Hessisches Koordinationsbüro für behinderte Frauen
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Grafik: Schriftzug mit Logo Hessisches Koordinationsbüro für behinderte Frauen

Sie befinden sich hier: Befragungen > Notrufberatungsstellen

Grafik: Hessisches Koordinationsbüro für behinderte Frauen Umfrage in Hessischen Notrufberatungsstellen



KONTAKTDATEN

    Name: Notruf Marburg e.V.
    Beratungsstelle für vergewaltigte und belästigte Frauen
    Str., Nr.: Gutenbergstr. 3
    PLZ, Ort: 35037 Marburg

    Tel.: 0 64 21 / 2 14 38
    Fax: -
    E-Mail: notruf-marburg@gmx.de
    Internet: www.frauennotruf-marburg.de


1. Haben Sie Erfahrung in der Begleitung von Frauen mit
    Behinderungen?

    Ja.
    Wenn ja, mit welchen Behinderungsarten?
    Blinde und Sehbehinderte Frauen, Frauen mit Körperbehinderung/en,
    Frauen mit geistigen Behinderungen.


2. Arbeiten in Ihrer Beratungsstelle Frauen mit
    Behinderungen?

    Nein.
    Wenn ja, mit welcher Behinderung?
   

3. Arbeiten Sie mit den örtlichen Beratungsstellen für
    Menschen mit Behinderung zusammen, sodass Sie sich
    von dort - falls notwendig - ggf. Unterstützung/Infos
    holen könnten?

    Ist in Planung!


FRAGEN ZUR NUTZBARKEIT UND ZUGÄNGLICHKEIT
FÜR FRAUEN MIT BEHINDERUNG:

4. Ist die Beratungsstelle komplett oder teilweise für
    Rollstuhlfahrerinnen zugänglich?

    Ohne Stufen.
    Wenn nein, können Sie die Beratung in anderen für
    Rollstuhlfahrerinnen zugänglichen Räumen anbieten?

   

5. Gibt es in Ihrer Beratungsstelle ein Behinderten-WC?
    Nein.
    Falls nein, wie breit ist die Tür zu diesem Raum?
    55 cm    und bietet der Raum soviel Platz, dass sich dort eine
    Rollstuhlfahrerin bewegen kann?
Nein.


6. Gibt es bei Ihnen eine Mitarbeiterin, die sich durch
    Gebärdensprache verständigen kann?

    Nein.
    Wenn nein, kann Ihre Einrichtung auf entsprechendes
    Fachpersonal zurückgreifen?

    Nein.


7. Hat Ihre Einrichtung ein Schreibtelefon?
    Nein.


8. Haben Frauen mit Hörbehinderung die Möglichkeit,
    sofern dies der Beratungsprozess ermöglicht, per Fax
    oder E-Mail beraten zu werden?

    Ja.


9. Gibt es bei Ihnen eine Mitarbeiterin, die sich durch
    Lormen (Verständigung per Fingersprache) ver-
    ständigen kann?

    Nein.
    Wenn nein, kann Ihre Einrichtung auf entsprechendes
    Fachpersonal zurückgreifen?

    Ja.


10. Halten Sie das Informationsmaterial, das Sie nichtbe-
       hinderten Frauen aushändigen für Frauen mit
       Behinderung in einer für sie zugänglichen Form
       bereit? Für
       - blinde Menschen in Brailleschrift oder auf Diskette:

         Ja.
       - sehbehinderte Menschen in vergrößerter Schrift:
         Nein.
       - Menschen mit Lernschwierigkeiten (sog. geistig
         behinderte) in leichter Sprache:

         Nein.


11. Können Sie Frauen mit Behinderung wenn notwendig
       zusätzliche Unterstützung anbieten?
       - Abholung von der nächstgelegenen Haltestelle des
         ÖPNVs, (für Beratung und/oder zum Besuch Ihrer
         Veranstaltungen oder zu Gruppenangeboten)?

         Ja.
       - Begleitung zu den durch die Gewalttat notwendig
         gewordenen Einrichtungen (Polizei, Rechtsanwältin,
         GynäkologIn usw.)?

         Ja.
       - falls notwendig: Hilfestellung bei der Suche nach
         einer anderen Assistenz

         Ja.
       


12. Sind Ihre Gruppenangebote - wie z.B. Selbstver-
       teidigungskurse - so gestaltet, dass Frauen mit
       Behinderung teilnehmen können?

       Zum Teil und zwar mit den Einschränkungen,
       die unsere Räumlichkeiten bieten.....


13. Unterstützen Sie Frauen mit Behinderung bei der
       Suche nach einer zugänglichen Gynäkologin,
       Rechtsanwältin, Therapeutin usw.?

       Ja.


14. Haben Sie noch sonstige Anregungen und/oder
       Anmerkungen für uns?

       -


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