Hessisches Koordinationsbüro
für behinderte Frauen

Aktuelles
|

Pressearchiv 2007
Gewalt an Frauen mit Behinderungen
Wie erkennen, wie helfen und behandeln?
Gewalt an Frauen mit Behinderungen zählt neben Kindesmissbrauch sicherlich
zu den dunkelsten Themen in unserer Gesellschaft. Der Abscheu vor derartigen
Taten führt nicht selten dazu, dass sich der Eine oder Andere abwendet,
sich nicht auf das Thema einlässt oder gar tiefer damit auseinandersetzt.
Bei niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten wäre eine derartige Reaktion
besonders fatal - sind sie doch in einer Situation, die ihnen verschiedene
Möglichkeiten zum Erkennen von Gewalt an Frauen mit Behinderungen in ihren
Arztpraxen bietet.
Im Rahmen einer Initiative mit dem Hessischen Koordinationsbüro für behinderte
Frauen hat die Kassenärztliche Vereinigung Hessen ihre Arztsuche optimiert
und nun auch um Informationen für Menschen mit Behinderungen ergänzt.
Bei der Vorstellung der Ergebnisse im Rahmen eines Workshops in Bad Nauheim
im vergangenen Dezember befasste sich eine Arbeitsgruppe mit dem Thema,
wie Ärztinnen und Ärzte in ihren Arztpraxen Gewalt an Frauen mit Behinderungen
erkennen, und mindestens ebenso wichtig, wie die weitere Begleitung und
Behandlung dieser Frauen aussehen könnte.
Frau Bärbel Mickler, Leiterin des Vereins Fortbildung und Unterstützung
für Menschen mit und ohne Behinderung e.V., und Frau Rita Schroll, Leiterin
des Hessischen Koordinationsbüros für behinderte Frauen in Kassel, haben
uns dankenswerter Weise folgenden Beitrag geliefert, der aus Sicht der
Expertinnen wertvolle Hinweise gibt.
Mädchen und Frauen mit Behinderung sind in einem besonderen Maße von sexualisierter
Gewalt betroffen oder bedroht. Auch wenn für Deutschland keine konkreten
Zahlen vorhanden sind, ist aufgrund von Untersuchungen anderer Länder
davon auszugehen, dass mindestens jede dritte Frau mit Behinderung sexualisierte
Gewalt erlebt hat. Häufig kommen die TäterInnen aus dem sozialen Nahbereich.
Dies hat unterschiedliche Ursachen:
- Eine Frau mit Behinderung wird häufig nicht als Frau, sondern als Neutrum
angesehen. Gelebte Sexualität wird ihnen daher häufig abgesprochen.
- Sie werden häufig als wehrlos und damit als „leichte Opfer" angesehen.
- Eine Behinderung gilt nach wie vor als Defizit, das so weit wie möglich
beseitigt werden muss. Frühzeitig erfahren daher Mädchen mit Behinderung,
dass ihr Körper von vielen Menschen bewertet und angefasst werden darf.
- Auch kommt es häufig zu Übergriffen durch Pfleger Innen während der
Intimpflege. In diesen Situationen sind die Übergriffe häufig besonders
schleichend: Der Genitalbereich wird besonders intensiv „gewaschen", der
Waschlappen rutscht permanent aus o.ä. Die Frauen sind hier besonders
abhängig, sie müssen ihren Körper zwangsläufig nackt präsentieren.
WIE ERKENNT MAN DAS PROBLEM?
Wie können ÄrztInnen erkennen, dass eine Frau mit Behinderung von sexualisierter
Gewalt betroffen sein könnte?
Es gibt viele Signale/Symptome, die ein Anzeichen dafür sein können, dass
eine Frau mit Behinderung sexualisierte Gewalt erlebt hat. Dazu gehören
u. a.:
- Ess-Störungen
- Suchtverhalten (z. B. Alkohol oder Drogen)
- selbst- oder fremdverletzendes Verhalten (beispielsweise sich schneiden,
sich beißen oder andere verletzen)
- Schlafstörungen/Albträume
- Angst vor Dunkelheit beim (Ein)Schlafen
- Depressionen
- extremer Waschzwang oder Verweigerung des Waschens
- Angst vor Nähe (insbesondere Körperkontakt)
- Abspaltung des Körpers bis zur Ausbildung mehrerer Persönlichkeiten
- stark sexualisierte Sprache oder sexualisiertes Verhalten
- Einnässen
- Entzündungen im Genitalbereich
- Sprachlosigkeit.
Mit diesen Symptomen können insbesondere HausärztInnen, Gynäkologlnnen, NeurologInnen
und PsychiaterInnen konfrontiert sein. Einige können auch Anlass für den
Kontakt zur oben genannten Personengruppe sein.
SYMPTOM DER BEHINDERUNG ODER DES MISSBRAUCHS?
Viele dieser Symptome werden der Behinderung zugeschrieben, insbesondere
bei Menschen mit Lernschwierigkeiten (so genannter geistiger Behinderung),
Menschen mit autistischen Verhaltensweisen oder psychischen Erkrankungen.
Wichtig ist hierbei zu berücksichtigen, dass die Symptome auch eine Auswirkung
von erlebter sexualisierter Gewalt sein können.
Welche Punkte sollten in diesem Zusammenhang beachtet werden? Hier können
nur einige Tipps gegeben werden, jedoch keine starren Patentrezepte.
-
Gehörlose Frauen sollten gleich zu Anfang darauf hingewiesen werden, dass
sie gemäß § 17 SGB 1 kostenlos eine/n Gebärdensprachdolmetscherln zur ärztlichen
Behandlung hinzuziehen können.
- Wenn eine Patientin nicht spricht, ist es wichtig zu klären, ob dies schon
immer so war. Ansonsten ist es notwendig zu bedenken, dass alle genannten
Symptome Signale für sexualisierte Gewalt sein können und kein Bestandteil
der Behinderung sein müssen.
NICHT VORSCHNELL HANDELN
- Für den weiteren Umgang mit Verdacht gilt dem Grunde nach dasselbe wie
für nicht behinderte Patientinnen: Vorschnelles Handeln kann auch schaden!
Dies heißt nicht wegzusehen. Es kann jedoch bedeuten aushalten zu müssen,
dass eine Gewaltsituation nicht sofort beendet werden kann.
So kann es für
eine Frau mit Behinderung höchst gefährlich werden, wenn ein Täter mit der
von ihm ausgeübten Gewalt konfrontiert wird, wenn sie anschließend weiter
von ???ihm abhängig ist. Ähnlich wie bei Kindern gilt daher:
Nie mit der Situation
konfrontieren, ohne dass eine Trennung zwischen der Frau mit Behinderung
und dem Täter sichergestellt ist!
- Auch das vorschnelle Einschalten des
Gerichts bei dem Verdacht, dass der gesetzliche Betreuer Gewalt ausübt,
kann der Betroffenen schaden, wenn diese keine Chance hatte, mit einer Person
ihres Vertrauens über die Gewaltsituation zu sprechen. Die Gerichte veranlassen
die Erstellung eines Gutachtens. D. h.: Der Betreuer wird sofort mit dem
Vorwurf konfrontiert. Hier ist es wichtig, zu beachten, dass eine ärztliche
Stellungnahme dann sehr hilfreich für die Betroffene sein kann, wenn sie
selbst u. a. einen Betreuerwechsel möchte, um z. B. aus dem Elternhaus auszuziehen.
Der Umzug in eine eigene Wohnung wird in diesen Fällen häufig dadurch verhindert,
dass die Regelung des Aufenthaltes auch zum Aufgabenkreis der Betreuung
gehört.
BEGLEITER SIND NICHT IMMER ZUVERLÄSSIG
- Wenn eine Frau mit Behinderung
in Begleitung kommt, muss diese Person nicht zwangsläufig wohlmeinend sein.
- Wichtig - und leider nicht in allen Fällen selbstverständlich - ist es,
so weit wie möglich mit der Patientin selbst zu sprechen. Häufig wird eher
mit der Begleitperson gesprochen, da dies scheinbar unkomplizierter ist
und schneller geht. Auch wenn dies oftmals mehr Zeit in Anspruch nimmt,
ist es aus unserer Sicht notwendig, sich möglichst die Zeit zu nehmen, mit
der Patientin selbst und nicht über sie zu sprechen. Begleitpersonen sollten
hier möglichst nur unterstützend tätig sein.
VERHÜTUNGSWUNSCH HINTERFRAGEN
- Verhütung: Häufig kommen Frauen
mit Lernschwierigkeiten, die unter gesetzlicher Betreuung im Bereich der
Gesundheitssorge stehen, mit Angehörigen in Arztpraxen??? mit dem Anliegen,
die DreiMonats-Spritze oder die Spirale zu bekommen. Hier ist es wichtig,
genau zu hinterfragen, warum das Verhütungsmittel erforderlich ist. Denn
Verhütung kann auch dazu führen, dass Täter Gewalt ausüben, ohne dass sie
die Folgen einer Schwangerschaft befürchten müssen. Dies bedeutet, dass
es erforderlich ist, mit der Verschreibung eines Verhütungsmittels kritisch
umzugehen und ggf. die Frau konkret zu befragen, ob sie Sexualität lebt.
Wenn der Verdacht besteht, dass eine Frau mit Behinderung sexualisierte
Gewalt erlebt, kann ggf. mit ihr geklärt werden, ob sie über ein soziales
Netzwerk verfügt, um weitere Unterstützungsangebote in Anspruch zu nehmen.
- Ärztlnnen, die dafür sensibilisiert sind, dass auch Frauen mit einer Behinderung
von sexualisierter Gewalt betroffen sein können, sollten für sich prüfen,
inwieweit sie auf ihre Handlungskompetenzen auch auf betroffene nicht behinderte
Frauen zurückgreifen können; denn vieles, was für die Unterstützung betroffener
nicht behinderter Frauen gilt, lässt sich auf Frauen mit Behinderung übertragen.
Bärbel Mickler, Leiterin des Vereins Fortbildung und Unterstützung für
Menschen mit und ohne Behinderung e.V.,
Rita Schroll, Leiterin des Hessischen Koordinationsbüros für behinderte
Frauen
Beratungsstellen und wichtige Informationen für Frauen mit Behinderung
Im Hessischen Koordinationsbüro für behinderte Frauen gibt es die Kontaktdaten
von speziellen Beratungsstellen für Frauen mit Behinderung. Zudem erhalten
Sie dort Informationen über die Zugänglichkeit und die besonderen Unterstützungsangebote
von Frauenhäusern, Wildwasser- und Notrufberatungsstellen sowie Hinweise
und Informationen über Therapeutinnen, die Erfahrung in der Arbeit mit
behinderten Frauen habe???n.
Diese Informationen finden Sie auch auf der Internetseite des Hessischen
Koordinationsbüros (www.fab-kassel.de(hkbf/hkbf.html in der Rubrik „Befragungen/Berichte").
Eine Datenbank von Rechtsanwältinnen, mit Hinweisen zur Zugänglichkeit
sowie dem Hinweis, ob ggf. eine Beratung behinderungsbedingt auch außerhalb
der Praxis durchgeführt werden kann, finden Sie auf der Internetseite
des Hessischen Netzwerkes behinderter Frauen (www.fab-kassel.de/hessisches/netzwerk.html
unter dem Link: „Befragung von Rechtsanwältinnen").
Anmerkung: Nicht alle befragten Personen und Institutionen waren mit der
Veröffentlichung ihrer Angaben im Internet einverstanden. Finden Sie im
Internet nicht die gesuchte Information, kann eine Anfrage beim Hessischen
Koordinationsbüro für behinderte Frauen hilfreich sein.
Hessisches Koordinationsbüro für behinderte Frauen
Rita Schroll
Kölnische Str. 99
34119 Kassel
Tel.: 05 61 / 7 28 85 22
Fax: 05 61 / 7 28 85 29
E-Mail: hkbf@fab-kassel.de
Mai 2007 Nr. 2 info.doc - Zeitschrift der Kassenärztlichen Vereinigung
Hessen - S. 15 ff.
nach oben
|