Hessisches Koordinationsbüro für behinderte Frauen
Aktuelles

Veranstaltungen

Frauen - Politisches

Literatur

Thematisches

Pressearchiv

Befragungen/Berichte

Links und Adressen

Mailingliste
Übergang zur Navigation des fab
Aktuelles

über uns

Beratung

Beratung zur Persönlichen Assistenz / zum Persönlichen Budget

Ambulanter Hilfsdienst

Unterstütztes Wohnen

Probe- und Übergangswohnung

Hessisches Netzwerk behinderter Frauen

Telefonberatung zum Persönlichen Budget

Projekt "Schule und Behinderung"

Webseite: café freiRAUM

Zeitung "SELBSTBESTIMMT LEBEN"

Presse

Erfahrungsberichte

Links und Adressen

Wegbeschreibung

Inhaltsübersicht

Impressum / Kontakt

Mitglied in der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben Deutschland - ISL e.V.


Link zu Kobinet - Aktuelle Nachrichten aus der Behindertenpolitik




Grafik: Schriftzug mit Logo Hessisches Koordinationsbüro für behinderte Frauen

Sie befinden sich hier: Befragungen > Rehaeinrichtungen

Grafik: Hessisches Koordinationsbüro für behinderte Frauen Befragung von Menschen mit Behinderung nach Ihren Erfahrungen in Rehakliniken



1. Name und Anschrift der Rehaklinik?

    Nordsee Reha-Klinikum II, St. Peter-Ording
    Wohldweg 7
    25826 St. Peter-Ording

    Tel.: 0 48 63 / 7 06 02
    Fax: 0 48 63 / 7 06 27 99
    E-Mail: verw-nr2@rehaklinik.de
    Internet: -


2. Indikationsdiagnose?

    Spastische Tetraplegie bei ICP, Allergische Rhinitis, Asthma.


3. Was ist der Schwerpunkt der Therapie, wie das
    Behandlungskonzept: ganzheitlich, spiritueller Ansatz
    (z.B. Meditation) etc.?


    Fachklinik für Orthopädie, Orthopädische AHB/AR,
    Neurologie, Psychosomatik, zusätzliche Schwerpunkte:
    Pneumologie, Dermatologie, Tinnitus (Brügger-Konzept).


4. War die Beratung vor dem Klinikaufenthalt zufrieden
    stellend, freundlich, zugewandt, verständnisvoll, etc.?


    Die Klinik wurde aufgrund eines vorangegangenen
    Aufenthaltes von mir gewünscht. Der erste Aufenthalt erfolgte
    aufgrund der Zuweisung des Kostenträgers (hier: BfA).


5. Welche Behinderung haben Sie?

    Siehe Indikationsdiagnosen.


6. Benutzten Sie z.B. einen Rollstuhl oder andere
    Hilfsmittel?


    Rollstuhl, Gehstock, Dreirad.


7. Wenn aufgrund der Behinderung zusätzliche
    persönliche Hilfen notwendig waren, gab es hier
    Unterstützung von der Rehaklinik?


    Ja.


8. Wenn Sie Hilfe bei der Intimpflege durch das Klinik-
    personal benötigten, konnten Sie das Geschlecht der
    ausführenden Person bestimmen?


    Benötige ich nicht.


9. Gab es Einschränkungen in der Reha aufgrund der
    vorhandenen Behinderung? Wenn ja, welche?


    Nein. Alle Einrichtungen des Hauses konnten genutzt werden.
    Kleine Verbesserungen (Änderung der Höhe der Siegel und
    Haken etc.) wurden von mir bei der PDL angeregt.


10. Gab es in der Klinik zusätzliche Serviceangebote für
       Menschen mit Behinderung? Z.B. Hilfe bei der
       Orientierung in der Klinik und im Kurort.


       Erforderliche Hilfen werden individuell geleistet. Sind um-
       fangreichere Hilfen erforderlich (z.B. ständige Begleitung bei
       blinden Menschen), werden diese von der PDL eingeplant
       und ein Termin vergeben, an dem das Haus weniger
       frequentiert ist und das Pflegepersonal mehr Kapazitäten
       hat.
       Generell ist das Pflegepersonal eher knapp bemessen. Das
       liegt nach Angaben der Klinik vor allem daran, dass die
       Pflegesätze in den letzten 10 Jahren nicht erhöht worden
       sind, wohingegen der durchschnittliche Hilfebdarf der
       PatientInnen stark gestiegen ist (mehr AHB-PatientInnen mit
       kürzerer Verweildauer).


11. Konnten Sie die Freizeitangebote der Klinik nutzen?

       Ja.


12. Wie verhält sich die Klinik gegenüber eventuellen
       Begleitpersonen? Kooperativ, was Unterbringung
       und Finanzierung anbelangt oder ablehnend, bzw.
       abweisend?


        Es gibt einige Zimmer für RollstuhlfahrerInnen. Die sind mit
        einem weiteren Bett für eine Begleitperson ausgestattet.
        Auch in den anderen Zimmern kann ein weiteres Bett für
        eine Begleitperson oder Besuch aufgestellt werden. Dann
        wird es allerdings recht eng. Ich hatte den Eindruck, dass
        Begleitpersonen gern mit ausgenommen werden, da sie ja
        auch das Personal entlasten und dem Haus zusätzliche volle
        Betten bringen. Die Finanzierung sollte vorher geklärt sein.
        Besuch muß natürlich selbst zahlen. Von daher verstehe ich
        die Frage nicht ganz.


13. Falls Sie einen Blindenführhund haben, darf dieser
       mitgebracht werden? Wenn ja, entstehen zusätzliche
       Kosten? In welcher Höhe?


       -


14. Falls Sie aufgrund Ihrer Hörbehinderung eine/n
       DolmetscherIn benötigen, entstehen für Sie
       zusätzliche Kosten? Wenn, in welcher Höhe?
       Wird eine Kostenübernahme von anderen Stellen
       übernommen?


       -


15. Waren alle Bereiche der Klinik für Sie trotz Ihrer
       Behinderung zugänglich und nutzbar? Wenn nein,
       welche Barrieren gab es?


        s.o.


16. Gibt es weitere Erfahrungen, die Sie anderen
       PatientInnen mit Behinderung mitteilen möchten?


        Menschen, die von Geburt an oder schon lange behindert
        sind sowie RollstuhlfahrerInnen sind dieser Klinik (wie in den
        anderen wahrscheinlich auch) eher die Ausnahme. Alle dort
        arbeitenden Menschen sind jedoch im Rahmen des mög-
        lichen bemüht, auf individuelle Bedingungen, Wünsche und
        Vorstellungen der PatientInnen einzugehen.

        Als berufstätige Frau mit Behinderung und Mutter von zwei
        kleinen Kindern habe ich dort eine hohe Wertschätzung
        erfahren und wurde mit meinen Vorstellungen und Fragen,
        aber auch mit meinen Kompetenzen und Einschätzungen in
        Bezug auf meine Behinderung sehr ernst genommen.
        Insgesamt würde ich diese Klinik weiterempfehlen.

        Die Umgebung der Klinik ist aufgrund der flachen Topo-
        grafie eher rolli- und fahrradfreundlich. Da es am Ort
        mehrere Kliniken gibt, ist man auf Menschen mit Mobilitäts-
        einschränkungen eingestellt. Leitsysteme für blinde
        Menschen habe ich nicht gesehen, es gibt jedoch
        akustische Ampeln, die aber nur teilweise funktionieren.

        Allgemeine Tipps:
        Vor der Antragstellung sollte jedoch mit der Klinik geklärt
        werden, ob die Indikationen auch passen. In Antrag sollte
        die Klinik dann als Wunsch angegeben werden, am besten
        mit Begründung. Auch der Arzt kann in seinem Bogen die
        Klinik noch mal empfehlen.
        Sind aufgrund der Behinderung besondere Hilfen erforder-
        lich, sollte auch dies vorher mit der Klinik geklärt werden und
        unbedingt im Antrag aufgeführt werden. Nur so können z.B.
        Kosten für eine erforderliche Begleitperson auch über-
        nommen werden.



Wir weisen darauf hin, dass die Ergebnisse unserer Befragung auf den subjektiven Erfahrungen von einzelnen BesucherInnen der entsprechenden Klinik beruhen. Die Antworten der TeilnehmerInnen an unserer Befragung wurden anonymisiert und ohne redaktionelle Bearbeitung veröffentlicht.

nach oben