeichnete König die behindertengerechte Ausstattung einer Praxis als wichtige Voraussetzung für die Behandlung und Betreuung von Patientinnen mit Behinderung: u.a. rollstuhlgerechter Zugang zur Praxis, ausreichend große Räume und Gänge, ein breiter Zugang zu den Toiletten.
Auch Dr. med. Margita Bert, Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen, ging in ihrem Grußwort auf die Hindernisse ein, die sich Menschen mit Behinderung bei einem Arztbesuch in den Weg stellen können. Zugleich hob sie hervor, dass viele Arztpraxen Vorrichtungen für behinderte Menschen vorhielten. Damit die Zielgruppe auch von diesen Angeboten erfahre, erweitere die
KV H die Online - Arztsuche auf ihrer Homepage um spezifische Informationen für Menschen mit Behinderung. Auf Initiative des Hessischen Netzwerkes behinderter Frauen und in Kooperation mit dem Hessischen Sozialministerium habe die KV H in diesem Zusammenhang begonnen, systematisch die niedergelassenen Ärzte und psychologischen Psychotherapeuten in Hessen nach ihren Angeboten für behinderte Menschen zu befragen. Dr. med. Harald Herholz stellte die bisherigen Ergebnisse der Befragung vor, nach der ein Drittel der antwortenden Arztpraxen bislang nicht auf Rollstuhlfahrer eingestellt ist und ein weiteres Drittel auf eine Rampe oder eine Hebebühne verweisen kann. 38 Prozent der Praxen verfügen bereits über ein umfassendes Angebot für Rollstuhlfahrer. Zum Zeitpunkt der Tagung hatten sich rund 2000 der 12 000 angeschriebenen Praxen an der Erhebung beteiligt.

Kommunikation
In den Workshops der Tagung wurde nochmals gesondert auf die speziellen Bedürfnisse bei der gesundheitlichen Versorgung und Behandlung von Frauen mit Behinderung, auf die Themen Gynäkologie, Sexualität, Verhütung und Schwangerschaft sowie auf das Erkennen von Gewalt an Frauen mit Behinderung in der Arztpraxis eingegangen. Deutlich zeigte die Diskussion in dem von der Gynäkologin Dr. med. Brigitte Schuler geleiteten Workshop, dass Menschen mit Behinderung beim Arztbesuch nicht nur mit Hindernissen wie fehlenden Aufzügen oder Rampen zu kämpfen haben, sondern z.B. auch auf Verständigungsschwierigkeiten stoßen. Für Ärztinnen und Ärzte ist daher die Information wichtig, dass gehörlose Patienten gemäß SGB 1 § 17 Anspruch auf einen Gebärdendolmetscher haben. Die Kosten werden von den Krankenkassen übernommen. Doch auch sonst gibt es Kommunikationsprobleme: Viele Menschen mit Behinderung fühlen sich in Arztpraxen herablassend behandelt. Sie werden geduzt, oder in Gesprächen mit der Begleitperson schlichtweg übergangen. Daher schlug Sigrid Blehle, Managerin des Fortbildungszentrums der Kammer, vor, den Umgang mit Menschen mit Behinderung in die ärztliche Fortbildung einzuarbeiten. Eine Idee, die in Zusammenarbeit mit Rita Schroll vom Hessischen Netzwerk behinderter Frauen, umgesetzt werden soll.

Dr. König, der gemeinsam mit Hannelore Sonnleitner-Doll von pro familia Frankfurt den Workshop zu den Themen Sexualität, Verhütung und Schwangerschaft leitete, betonte, dass der zusätzliche Aufwand bei der Behandlung von Frauen mit Behinderung für die Frauenarztpraxis auf jeden Fall erheblich sei; dies betreffe auch die Beratung. Oft könne dies nicht innerhalb der Sprechstunde geschehen, sondern müsse im Anschluss erfolgen. Er leiste den Auswand gerne, sagte König, der sich eine Budgetierung im Rahmen der IV-Verträge vorstellen kann. Sonnleitner-Doll ergänzte, dass jeder Mensch ein Recht auf Sexualität habe, und auch Menschen mit Behinderung dieses Recht einzuräumen sei. Ärzte sollten die betreffenden Themen bei der Behandlung ansprechen und wissen, wohin sie sich bei Fragen und Problemen wenden können. So auch, wie in dem von Rita Schroll und Bärbel Mickler, Leiterin des Vereins Fortbildung und Unterstützung für Menschen mit und ohne Behinderung, geleiteten Workshop diskutiert, wenn die Patientin als Opfer von Gewalt erkannt wird. Wichtige Kontaktadressen sind z.B. die Lebenshilfe, eine Beratungsstelle wie das Hessische Koordinationsbüro für behinderte Frauen oder eine Notrufeinrichtung. Informationen zur Zugänglichkeit dieser Stellen sind auf der Homepage des Hessischen Koordinationsbüros www.fab-kassel.de/hkbf/hkbf.html zu finden. Ein wesentliches Hilfsmittel zum Erkennen und Dokumentieren von Gewalt ist der Ärztliche Dokumentationsbogen bei häuslicher Gewalt – körperlicher Misshandlung, zu dem das Netzwerk Gewaltprävention im Gesundheitswesen beim Hessischen Sozialministerium ein Informationsblatt für Patienten herausgegeben hat (Vordrucke auch im Internet unter www.frauennotrufe-hessen.de). Da diese bislang Frauen mit Behinderung nicht berücksichtigt hatten, wurden die Bögen auf der Tagung entsprechend überarbeitet. Für den Arzt selbst gilt, bei Verdacht auf Gewaltanwendung gegenüber einer behinderten Patientin viel Einfühlungsvermögen aufzubringen und auch auf ihre nonverbalen Signale zu achten, die nicht vorschnell der Behinderung zugerechnet werden dürfen.
Katja Möhrle

Hessisches Ärzteblatt 2/2007