Hessisches Koordinationsbüro für behinderte Frauen
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Grafik: Schriftzug mit Logo Hessisches Koordinationsbüro für behinderte Frauen

Pressearchiv 2007

Grafik: Hessisches Koordinationsbüro für behinderte Frauen Gewalt an Frauen mit Behinderungen
Wie erkennen, wie helfen und behandeln?

Gewalt an Frauen mit Behinderungen zählt neben Kindesmissbrauch sicherlich zu den dunkelsten Themen in unserer Gesellschaft. Der Abscheu vor derartigen Taten führt nicht selten dazu, dass sich der Eine oder Andere abwendet, sich nicht auf das Thema einlässt oder gar tiefer damit auseinandersetzt. Bei niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten wäre eine derartige Reaktion besonders fatal - sind sie doch in einer Situation, die ihnen verschiedene Möglichkeiten zum Erkennen von Gewalt an Frauen mit Behinderungen in ihren Arztpraxen bietet.
Im Rahmen einer Initiative mit dem Hessischen Koordinationsbüro für behinderte Frauen hat die Kassenärztliche Vereinigung Hessen ihre Arztsuche optimiert und nun auch um Informationen für Menschen mit Behinderungen ergänzt. Bei der Vorstellung der Ergebnisse im Rahmen eines Workshops in Bad Nauheim im vergangenen Dezember befasste sich eine Arbeitsgruppe mit dem Thema, wie Ärztinnen und Ärzte in ihren Arztpraxen Gewalt an Frauen mit Behinderungen erkennen, und mindestens ebenso wichtig, wie die weitere Begleitung und Behandlung dieser Frauen aussehen könnte.
Frau Bärbel Mickler, Leiterin des Vereins Fortbildung und Unterstützung für Menschen mit und ohne Behinderung e.V., und Frau Rita Schroll, Leiterin des Hessischen Koordinationsbüros für behinderte Frauen in Kassel, haben uns dankenswerter Weise folgenden Beitrag geliefert, der aus Sicht der Expertinnen wertvolle Hinweise gibt.

Mädchen und Frauen mit Behinderung sind in einem besonderen Maße von sexualisierter Gewalt betroffen oder bedroht. Auch wenn für Deutschland keine konkreten Zahlen vorhanden sind, ist aufgrund von Untersuchungen anderer Länder davon auszugehen, dass mindestens jede dritte Frau mit Behinderung sexualisierte Gewalt erlebt hat. Häufig kommen die TäterInnen aus dem sozialen Nahbereich. Dies hat unterschiedliche Ursachen:

  • Eine Frau mit Behinderung wird häufig nicht als Frau, sondern als Neutrum angesehen. Gelebte Sexualität wird ihnen daher häufig abgesprochen.
  • Sie werden häufig als wehrlos und damit als „leichte Opfer" angesehen.
  • Eine Behinderung gilt nach wie vor als Defizit, das so weit wie möglich beseitigt werden muss. Frühzeitig erfahren daher Mädchen mit Behinderung, dass ihr Körper von vielen Menschen bewertet und angefasst werden darf.
  • Auch kommt es häufig zu Übergriffen durch Pfleger Innen während der Intimpflege. In diesen Situationen sind die Übergriffe häufig besonders schleichend: Der Genitalbereich wird besonders intensiv „gewaschen", der Waschlappen rutscht permanent aus o.ä. Die Frauen sind hier besonders abhängig, sie müssen ihren Körper zwangsläufig nackt präsentieren.
WIE ERKENNT MAN DAS PROBLEM?
Wie können ÄrztInnen erkennen, dass eine Frau mit Behinderung von sexualisierter Gewalt betroffen sein könnte?
Es gibt viele Signale/Symptome, die ein Anzeichen dafür sein können, dass eine Frau mit Behinderung sexualisierte Gewalt erlebt hat. Dazu gehören u. a.:
  • Ess-Störungen
  • Suchtverhalten (z. B. Alkohol oder Drogen)
  • selbst- oder fremdverletzendes Verhalten (beispielsweise sich schneiden, sich beißen oder andere verletzen)
  • Schlafstörungen/Albträume
  • Angst vor Dunkelheit beim (Ein)Schlafen
  • Depressionen
  • extremer Waschzwang oder Verweigerung des Waschens
  • Angst vor Nähe (insbesondere Körperkontakt)
  • Abspaltung des Körpers bis zur Ausbildung mehrerer Persönlichkeiten
  • stark sexualisierte Sprache oder sexualisiertes Verhalten
  • Einnässen
  • Entzündungen im Genitalbereich
  • Sprachlosigkeit.
Mit diesen Symptomen können insbesondere HausärztInnen, Gynäkologlnnen, NeurologInnen und PsychiaterInnen konfrontiert sein. Einige können auch Anlass für den Kontakt zur oben genannten Personengruppe sein.

SYMPTOM DER BEHINDERUNG ODER DES MISSBRAUCHS?
Viele dieser Symptome werden der Behinderung zugeschrieben, insbesondere bei Menschen mit Lernschwierigkeiten (so genannter geistiger Behinderung), Menschen mit autistischen Verhaltensweisen oder psychischen Erkrankungen. Wichtig ist hierbei zu berücksichtigen, dass die Symptome auch eine Auswirkung von erlebter sexualisierter Gewalt sein können.
Welche Punkte sollten in diesem Zusammenhang beachtet werden? Hier können nur einige Tipps gegeben werden, jedoch keine starren Patentrezepte.
  • Gehörlose Frauen sollten gleich zu Anfang darauf hingewiesen werden, dass sie gemäß § 17 SGB 1 kostenlos eine/n Gebärdensprachdolmetscherln zur ärztlichen Behandlung hinzuziehen können.
  • Wenn eine Patientin nicht spricht, ist es wichtig zu klären, ob dies schon immer so war. Ansonsten ist es notwendig zu bedenken, dass alle genannten Symptome Signale für sexualisierte Gewalt sein können und kein Bestandteil der Behinderung sein müssen.

NICHT VORSCHNELL HANDELN
  • Für den weiteren Umgang mit Verdacht gilt dem Grunde nach dasselbe wie für nicht behinderte Patientinnen: Vorschnelles Handeln kann auch schaden! Dies heißt nicht wegzusehen. Es kann jedoch bedeuten aushalten zu müssen, dass eine Gewaltsituation nicht sofort beendet werden kann.
    So kann es für eine Frau mit Behinderung höchst gefährlich werden, wenn ein Täter mit der von ihm ausgeübten Gewalt konfrontiert wird, wenn sie anschließend weiter von ???ihm abhängig ist. Ähnlich wie bei Kindern gilt daher:
    Nie mit der Situation konfrontieren, ohne dass eine Trennung zwischen der Frau mit Behinderung und dem Täter sichergestellt ist!
  • Auch das vorschnelle Einschalten des Gerichts bei dem Verdacht, dass der gesetzliche Betreuer Gewalt ausübt, kann der Betroffenen schaden, wenn diese keine Chance hatte, mit einer Person ihres Vertrauens über die Gewaltsituation zu sprechen. Die Gerichte veranlassen die Erstellung eines Gutachtens. D. h.: Der Betreuer wird sofort mit dem Vorwurf konfrontiert. Hier ist es wichtig, zu beachten, dass eine ärztliche Stellungnahme dann sehr hilfreich für die Betroffene sein kann, wenn sie selbst u. a. einen Betreuerwechsel möchte, um z. B. aus dem Elternhaus auszuziehen. Der Umzug in eine eigene Wohnung wird in diesen Fällen häufig dadurch verhindert, dass die Regelung des Aufenthaltes auch zum Aufgabenkreis der Betreuung gehört.
BEGLEITER SIND NICHT IMMER ZUVERLÄSSIG
  • Wenn eine Frau mit Behinderung in Begleitung kommt, muss diese Person nicht zwangsläufig wohlmeinend sein.
  • Wichtig - und leider nicht in allen Fällen selbstverständlich - ist es, so weit wie möglich mit der Patientin selbst zu sprechen. Häufig wird eher mit der Begleitperson gesprochen, da dies scheinbar unkomplizierter ist und schneller geht. Auch wenn dies oftmals mehr Zeit in Anspruch nimmt, ist es aus unserer Sicht notwendig, sich möglichst die Zeit zu nehmen, mit der Patientin selbst und nicht über sie zu sprechen. Begleitpersonen sollten hier möglichst nur unterstützend tätig sein.
VERHÜTUNGSWUNSCH HINTERFRAGEN
  • Verhütung: Häufig kommen Frauen mit Lernschwierigkeiten, die unter gesetzlicher Betreuung im Bereich der Gesundheitssorge stehen, mit Angehörigen in Arztpraxen??? mit dem Anliegen, die DreiMonats-Spritze oder die Spirale zu bekommen. Hier ist es wichtig, genau zu hinterfragen, warum das Verhütungsmittel erforderlich ist. Denn Verhütung kann auch dazu führen, dass Täter Gewalt ausüben, ohne dass sie die Folgen einer Schwangerschaft befürchten müssen. Dies bedeutet, dass es erforderlich ist, mit der Verschreibung eines Verhütungsmittels kritisch umzugehen und ggf. die Frau konkret zu befragen, ob sie Sexualität lebt. Wenn der Verdacht besteht, dass eine Frau mit Behinderung sexualisierte Gewalt erlebt, kann ggf. mit ihr geklärt werden, ob sie über ein soziales Netzwerk verfügt, um weitere Unterstützungsangebote in Anspruch zu nehmen.
  • Ärztlnnen, die dafür sensibilisiert sind, dass auch Frauen mit einer Behinderung von sexualisierter Gewalt betroffen sein können, sollten für sich prüfen, inwieweit sie auf ihre Handlungskompetenzen auch auf betroffene nicht behinderte Frauen zurückgreifen können; denn vieles, was für die Unterstützung betroffener nicht behinderter Frauen gilt, lässt sich auf Frauen mit Behinderung übertragen.

Bärbel Mickler, Leiterin des Vereins Fortbildung und Unterstützung für Menschen mit und ohne Behinderung e.V.,
Rita Schroll, Leiterin des Hessischen Koordinationsbüros für behinderte Frauen


Beratungsstellen und wichtige Informationen für Frauen mit Behinderung
Im Hessischen Koordinationsbüro für behinderte Frauen gibt es die Kontaktdaten von speziellen Beratungsstellen für Frauen mit Behinderung. Zudem erhalten Sie dort Informationen über die Zugänglichkeit und die besonderen Unterstützungsangebote von Frauenhäusern, Wildwasser- und Notrufberatungsstellen sowie Hinweise und Informationen über Therapeutinnen, die Erfahrung in der Arbeit mit behinderten Frauen habe???n.
Diese Informationen finden Sie auch auf der Internetseite des Hessischen Koordinationsbüros (www.fab-kassel.de(hkbf/hkbf.html in der Rubrik „Befragungen/Berichte").
Eine Datenbank von Rechtsanwältinnen, mit Hinweisen zur Zugänglichkeit sowie dem Hinweis, ob ggf. eine Beratung behinderungsbedingt auch außerhalb der Praxis durchgeführt werden kann, finden Sie auf der Internetseite des Hessischen Netzwerkes behinderter Frauen (www.fab-kassel.de/hessisches/netzwerk.html unter dem Link: „Befragung von Rechtsanwältinnen").
Anmerkung: Nicht alle befragten Personen und Institutionen waren mit der Veröffentlichung ihrer Angaben im Internet einverstanden. Finden Sie im Internet nicht die gesuchte Information, kann eine Anfrage beim Hessischen Koordinationsbüro für behinderte Frauen hilfreich sein.

Hessisches Koordinationsbüro für behinderte Frauen
Rita Schroll
Kölnische Str. 99
34119 Kassel

Tel.: 05 61 / 7 28 85 22
Fax: 05 61 / 7 28 85 29
E-Mail: hkbf@fab-kassel.de




Mai 2007 Nr. 2 info.doc - Zeitschrift der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen - S. 15 ff.



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