Befragung von Menschen mit Behinderung nach Ihren Erfahrungen in Rehakliniken
1. Name und Anschrift der Rehaklinik?
Segeberger Kliniken GmbH
Am Kurpark 1
23795 Bad Segeberg
Tel.: 0 45 51 / 802 - 0
Fax: 0 45 51 / 802 - 4995
E-Mail: info@segebergerkliniken.de
Internet: www.segebergerkliniken.de
2. Indikationsdiagnose?
Herzoperation.
3. Was ist der Schwerpunkt der Therapie, wie das
Behandlungskonzept: ganzheitlich, spiritueller Ansatz
(z.B. Meditation) etc.?
Physiotherapeutische Maßnahmen.
4. War die Beratung vor dem Klinikaufenthalt zufrieden
stellend, freundlich, zugewandt, verständnisvoll, etc.?
Die Beratung beschränkte sich im Wesentlichen auf die
Organisation des Aufenthaltsbeginns.
5. Welche Behinderung haben Sie?
Beidseitige Erblindung.
6. Benutzten Sie z.B. einen Rollstuhl oder andere
Hilfsmittel?
Ausschließlich Langstock oder/und Begleitung.
7. Wenn aufgrund der Behinderung zusätzliche
persönliche Hilfen notwendig waren, gab es hier
Unterstützung von der Rehaklinik?
Ja, wenn auch auf Voranfrage dies nicht in Aussicht gestellt
wurde. In meinem Fall stand auf Anfrage (in wenigen Fällen)
ein Zivildienstleistender bzw. eine Schwester zur Verfügung.
8. Wenn Sie Hilfe bei der Intimpflege durch das Klinik-
personal benötigten, konnten Sie das Geschlecht der
ausführenden Person bestimmen?
Keine Erfahrung.
9. Gab es Einschränkungen in der Reha aufgrund der
vorhandenen Behinderung? Wenn ja, welche?
- In der Gymnastiktherapie gab es verschiedene Leistungs-
gruppen (post operativer Patient (poP), 25-Watt-Gr., 50-W-Gr.,
75-W-Gr.). Mir wurde nur die Teilnahme bis einschl. 25-W-Gr.
erlaubt, da ich die nächsten Übungen als blinder Teilnehmer
nicht mitmachen könne. Trotz energischster Interventionen
meinerseits wurde keinerlei Versuch zugelassen, hier konnte
sich nicht einmal die Kliniksleitung gegen die Bereichsleiterin
durchsetzen.
- Auch war meine Frau, die ausdrücklich als Begleitung
zugeordnet war und auch von der Beihilfe z.T. finanziert wurde,
bei sämtlichen Übungen nicht erwünscht. So fehlte denn auch in
Teilen eine angemessene Unterstützung – etwa bei der Ergo-
therapie. Hier hätte meine Begleitung mir Drehzahlen, Puls-
schlag usw. sagen können, was die Therapeutin bei 7-8 Teil-
nehmerInnen kaum tun konnte.
- Hingegen konnte ich den Therapeuten der Gruppe
“Spaziergang” davon überzeugen, dass ich mit kleinen Tricks
in seiner 50-Watt-Gruppe vollwertig mitmachen konnte – am
Schluss äußerte er seine Freude über nützliche neue
Erfahrungen.
- Diese Umstände allein veranlassen mich, die Klinik für blinde
Patienten als eingeschränkt geeignet zu beurteilen, wenn sich
die Haltung dort nicht entscheidend ändert.
10. Gab es in der Klinik zusätzliche Serviceangebote für
Menschen mit Behinderung? Z.B. Hilfe bei der
Orientierung in der Klinik und im Kurort.
Nein (vergl. Frage 7.).
11. Konnten Sie die Freizeitangebote der Klinik nutzen?
Ja.
12. Wie verhält sich die Klinik gegenüber eventuellen
Begleitpersonen? Kooperativ, was Unterbringung
und Finanzierung anbelangt oder ablehnend,
bzw.
abweisend?
Positiv (vergl. Frage 9.).
13. Falls Sie einen Blindenführhund haben, darf dieser
mitgebracht werden? Wenn ja, entstehen zusätzliche
Kosten? In welcher Höhe?
Keine Erfahrung.
14. Falls Sie aufgrund Ihrer Hörbehinderung eine/n
DolmetscherIn benötigen, entstehen für
Sie
zusätzliche Kosten? Wenn, in welcher Höhe?
Wird eine Kostenübernahme von anderen
Stellen
übernommen?
Keine Erfahrungen.
15. Waren alle Bereiche der Klinik für Sie trotz Ihrer
Behinderung zugänglich und nutzbar? Wenn
nein,
welche Barrieren gab es?
Ohne Begleitung sicherlich sehr eingeschränkt nutzbar,
dafür ist eine solche Einrichtung zu weitläufig und erfordert
ein Höchstmaß an Mobilität, die wegen des relativ kurzen
Aufenthaltes und dessen Anlass nicht auch noch perfekti-
oniert werden kann (z.B.: Aufzüge mit Sensortasten, auf den
Fluren ist immer wieder mit überraschenden Hindernissen
zu rechnen (Funktionswagen, andere bewegungseinge-
schränkte Patienten
...).
16. Gibt es weitere Erfahrungen, die Sie anderen
PatientInnen mit Behinderung mitteilen möchten?
- Ich empfehle ein ausführliches Vorgespräch mit
Sozialdienst, Therapeuten und evt. Kliniksleitung bzgl. der
bevorstehenden Anwendungen und ihrer Durchführungs-
möglichkeiten trotz Blindheit oder Sehbehinderung. Dabei
sollte großer Wert darauf gelegt werden, dass vor dem
Urteil, dies und jenes sei unmöglich oder undurchführbar, die
eigene Erprobung durch den Patienten zu stehen hat.
- Es sollte darauf aufmerksam gemacht werden, dass blinde
und sehbehinderte Menschen bzgl. Mobilität und lebens-
praktische Fertigkeiten Induvidien sind, Rückschlüsse von
einer Person auf die andere also unzulässig
sind.
- Die personelle Betreuung war gut: freundlich, hilfsbereit.
- Zur Gestaltung des Zimmers (Privatstation, Appartement-
stil: Die Patientenzimmer der kardiologischen Station
zeigen fensterseitig auf eine verkehrsreiche Durchgangs-
straße bzw. zur Zufahrt für Lieferfahrzeuge + Aufenthalts-
plätzen im Freien. Ruhe hat man demzufolge nur bei
geschlossenen (schallisolierten) Fenstern. Bei sommerlicher
Hitze, wie zur Zeit meines Aufenthaltes braucht man dann
die vorhandene Klimaanlage, die den Raum allerdings
rasch auskühlt (nur vorhanden in Privatstationen).
- Der vorhandene Fernsehapparat kann nur über Laut-
sprecher betrieben werden, bei 2- und Mehrbettzimmern
äußerst lästig.
- Die Zimmerausstattung war zufrieden stellend (Tisch, 2
gepolsterte (Armlehn)-Stühle, Schreibtisch, ausreichend
Schrankraum, Teppichboden, eigene Nasszelle.
Wir weisen darauf hin, dass die Ergebnisse unserer Befragung auf den
subjektiven Erfahrungen von einzelnen BesucherInnen der entsprechenden Klinik beruhen.
Die Antworten der TeilnehmerInnen an unserer Befragung wurden anonymisiert und ohne redaktionelle Bearbeitung veröffentlicht.
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