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Umfrage in Hessischen Notrufberatungsstellen
KONTAKTDATEN
Name: Frauenberatungsstelle und Interventionsstelle gegen
häusliche Gewalt
Str., Nr.: Brunnenstr. 53
PLZ, Ort: 34537 Bad Wildungen
Tel.: 0 56 21 / 9 16 89
Fax: 0 56 21 / 96 57 57
E-Mail: frauenberatung.badwildungen@web.de
Internet: -
1. Haben Sie Erfahrung in der Begleitung von Frauen mit
Behinderungen?
Ja.
Wenn ja, mit welchen Behinderungsarten?
Seelische Behinderung, körperliche Behinderungen.
2. Arbeiten in Ihrer Beratungsstelle Frauen mit
Behinderungen?
Nein.
Wenn ja, mit welcher Behinderung?
3. Arbeiten Sie mit den örtlichen Beratungsstellen für
Menschen mit Behinderung zusammen, sodass Sie sich
von dort - falls notwendig - ggf. Unterstützung/Infos
holen könnten?
Ja.
FRAGEN ZUR NUTZBARKEIT UND ZUGÄNGLICHKEIT
FÜR FRAUEN MIT BEHINDERUNG:
4. Ist die Beratungsstelle komplett oder teilweise für
Rollstuhlfahrerinnen zugänglich?
-
Wenn nein, können Sie die Beratung in anderen
für
Rollstuhlfahrerinnen zugänglichen Räumen anbieten?
Ja, Fahrstuhl in Bad Wildungen | Außenstelle Korbach
hat eine Rampe.
5. Gibt es in Ihrer Beratungsstelle ein Behinderten-WC?
Nein, in der Beratungsstelle Bad Wildungen.
Im Rathaus in Bad Wildungen (Innenstadt) gibt es ein Behinderten-WC
(3 Min. von uns entfernt).
Ja, in der Außenstelle in Korbach.
Falls nein, wie breit ist die Tür zu diesem
Raum?
68 cm
und bietet der Raum
soviel Platz, dass sich dort eine
Rollstuhlfahrerin bewegen kann?
Nein.
6. Gibt es bei Ihnen eine Mitarbeiterin, die sich durch
Gebärdensprache verständigen kann?
Nein.
Wenn nein, kann Ihre Einrichtung auf entsprechendes
Fachpersonal zurückgreifen?
Nein (das nächste wäre Kassel).
7. Hat Ihre Einrichtung ein Schreibtelefon?
Nein.
8. Haben Frauen mit Hörbehinderung die Möglichkeit,
sofern dies der Beratungsprozess ermöglicht, per Fax
oder E-Mail beraten zu werden?
Ja.
9. Gibt es bei Ihnen eine Mitarbeiterin, die sich durch
Lormen (Verständigung per Fingersprache) ver-
ständigen kann?
Nein.
Wenn nein, kann Ihre Einrichtung auf entsprechendes
Fachpersonal zurückgreifen?
Nein.
10. Halten Sie das Informationsmaterial, das Sie nichtbe-
hinderten Frauen aushändigen für Frauen mit
Behinderung in einer für sie zugänglichen Form
bereit? Für
- blinde Menschen in Brailleschrift oder auf Diskette:
Nein.
- sehbehinderte Menschen in vergrößerter Schrift:
Nein.
- Menschen mit Lernschwierigkeiten (sog. geistig
behinderte) in leichter Sprache:
Nein.
11. Können Sie Frauen mit Behinderung wenn notwendig
zusätzliche Unterstützung anbieten?
- Abholung von der nächstgelegenen Haltestelle des
ÖPNVs, (für Beratung und/oder zum Besuch Ihrer
Veranstaltungen oder zu Gruppenangeboten)?
Nach Absprache.
- Begleitung zu den durch die Gewalttat notwendig
gewordenen Einrichtungen (Polizei, Rechtsanwältin,
GynäkologIn usw.)?
Ja.
- falls notwendig: Hilfestellung bei der Suche nach
einer anderen Assistenz
Ja.
12. Sind Ihre Gruppenangebote - wie z.B. Selbstver-
teidigungskurse - so gestaltet, dass Frauen mit
Behinderung teilnehmen können?
Nach Absprache.
13. Unterstützen Sie Frauen mit Behinderung bei der
Suche nach einer zugänglichen Gynäkologin,
Rechtsanwältin, Therapeutin usw.?
Ja.
14. Haben Sie noch sonstige Anregungen und/oder
Anmerkungen für uns?
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