Pressearchiv 2004
Frauen haben dafür gekämpft, dass der Schläger gehen muss
Diskussionsrunde im Rathaus über Erfahrungen mit dem Gewaltschutzgesetz
Marburg. Gewalt ist ein aktuelles Thema, nicht nur am Internationalen Frauentag.
Aber am 8. März bietet sich an, zu fragen: Was hat das Gewaltschutzgesetz gebracht?
von Brigitte Bohnke
Zahlen allein besagen zwar wenig, aber als Orientierung sind sie hilfreich, auch was die Umsetzung des Gewaltschutzgesetzes betrifft. An der Statistik für 2003 werde noch gearbeitet, sagte Richard Wolf (Polizeidirektion Marburg) bei der Diskussion im Rathaus. Und die Zahlen für 2002 seien nicht aussagekräftig (887 Fälle von häuslicher Gewalt), weil das veränderte Hessische Polizeigesetz erst ab September 2002 greife.
Wolfs Resümee basierte denn auch weitgehend,auf der Einschätzung, dass Opfer von häuslicher Gewalt nun besser geschützt werden könnten, auch von der Polizei (siehe ”HINTERGRUND”).
Zielrichtung des Gewaltschutzgesetzes sei, Distanz zwischen Täter und Opfer möglich zu machen und auch durchzusetzen, sagte die Rechtsanwältin Dr. Barbara Böhm. Schutzanordnungen und Verweis des Schlägers aus der Wohnung seien die Mittel dazu, die jetzt .leichter und schneller eingesetzt werden könnten.
Das gehe aber nur, wenn die misshandelte Frau diese Distanz oder die Trennung auch wolle, merkte Böhrns Kollegin Elke Rienhoff-Kühnl an. Intention des neuen Gesetzes sei ja auch, durch die aufgezählten Möglichkeiten die Gewaltspirale zu durchbrechen. Aber eine Frau, die die Möglichkeiten des Gesetzes für sich in Anspruch nehme, könne bei dem Täter wieder Gewalt auslösen.
Eine gründliche Beratung sieht Rienhoff-Kühnl deshalb als Muss an. Nur dann könn die Frau für sich abklären:1 ”Traue ich mir das auch zu und will ich das auch?” Sei diese Entscheidung gefallen und gefestigt, ”kann in einem Tag die gerichtliche Schutzanordnung erledigt sein”, ist für sie das Positive an dem Gesetz.
Beim Eilverfahren muss die Tat glaubhaft gemacht werden. Eine detaillierte, mit möglichst genauen Orts- und Zeitangaben versehene Schilderung in Form einer eidesstattlichen Erklärung genüge hierfür in der Regel, so die Anwältin. Dringend geändert werden müsse, dass das Gewaltschutzgesetz nicht für Kinder gelte.
Auch für behinderte Frauen habe das Gesetz Defizite, sagte Rita Schroll vom Hessischen Koordinationsbüro für behinderte Frauen. Ein Wohnheimplatz gelte zum Beispiel nicht als Wohnung.
Jede zweite Frau mit Behinderung erlebe Formen von Gewalt, berichtete Schroll. Oft kämen die Täter aus der nahen Umgebung - Nachbarn, Bekannte, Pfleger. Wenn Letzterer der Täter sei, wagten es behinderte Frauen oft nicht, gegen ihn vorzugehen, ”denn sie sind ja abhängig von ihm”.
”Die Palette der Handlungsmöglichkeiten wurde erweitert”, ist für Inge Ruge (Verein ”Frauen helfen Frauen”, Träger des Marburger Frauenhauses) das entscheidende Plus am Gewaltschufzgesetz. Für die Möglichkeit: ”Der Schläger geht, das Opfer bleibt” habe die Frauenbewegung seit Jahrzehnten gekämpft. Gewalt im häuslichen Bereich sei nun ein Straftatbestand. Auch das trage dazu bei, Gewalt gegenüber . Frauen und Kindern aus der Tabuzone herauszuholen.
”Die Möglichkeiten des Gesetzes werden noch wenig in Anspruch genommen.”, stellte Ruge fest.Bei den rund 220 Beratungen des Vereins „Frauen helfen Frauen“ sei es in 35 Fällen um das Gewaltschutzgesetz gegangen. Das Gesetz sei aber auch noch nicht lange Praxis. Information und Aufklärung wurden auch in der allgemeinen Diskussion eingefordert und, dass Täter stärker in die Verantwortung genommen werden. Etwa mit der Auflage, Beratung an- und wahrzunehmen.
MARBURG
HINTERGRUND
Schutz bei Gewalt
Am 1. Januar 2002 trat das” Gesetz zur Verbesserung des zivilrechtlichen Schutzes bei Gewalttaten und Nachstellungen sowie zur Erleichterung der Überlassung der Ehewohnung bei Trennung” in Kraft. Mit dem so genannten Gewaltschutzgesetz sollen insbesondere misshandelte Frauen rechtlich besser gestellt werden.
Das neue Gesetz schützt die Opfer von häuslicher Gewalt etwa durch die Möglichkeit, die Wohnung nutzen zu können, ohne sie mit dem Täter teilen zu müssen. Opfer von Gewalt können jetzt leichter als zuvor per gerichtlicher Eilanordnung durchsetzen, dass der Mann ausziehen muss.
Auch bei anderen unzumutbaren Belästigungen, etwa Telefonterror oder Nachstellungen, dem so genannten ”Stalking”, eröffnet das Gesetz Handlungsmöglichkeiten.
Unter ”stalking” versteht man eine Vielzahl von Verbaltensweisen, zum Beispiel die demonstrative Anwesenheit des Täters in der Nähe, die wiederholte Überwachung und Beobachtung einer Person, Annäherungen, Kontaktversuche, ständige Hinterlassung von Mitteilungen über Telefax, Internet oder Mobiltelefon.
Zivilgerichte können dem Täter untersagen, Kontakte zur verletzten Person aufzuriehmen, sich der Wohnung des Opfers bis auf einen vom Gericht festgesetzten Umkreis zu nähern oder sich an Orten aufzuhalten, an denen sich das Opfer regelmäßig aufhält (Arbeitsplatz, Freizeiteinrichtungen, Kindergarten sowie Schule der Kinder des Opfers).
Die Diskussionsrunde über das Gewaltschutzgesetz am Montagabend im Marburger Rathaus (nebenstehender Bericht) haben der Verein ”Frauen helfen Frauen”, das Frauenbüro des Landkreises MarburgBiedenkopf und das Hessische Koordinationsbüro für behinderte Frauen organisiert.