Hessisches Koordinationsbüro für behinderte Frauen
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Grafik: Schriftzug mit Logo Hessisches Koordinationsbüro für behinderte Frauen

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Thematisches > Weitere Hinweise und Informationen zum Thema Gewalt an Frauen mit Behinderung

Grafik: Hessisches Koordinationsbüro für behinderte Frauen Möglichkeiten der behindertengerechten Gestaltung von Veranstaltungen

Für blinde und sehbehinderte Menschen
  • Veranstaltungsankündigungen - auch im Internet.
  • Bereitstellung von Infomaterialien auch auf Diskette, per Mail und in Großdruck (mindestens.16 PT).
  • Das Angebot, hierauf müsste bereits in der Veranstaltungsankündigung hingewiesen werden, Teilnehmerinnen an der vom Veranstaltungsort aus nächstgelegenen Haltestelle des ÖPNV abzuholen. (Voranmeldung ist hierbei natürlich notwendig.)
  • Nach vorheriger Absprache mit der/dem ReferentIn, sie/er möge, falls blinde oder sehbehinderte Menschen anwesend sind, die Folien bitte während er diese auflegt, kurz erklären.
  • Falls es einen Info- oder Büchertisch gibt: der Hinweis in der Veranstaltung, oder auch vor Beginn dieser, dass für blinde und sehbehinderte Menschen Assistenz zum Angucken des Info- oder Büchertisches zur Verfügung steht, falls Kapazität geschafft werden kann, diese Leistung anzubieten.
  • Wenn am Eingang des Veranstaltungsortes Infoschilder oder Wegweiser sind: große gut lesbare Schrift, auf kontrastreichem Hintergrund.
  • Veröffentlichung von Veranstaltungsankündigungen auch in den von blinden und sehbehinderten Menschen lesbaren Medien. Welche "Blindenmedien" dies im Einzelnen sind, können Sie bei Bedarf gerne beim Hessischen Koordinationsbüro für behinderte Frauen erfragen. (Eine Liste gibt es derzeit noch nicht.)
  • Bei Filmen - außer Filmen im Original mit Untertitel oder Stummfilme, diese lassen sich mit bestem Willen nicht blindengerecht anbieten - wäre es schön, wenn (nach Voranmeldung), für blinde und sehbehinderte Menschen Personal zum Erklären des Filmes zur Verfügung stehen könnte.
Für gehörlose Menschen
  • Damit sie Nutzen aus der jeweiligen Veranstaltung ziehen können, ist die Voranmeldung von gehörlosen Menschen erforderlich und die Anwesenheit von 1 - 2 GebärdendolmetscherInnen notwendig (je nach Art und Umfang der Veranstaltung, am Besten mit der infrage kommenden GebärdendolmetscherIn vorher abklären). Die örtlichen Behindertenbeauftragten, sowie das Hessische Koordinationsbüro für behinderte Frauen können Ihnen Adressen von GebärdendolmetscherInnen vermitteln. Evtl. Hemmnis bei der Realisierung: Kosten pro Stunde € 40,00. Ein Topf der diese Kosten abdeckt, gibt es unseres Wissens leider nicht.
Für Menschen mit einer Hörbehinderung
  • Nach Voranmeldung: Ausstattung des Veranstaltungsraumes mit einer Höranlage. Die technische Installation ist unkompliziert. Die örtlichen Behindertenbeauftragten (falls vorhanden), der Behindertenrat, oder örtliche Zusammenschlüsse von Menschen mit einer Hörbehinderung wissen mit Sicherheit, wo man zu welchen Bedingungen eine Höranlage ausleihen kann
Für Menschen mit einer Gehbehinderung
  • Das Angebot - bereits in der Veranstaltungsankündigung - bei Bedarf direkt ein Parkplatz für diese Menschen vor dem Veranstaltungsort freizuhalten.
Für Menschen im Rollstuhl
  • Die jeweilige Veranstaltung sollte in mit einem Rollstuhl erreichbaren Raum stattfinden. Natürlich sollte auch das WC von RollstuhlfahrerInnen benutzbar sein. (Notwendige Türbreite 80 cm, sowie entsprechender Platz im WC.)
  • Für die Überwindung von geringfügigen Stufen können meist kostenlos oder zu einem sehr geringem Beitrag Rampen bei den örtlichen Sanitätshäusern oder Behindertenorganisationen ausgeliehen werden. Die Höhen der überwindbaren Stufen hängt von der jeweiligen Rampe ab. (Details müssen somit vor Ort abgeklärt werden.)
Für Menschen mit Lernschwierigkeiten (Menschen mit sog. geistiger Behinderung)
  • Damit diese Menschen den Inhalten einer Veranstaltung folgen können, muss die Veranstaltung ausschließlich in leichter Sprache - untermalt mit vielen Bildern - angeboten werden. (Dieser Wunsch grenzt - aufgrund der vielen Bilder - u. U. blinde und sehbehinderte Menschen aus. Eine weitere Frage ist für mich auch, inwieweit es wirklich möglich ist, jeden Veranstaltungsinhalt so in leichter Sprache anzubieten, dass die Veranstaltung trotz leichter Sprache ein adäquates Angebot für behinderte und nichtbehinderte Menschen darstellt). Ich halte es nicht für ausgeschlossen, dass manche in Veranstaltungen zu vermittelnde Materien so defizil sind, dass die Umtransformierung in leichte Sprache mit einem Verlust der Inhalte einhergeht. Ein Buch zur Vermittlung von leichter Sprache wurde von People First Deutschland e. V. - der bundesweiten Organisation von Menschen mit Lernschwierigkeiten - herausgegeben. Es trägt den Titel: „Ein Wörterbuch für leichte Sprache“ und ist für €14,00 bei o. g. Organisation über Internet (E-Mail: info@people1.de) oder telefonisch unter 0561-7 28 85-55 zu bestellen.


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