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Umfrage in Hessischen Notrufberatungsstellen
KONTAKTDATEN
Name: Notruf Marburg e.V.
Beratungsstelle für vergewaltigte und belästigte Frauen
Str., Nr.: Gutenbergstr. 3
PLZ, Ort: 35037 Marburg
Tel.: 0 64 21 / 2 14 38
Fax: -
E-Mail: notruf-marburg@gmx.de
Internet: www.frauennotruf-marburg.de
1. Haben Sie Erfahrung in der Begleitung von Frauen mit
Behinderungen?
Ja.
Wenn ja, mit welchen Behinderungsarten?
Blinde und Sehbehinderte Frauen, Frauen mit Körperbehinderung/en,
Frauen mit geistigen Behinderungen.
2. Arbeiten in Ihrer Beratungsstelle Frauen mit
Behinderungen?
Nein.
Wenn ja, mit welcher Behinderung?
3. Arbeiten Sie mit den örtlichen Beratungsstellen für
Menschen mit Behinderung zusammen, sodass Sie sich
von dort - falls notwendig - ggf. Unterstützung/Infos
holen könnten?
Ist in Planung!
FRAGEN ZUR NUTZBARKEIT UND ZUGÄNGLICHKEIT
FÜR FRAUEN MIT BEHINDERUNG:
4. Ist die Beratungsstelle komplett oder teilweise für
Rollstuhlfahrerinnen zugänglich?
Ohne Stufen.
Wenn nein, können Sie die Beratung in anderen
für
Rollstuhlfahrerinnen zugänglichen Räumen anbieten?
5. Gibt es in Ihrer Beratungsstelle ein Behinderten-WC?
Nein. Falls nein, wie breit ist
die Tür zu diesem Raum?
55 cm und bietet der Raum
soviel Platz, dass sich dort eine
Rollstuhlfahrerin bewegen kann? Nein.
6. Gibt es bei Ihnen eine Mitarbeiterin, die sich durch
Gebärdensprache verständigen kann?
Nein.
Wenn nein, kann Ihre Einrichtung auf entsprechendes
Fachpersonal zurückgreifen?
Nein.
7. Hat Ihre Einrichtung ein Schreibtelefon?
Nein.
8. Haben Frauen mit Hörbehinderung die Möglichkeit,
sofern dies der Beratungsprozess ermöglicht, per Fax
oder E-Mail beraten zu werden?
Ja.
9. Gibt es bei Ihnen eine Mitarbeiterin, die sich durch
Lormen (Verständigung per Fingersprache) ver-
ständigen kann?
Nein.
Wenn nein, kann Ihre Einrichtung auf entsprechendes
Fachpersonal zurückgreifen?
Ja.
10. Halten Sie das Informationsmaterial, das Sie nichtbe-
hinderten Frauen aushändigen für Frauen mit
Behinderung in einer für sie zugänglichen Form
bereit? Für
- blinde Menschen in Brailleschrift oder auf
Diskette:
Ja.
- sehbehinderte Menschen in vergrößerter
Schrift:
Nein.
- Menschen mit Lernschwierigkeiten
(sog. geistig
behinderte) in leichter Sprache:
Nein.
11. Können Sie Frauen mit Behinderung wenn notwendig
zusätzliche Unterstützung anbieten?
- Abholung von der nächstgelegenen Haltestelle des
ÖPNVs, (für Beratung und/oder zum Besuch Ihrer
Veranstaltungen oder zu Gruppenangeboten)?
Ja.
- Begleitung zu den durch die Gewalttat notwendig
gewordenen Einrichtungen (Polizei, Rechtsanwältin,
GynäkologIn usw.)?
Ja.
- falls notwendig: Hilfestellung bei der Suche nach
einer anderen Assistenz
Ja.
12. Sind Ihre Gruppenangebote - wie z.B. Selbstver-
teidigungskurse - so gestaltet, dass Frauen
mit
Behinderung teilnehmen können?
Zum Teil und zwar mit den Einschränkungen,
die unsere Räumlichkeiten bieten.....
13. Unterstützen Sie Frauen mit Behinderung bei der
Suche nach einer zugänglichen Gynäkologin,
Rechtsanwältin, Therapeutin usw.?
Ja.
14. Haben Sie noch sonstige Anregungen und/oder
Anmerkungen für uns?
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