Pressearchiv
Von 2002
Presseerklärung 13.12.2002: Bundesjustizministerin Zypries Unterschriften übergeben
Presseerklärung 2.12.2002: Behinderte Frauen fordern: Kommunale Zuschüsse nur an barrierefreie Einrichtungen
Presseerklärung 23.11.2002: Gewalt gegen behinderte Frauen bestrafen und Prävention stärken
Presseinformation 11.9.2002: Sexualstrafrecht reformieren
Presseerklärung 13.8.2002: Sexualstrafrecht muss reformiert werden!! Vergewaltigungen behinderter Frauen ungerecht bestraft
Presseerklärung 14.2.2002: Mutterschaft und Sexualität kein Thema für behinderte Frauen in Wohnheimen
Pressemitteilung 17.01.2002: Winterangebote für behinderte Frauen in Hessen - Sexualität und Bioethik stehen vorne auf dem Programm
Presseerklärungen
Bundesjustizministerin Zypries Unterschriften übergeben
Interessenvertreterinnen behinderter Frauen trafen am Donnerstag Bundesjustizministerin Brigitte Zypries, um mit ihr über die notwendige Sexualstrafrechtsreform zu sprechen. Ihre Forderung: Gleichbehandlung von Sexualstraftätern bei sexuellen Vergehen an behinderten und nichtbehinderten Frauen. Das Hessische Koordinationsbüro für behinderte Frauen hatte innerhalb von 2 Monaten ca. 1.500 Unterschriften für eine Reform des § 179 StGB gesammelt. Die Unterschriftenlisten nahm die Ministerin mit großem Interesse für das Thema entgegen. „Die Ungleichbehandlung ist nicht gerechtfertigt“ erklärte Brigitte Zypries. Deshalb plane sie zeitnah eine Strafmaßanpassung im § 179 StGB. Die vorbereitenden Gespräche für die Gesetzesänderung sollen gleich zu Beginn des Jahres geführt werden. „Endlich haben unsere Forderungen Gehör gefunden“ freuen sich die Interessenvertreterinnen.
Bezüglich des Zivilrechtlichen Antidiskriminierungsgesetzes (ZAG) kündigte Justizministerin Zypries eine Wiederaufnahme der Gespräche für die erste Jahreshälfte an.
Behinderte Frauen fordern: Kommunale Zuschüsse nur an barrierefreie Einrichtungen
Das Hessische Koordinationsbüro für behinderte Frauen fordert anlässlich des Internationalen Tages der Menschen mit Behinderung, der jährlich am 3. Dezember begangen wird, alle Kommunen Hessens auf, ihre Vergabekriterien neu zu überdenken und an die Barrierefreiheit für behinderte Menschen zu knüpfen.
Wenn Kommunen es wirklich ernst meinen mit Konzepten der Barrierefreiheit für behinderte Menschen, dürfen die Überlegungen nicht bei den Umbauten der Rathäuser enden. Auch Beratungsstellen, Frauenhäuser, Krisenzentren, Schulen etc. müssen ohne Barrieren erreichbar für alle Frauen sein“ fordert Martina Puschke, Leiterin des Hessischen Koordinationsbüros für behinderte Frauen.
Als beispielhaft für ganz Hessen stellt Puschke eine Aktion des Autonomen Frauenhauses Kassel dar. Die Aktivistinnen hatten letzte Woche zur Sensibilisierung gegen Gewalt gegenüber behinderten Frauen und Mädchen aufgerufen. In diesem Zusammenhang forderten sie gemeinsam mit behinderten Frauen barrierefreie Frauenhäuser. Kassel verfügt über eines von fünf barrierefreien Frauenhäusern in Hessen.
Dieses Beispiel barrierefreier Frauenhäuser muss Schule machen. Wenn künftig alle Organisationen, die kommunal bezuschusst werden, einen konkreten zeitlichen Umsetzungsplan zur Barrierefreiheit vorlegen müssten, könnten wir innerhalb kurzer Zeit viel erreichen und endlich gleichberechtigte Zugänge zu öffentlichen Einrichtungen für alle Bürger und Bürgerinnen in ganz Hessen schaffen“ erklärt Puschke abschließend.
Gewalt gegen behinderte Frauen bestrafen und Prävention stärken
Das Hessische Koordinationsbüro für behinderte Frauen bekräftigt anlässlich des Internationalen Tages gegen Gewalt gegen Frauen am 24. November die Forderung nach einer umfassenden Sexualstrafrechtsreform sowie barrierefreie Frauenhäuser und Beratungsstellen und die Finanzierung von Selbstbehauptungskursen.
Nahezu jede zweite Frau mit Behinderung ist von (sexualisierter) Gewalt betroffen. Gewalttäter machen vor behinderten Frauen keinen Halt. Im Gegenteil; nicht selten nutzen Täter Abhängigkeitssituationen aus“, weiß Martina Puschke, Leiterin des Hessischen Koordinationsbüros für behinderte Frauen.
Sexualtäter müssen dennoch bei Vergehen an behinderten Frauen nicht mit der Höchststrafe rechnen. Unser Strafgesetzbuch sieht vor, dass Vergewaltiger einer Frau, die als widerstandsfähig gilt, müssen mit einem Mindeststrafmaß von 2 Jahren rechnen (nach § 177 StGB) müssen. Behinderte oder chronisch kranke Frauen werden häufig als nicht widerstandsfähig eingestuft. Bei ihnen müssen Sexualtäter eine 'geringere kriminelle Energie aufwenden', weswegen sie nach § 179 StGB lediglich mit einer Mindeststrafe von einem Jahr rechnen müssen.
Wenn behinderte Frauen dann Gewalt erfahren haben, gibt es kaum Schutzräume für sie, denn Frauenhäuser und Beratungsstellen sind nur in den seltensten Fällen barrierefrei.
Diese Ungerechtigkeit darf nicht länger bestehen bleiben!“ empört sich Puschke. Dem stimmen eine Vielzahl von Menschen zu, wie die Unterschriftenkampagne des Koordinationsbüros zeigt. Bis jetzt haben bereits mehr als 2.000 Menschen für eine Sexualstrafrechtsreform unterschrieben. Die Listen sollen der neuen Justizministerin übergeben werden, um Druck zu machen. Unterschriftenlisten gibt es zum downloaden: unter http://www.cebeef.com/2002/konkret/f6106.html
Sexualstrafrecht reformieren
Das Hessische Koordinationsbüro für behinderte Frauen hat anlässlich des Wahlkampfauftritts von Gerhard Schröder in Kassel seine Forderung nach einer Reform des Sexualstrafrechts zum Schutz für behinderte Frauen bekräftigt.
Das Koordinationsbüro hatte zusammen mit dem NETZWERK ARTIKEL 3 vor vier Wochen eine Unterschriftensammlung für dieses Vorhaben gestartet. Mittlerweile sind fast 1.000 Unterschriften beim Koordinationsbüro in Kassel eingegangen. Nach der Bundestagswahl wollen die behinderten Frauen ihre Unterschriftslisten der neugewählten Regierungskoalition übergeben. Ziel der Kampagne ist es, dass nach der Wahl die geforderte Sexualstrafrechtsreform Bestandteil der Koalitionsvereinbarung der neuen Regierung wird.
Behindertenpolitisch ist in dieser Legislaturperiode viel erreicht worden. Ein heißes Eisen ist allerdings nicht angefasst worden, denn nach wie vor gelten unterschiedliche Strafmaße für Vergewaltiger behinderter und nichtbehinderter Frauen», kritisiert Martina Puschke, Leiterin des Koordinationsbüros.
Vergewaltiger einer Frau, die als widerstandsfähig gilt, müssen mit einem Mindeststrafmaß von 2 Jahren rechnen (nach § 177 StGB). Behinderte oder chronisch kranke Frauen werden häufig als nicht widerstandsfähig eingestuft. Bei ihnen müssen Sexualtäter eine 'geringere
kriminelle Energie aufwenden', weswegen sie nach § 179 StGB lediglich mit einer Mindeststrafe von einem Jahr rechnen müssen. In diesem Fall gilt die Tat nicht als Verbrechen.
Von Bundeskanzler Gerhard Schröder erwarten wir, dass er sich persönlich für diese längst überfällige Reform stark macht», so Puschke abschließend
Die Unterschriftenliste gibt es zum downloaden: unter http://www.cebeef.com/2002/konkret/f6106.html
Die Listen bitte unterschrieben bis 23. September 2002 zurücksenden an:
Hessisches Koordinationsbüro für behinderte Frauen, Kölnische Str. 99, 34119 Kassel
Sexualstrafrecht muss reformiert werden!! Vergewaltigungen behinderter Frauen ungerecht bestraft
Das Hessische Koordinationsbüro für behinderte Frauen startet Mittwoch, den 14. August mit einem Stand am Friedrichsplatz in der Kasseler Innenstadt eine Aktion zur Reformierung des Sexualstrafrechts. Bis zur Bundestagswahl werden Unterschriften gesammelt, die dann sofort nach der Wahl der Regierungskoalition übergeben werden sollen, mit dem Ziel, dass eine Sexualstrafrechtsreform unter Einbeziehung der Situation behinderter Frauen Bestandteil des Koalitionsvertrags wird. Der Stand ist besetzt von 11 13 Uhr.
Trotz massiver Forderungen seitens verschiedener Behindertenverbände ist in dieser Legislaturperiode das „heiße Eisen“ Sexualstrafrechtsreform nicht angefasst worden“, bedauert Martina Puschke, Leiterin des Hessischen Koordinationsbüros für behinderte Frauen.
Das heißt es gelten nach wie vor unterschiedliche Strafmaße für Sexualtäter, die sich an behinderten Frauen vergehen. Während Vergewaltiger nach § 177 StGB generell mit einem Mindeststrafmaß von zwei Jahren rechnen müssen, werden behinderte Frauen häufig als „nicht widerstandsfähig“ eingestuft. Juristisch gesehen, müssen Täter bei diesen Frauen eine „geringere kriminelle Energie“ aufwenden, weswegen sie nach § 179 StGB lediglich mit einer Mindeststrafe von einem Jahr rechnen müssen. Diese Ungleichbehandlung muss ein Ende haben!“ erklärt Puschke weiter.
Die Unterschriftenlisten können im Hessischen Koordinationsbüro für behinderte Frauen, Kölnische Str. 99, 34119 Kassel, Tel.: 0561/72 885-22, bestellt werden.
Mutterschaft und Sexualität kein Thema für behinderte Frauen in Wohnheimen
Das Hessische Koordinationsbüro für behinderte Frauen wollte wissen, wie behinderte Frauen in hessischen Wohnheimen leben. Die für Deutschland einmalige Dokumentation dieser Erhebung liegt jetzt vor. Ziel der Erhebung, die im Auftrag des Hessischen Sozialministeriums erstellt wurde, war das Formulieren von Empfehlungen zur Verbesserung der Lebenssituation behinderter Frauen in Einrichtungen.
Es hat sich gezeigt, dass Frauen, die in einer vollstationären Einrichtung wohnen, selten in einer Partnerschaft leben (pro Einrichtung 1,3 Paarbeziehungen) und noch viel seltener mit Kind/ern zusammen leben. Hier wird eine immer noch große Tabuisierung von Partnerschaft behinderter Menschen in Einrichtungen deutlich“, resümiert Birgit Schopmans, welche die Erhebung durchgeführt hat.
Hingegen ist positiv zu vermerken, dass es in 72 % der Einrichtungen möglich ist, dass Frauen von Frauen gepflegt werden. In über 80% der Wohnheimen ist es möglich, das Zimmer ab zu schließen. Dies ist ein erfreuliches Ergebnis, da gerade in intimen Pflegesituationen und bei fehlenden Rückzugsmöglichkeiten die Gefahr von sexualisierter Gewalt sehr groß ist. Eine österreichische Studie aus dem Jahr 1996 belegt, dass mehr als 60% der behinderten Frauen sexualisierte Gewalterfahrungen haben.
Die Erhebung hat gezeigt, dass in hessischen vollstationären Einrichtungen einige gute frauenspezifische Ansätze vorhanden sind, jedoch noch einiges getan werden muss, um behinderten Frauen ein ihnen angemessenes und würdevolles Leben zu ermöglichen. So müssen behinderte Frauen in Wohnheimen sexuell aufgeklärt werden, lesbisches Leben muss anerkannt werden, reine Frauenwohngruppen müssen eingerichtet werden, Toiletten und die eigenen Zimmer müssen abzuschließen sein und MitarbeiterInnen brauchen Fortbildungen zum Themenbereich der sexualisierten Gewalt“, fordert Martina Puschke, Leiterin des Hessischen Koordinationsbüro für behinderte Frauen abschließend.
Zu beziehen ist die kostenlose Erhebung beim Hessischen Sozialministerium oder beim Hessischen Koordinationsbüro für behinderte Frauen, Tel.: 0561/72 885-22.
Winterangebote für behinderte Frauen in Hessen - Sexualität und Bioethik stehen vorne auf dem Programm
Das Hessische Koordinationsbüro für behinderte Frauen präsentiert sein neues Winterprogramm mit diversen Angeboten für Frauen mit Behinderung.
Die neue Leiterin Martina Puschke hat sich einiges einfallen lassen, um die Frauen in der kalten Jahreszeit hinter dem Ofen hervor zu locken.
Los geht´s am 31. Januar um 18.00 Uhr mit der Veranstaltung: „Let´s talk about sex!“ Im Zentrum für selbstbestimmtes Leben in der Kölnischen Str. 99 gibt es zunächst den Film „Vom Fliegen und anderen Träumen“ zu sehen und zu hören mit anschließender Gelegenheit, über die Sexualitätswünsche einzelner zu sprechen. Dieser Abend ist nur für behinderte Frauen und Lesben! „Behinderte Frauen werden per se weniger sexuell begehrt als ihre nichtbehinderten Schwestern. Behinderung und sexuelles Begehren und Lust scheinen sich in den Köpfen vieler nichtbehinderter Menschen auszuschließen“ weiß Martina Puschke, selber behinderte Leiterin des Hessischen Koordinationsbüros für behinderte Frauen. An diesem Abend sollen Frauen die Gelegenheit bekommen, sich darüber auszutauschen.
Ein anderes brisantes Thema ist das der „Bioethik“. Gen- und Reproduktionstechnologien sind in aller Munde. „Behinderte Frauen bilden bei diesem Themenbereich eine Schnittstelle. Zum einen leben viele Frauen mit einer Behinderung oder chronischen Erkrankung, die bei gentechnischen Untersuchungen verhindert werden soll. Zum anderen stehen gerade sie bei einer Schwangerschaft unter dem Druck, auf jeden Fall checken zu lassen, ob mit dem Kind „alles in Ordnung“ sein wird“ erläutert Martina Puschke.
Deshalb lädt das Hessische Koordinationsbüro für behinderte Frauen gemeinsam mit dem Frauenhaus Kassel am 10. Februar ab 11.00 Uhr in das Kulturzentrum Schlachthof zu einem Frauenbrunch mit dem Kabarett „Ge(h)n tut alles!“ von den „Unbequemen Schwestern“ aus Frankfurt, einer Kabarettgruppe behinderter Frauen.
Nähere Informationen gibt es unter 0561/72 885-22 beim Hessischen Koordinationsbüro für behinderte Frauen.
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