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Umfrage in Hessischen Frauenhäusern
KONTAKTDATEN
Name: Frauenhaus Friedberg
Str., Nr.: Postfach 10 03 27
PLZ, Ort: 61143 Friedberg
Tel.: 0 60 31 / 1 53 53
Fax: -
E-Mail: info@Frauenhaus-Wetterau.de
Internet: www.frauenhaus-wetterau.de
1. Haben Sie Erfahrung in der Begleitung von Frauen mit
Behinderungen?
Ja.
Wenn ja, mit welchen Behinderungsarten?
Leichte Seh- Geh- und Hörbehinderungen,
halbseitige Lähmung.
2. Arbeiten in Ihrem Haus Frauen mit Behinderungen?
Nein.
Wenn ja, mit welcher Behinderung?
FRAGEN ZUR NUTZBARKEIT UND ZUGÄNGLICHKEIT
FÜR FRAUEN MIT BEHINDERUNG:
3. Sind Ihre Räume komplett oder teilweise für Rollstuhl-
fahrerinnen zugänglich?
Mit Stufen: Eingang Haus 4 Stufen, 1. Stock Wohnräume ca.
25 Stufen.
4. Gibt es dort
a) ein Behinderten-WC?
Nein.
b) eine Behindertendusche?
Nein.
Falls nein, wie breit sind die Türen zu diesen Räumen
Ca. 95 cm.
und bietet der Raum soviel Platz, dass sich dort eine
Rollstuhlfahrerin bewegen kann?
Ja.
5. Wenn die Frau, die Ihre Einrichtung in Anspruch nimmt,
auf Assistenz bei der Körperpflege angewiesen ist,
haben die Assistentinnen in diesem Fall Zutritt zu Ihrer
Einrichtung?
Ja.
6. Wenn auch Nachts Assistenz notwendig ist, besteht für
die jeweilige Assistentin die Möglichkeit im Haus mitzu-
übernachten?
Diese Situation kam noch nicht in unserem Haus vor.
7. Wenn die Frau männliche Assistenz hat, hat diese Zutritt
zu Ihrer Einrichtung?
Nein.
Wenn nein, sind Sie ggf. bei der Suche einer weiblichen
Assistenzkraft behilflich?
Ja.
8. Können Söhne die behindert sind und die das von Ihnen
zugelassene Aufnahmealter von Jungens überschritten
haben, mit aufgenommen werden?
Es kommt auf die Behinderung und die sexuelle Reife des
Jungen an.
9. Gibt es bei Ihnen eine Mitarbeiterin, die sich durch
Gebärdensprache verständigen kann?
Nein.
Wenn nein, kann Ihre Einrichtung auf entsprechendes
Fachpersonal zurückgreifen?
Nein.
10. Hat Ihre Einrichtung ein Schreibtelefon?
Nein.
11. Verfügt Ihre Einrichtung über Lichtsignalanlagen
(Diese zeigen Menschen mit Hörbehinderungen
akkustische Signale - wie z.B. Klingeln des Telefons -
per Lichtsignal an) oder / und über eine Höranlage?
Nein.
12. Haben Frauen mit Hörbehinderung als Ersatz für die
herkömmlichen Kommunikationsmöglichkeiten in Ihrer
Einrichtung Zugang zu Fax und / oder E-Mail?
Ja.
13. Gibt es bei Ihnen eine Mitarbeiterin, die sich durch
Lormen (Verständigung per Fingersprache) ver-
ständigen kann?
Nein.
Wenn nein, kann Ihre Einrichtung auf entsprechendes
Fachpersonal zurückgreifen?
Nein.
14. Haben Frauen mit Hörbehinderung die Möglichkeit,
vorab per E-Mail oder Fax mit Ihnen Kontakt aufzu-
nehmen?
Ja.
15. Gibt es in Ihrer Einrichtung ein Fernseher mit Video-
text? (Dies benötigen Frauen mit Hörbehinderung, um
Sendungen, die mit Videotextuntertiteln ausgestrahlt
werden, verfolgen zu können.)
Ja.
16. Erhalten blinde und sehbehinderte Menschen Anfangs
Hilfe bei der Orientierung im Haus und in der unmittel-
baren Umgebung?
Ja.
17. Haben Blindenführhunde Zutritt zu Ihrer Einrichtung?
Eine solche Situation hatten wir noch nicht.
Wenn ja, entstehen ggf. zusätzliche Kosten?
Wenn, in welcher Höhe?
18. Halten Sie das Informationsmaterial, das Sie nichtbe-
hinderten Bewohnerinnen aushändigen für Frauen mit
Behinderung in einer für sie zugänglichen Form
bereit? Für
- blinde Menschen in Brailleschrift oder auf Diskette:
Nein.
- sehbehinderte Menschen in vergrößerter Schrift:
Nein.
- Menschen mit Lernschwierigkeiten (sog. geistig
behinderte) in leichter Sprache:
Nein.
19. Können Sie Frauen mit Lernschwierigkeiten zusätz-
liche Unterstützung an bieten?
Ja.
20. Unterstützen Sie Frauen mit Behinderung bei der
Suche nach einer zugänglichen Gynäkologin,
Rechtsanwältin, Therapeutin usw.?
Ja.
21. Wenn eine bestimmte Diät eingehalten werden muß,
können Sie hier Unterstützung z.B. bei der Beschaf-
fung und wenn notwendig bei der Zubereitung der
Lebensmittel, leisten?
Ja, bei wenig Belegung.
22. Haben Sie noch sonstige Anregungen und/oder
Anmerkungen für uns?
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