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Grafik: Schriftzug mit Logo Hessisches Koordinationsbüro für behinderte Frauen

Pressearchiv 2004

Diskussion zum Gewaltschutzgesetz anlässlich des Internationalen Frauentags

Grafik: Hessisches Koordinationsbüro für behinderte Frauen Möglichkeiten und Mangel des Gesetzes

Marburg (elis). Mängel und Möglichkeiten des Gewaltschutzgesetzes standen im Mittelpunkt einer Veranstaltung, die anlässlich des Internationalen Frauentags in Marburg stattfand. Zufrieden berichtete dabei Inge Runge vom Verein Frauen helfen Frauen: In der Gesellschaft beginnt ein Wandel. Häusliche Gewalt ist kein Tabu Thema mehr sondern klarer Straftatbestand." Allerdings würden noch immer viele Frauen, die Opfer häuslicher Gewalt geworden sind, aus Scham über die Sache schweigen und die ihnen gegebenen Möglichkeiten nicht nutzen.

Zwei Jahre Gewaltschutzgesetz - praktische Erfahrungen - darum ging es in der Diskussionsveranstaltung im Historischen Rathaussaal. Eingeladen dazu hatten der Verein Frauen helfen Frauen, das Frauenbüro des Landkreises Marburg-Biedenkopf und das Hessische Koordinationsbüro für behinderte Frauen.

An Fallbeispielen schilderten die Rechtsanwältinnen Dr. Barbara Böhm und Elke Rienhoff-Kühnel, wie nach dem Gewaltschutzgesetz verfahren wird. Ergebnis: Wendet sich ein Opfer häuslicher Gewalt an die Polizei, muss diese den Straftatbestand konsequent verfolgen. Genau an diesem Punkt beginnen aber die Hürden für die Opfer. "Es ist für die Betroffenen nicht leicht, mit anderen über ihre Notsituation zu sprechen", so Elke Rienhoff-Kühnel. Die Opfer würden sich schämen und nicht selten die Schuld bei sich selbst suchen. Überdies würden die Frauen vor weiteren Hürden und möglicherweise vor neuen akuten Gefährdungen stehen, wenn sie rechtliche Schritte einleiten wollten.

"Auch Männer können Opfer häuslicher Gewalt sein", betonte Richard Wolf von der Polizeidirektion Marburg. Als Beispiel dafür nannte er ein Tötungsdelikt im Landkreis Marburg-Biedenkopf im vergangenen Jahr. Damals hatte eine Frau ihren Mann erstochen. Allerdings seien Frauen nur in etwas mehr als neun Prozent der Fälle die Täterinnen.

Paragraph zwei des Gewaltschutzgesetzes gebe der Polizei mehr Durchsetzungskraft, so Wolf. So könne der Täter auf Antrag des Gewaltopfers aus der gemeinsamen Wohnung verwiesen werden. Bei massiver Bedrohung von Leib und Leben des,oder der Opfer sei es möglich, den Täter auf richterliche Anordnung bis zu sechs Tagen in Gewahrsam zu halten. Dies allerdings könnte an den Umständen scheitern, so der Polizeihauptkommissar, denn:"Unsere Räumlichkeiten sind nur für kürzere Unterbringung von Personen geeignet." Dem Täter könne außerdem auferlegt werden, sich von Personen oder Orten fern zu halten und jegliche Verfolgung, auch jegliche Belästigung zum Beispiel, durch Telefonanrufe oder Briefe zu unterlassen, fügte Anwältin Rienhoff-Kühnel hinzu.

Beratung und Geld
Defizite im Gesetz sprach Rita Schroll, Vertreterin des Hessischen Koordinationsbüros für behinderte Frauen, an: "Frauen, die in Wohneinrichtungen leben - und besonders wenn Pfleger oder Verwandte und Bekannte die Täter sind müssten noch besonders berücksichtigt werden".

Zwei wichtige Voraussetzungen für die erfolgreiche Umsetzung des Gewaltschutzes sah Inge Ruge: "Intensive Beratung der Betroffenen und die Finanzierung derselben müssen gewährleistet sein".

"Eine Beratungsstelle speziell für Männer, die sich damit auseinandersetzen müssen, wie sie ihre Aggressionen ohne Gewalt kanalisieren können ist nötig", fand Frauenbeauftragte Christa Winter bei der Diskussionsrunde.

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