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Hier finden Sie gesammelte Texte, Vorträge und Informationen aus dem Hessischen Koordinationsbüro für behinderte Frauen zu verschiedenen Themen.

Handlungsorientierung: "Menschen mit Behinderung in ärztlicher, zahnärztlicher und therapeutischer Behandlung"
(PDF-Format)

Blinden Menschen senden wir die Handlungsorientierung auch gerne als MS-Word-Dokument zu.

      Gehörlose Patienten - Informationen des Deutschen Gehörlosenbundes:


Dokumentation des Fachtages: „Opfergerechte Täterarbeit in der Behindertenhilfe- Herausforderung im Spannungsfeld zwischen Pädagogik und Justiz“

Liste mit Filmen zum Thema: „Frauen mit Behinderung“

Möglichkeiten der behindertengerechten Gestaltung von Veranstaltungen

Hinweise und Informationen zum Thema Gewalt an Frauen mit Behinderung

Was ist Psychotherapie? - Ein Artikel in einfacher Sprache von Kassandra Ruhm

Vortrag an der VHS Osnabrück am 17. Oktober 2001: Die Verheißung der Gentechnik aus der Sicht behinderter Frauen

Referat (in einfacher Sprache): Interessenvertretung von Frauen mit geistiger Behinderung in Einrichtungen. Welche Netzwerke für behinderte Frauen gibt es? 22.10.2001

Thesenpapier zum Thema: Behinderte Frauen im SGB IX vom 20.11.2001

Situation von Frauen mit Behinderungen in hessischen Wohneinrichtungen der Behindertenhilfe. Eine Erhebung des Hessischen Koordinationsbüros für behinderte Frauen. Dezember 2001

Vortrag bei Wildwasser e.V., Freiburg vom 21.2.2002: Wenn wir könnten, wie wir wollen – Frauen und Mädchen mit Behinderung zwischen Selbstbestimmung und Barrieren

Schulungseinheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Gemeinsamen Servicestellen in Hessen vom 29.-31.10.2002 in Homberg/Ohm

Vortrag an der VHS Osnabrück am 17. Oktober 2001: Die Verheißung der Gentechnik aus der Sicht behinderter Frauen

von Martina Puschke

Hessisches Koordinationsbüro für behinderte Frauen

Werden sich die Kinder der nächsten Generationen beschweren, dass ihre Eltern es dem Zufall überlassen haben, ob sie blond sind, intelligent oder gar die genetische Veranlagung für einen Bierbauch haben?? Ja, Sie haben richtig gehört. Auch das Bierbauch-Gen wird bald entdeckt sein. In England werden derzeit Ratten gezüchtet, die im mittleren Alter einen Bierbauch bekommen. So soll erforscht werden, warum bierbäuchige Männer ein erhöhtes Risiko z.B. für Schlaganfall und Bluthochdruck haben. Nichts scheint unmöglich, keine Kosten und Mühen werden gescheut, denn der Wettlauf der WissenschaftlerInnen um Ruhm und Ehre läuft. Da kommt die Ethik und die politische Verantwortung kaum hinterher.

Frauen und ihre PartnerInnen sind völlig verunsichert, erst recht wenn sie schwanger sind oder sich ein Kind wünschen. Es vergeht kaum ein Tag, an dem in den Medien nicht über die neuen Verheißungen der Gen- und Reproduktionstechnologien berichtet sind. Uns wird vermittelt, dass wir uns hier in einem Wettlauf befinden und niemand weiß genau, wo das Ziel ist und warum wir hier eigentlich mit rennen sollen.

Es ist davon die Rede, dass Behinderung und Leid frühzeitig erkannt und verhindert werden können, dass Frauen schmerzliche Abtreibungen erspart werden können, indem bereits ausserhalb des Körpers eine Behinderung erkannt und ausgeschlossen werden kann.

Um so wichtiger finde ich es, einmal inne zu halten, sich genau an zu sehen, worum es bei dem ganzen Themenkomplex eigentlich geht, um sich eine eigene Meinung bilden zu können und mit diskutieren zu können. Wichtig ist jedoch auch, zu wissen, was passiert bei diesen Technologien eigentlich mit dem Körper der Frau? Und will ich das überhaupt?

Gliederung des Abends

I. Vorstellen einiger Techniken, die derzeit diskutiert werden

II. Gesellschaftliche Konsequenzen

III. Was hat der § 218 mit der Diskussion zu tun?

IV. Wie erleben behinderte Frauen die Diskussion?

I. Vorstellen einiger Techniken, die derzeit diskutiert werden

• Pränataldiagnostik

• Präimplantationsdiagnostik (PID)

• therapeutisches Klonen

• Stammzellen und reproduktives Klonen

Pränataldiagnostik

An der PD kommt keine schwangere Frau vorbei, die sich nicht ausdrücklich dagegen entscheidet. Ultraschall und Fruchtwasseruntersuchungen für Frauen ab 35 gehören inzwischen zur üblichen Untersuchungsroutine. Und es kommen immer weitere Routineuntersuchungen hinzu, so z.B. die Nackenfaltenmessung. In Deutschland werden jährlich ca. 80.000 vorgeburtliche Untersuchungen vorgenommen. In etwa 50% der Fälle dienen die Untersuchungen dazu, das Down Syndrom zu erkennen, bzw. die Wahrscheinlichkeit zu errechnen, dass der Embryo die Veranlagung zu einem Down Syndrom hat. Die meisten werdenden Mütter und Eltern wehren sich nicht gegen diese Techniken. Die PD hat sich in der Schwangerenvorsorge etabliert und wird kaum mehr hinterfragt. Sie suggeriert den werdenden Eltern, Einfluss auf ein „gesundes“ Kind nehmen zu können. Wenn Frau nicht „Alles“ dafür getan hat, wird ihr die Schuld für ein behindertes oder chronisch krankes Kind gegeben.

Grundsätzlich sagen die „Befunde“ der PD lediglich etwas über die Wahrscheinlichkeit der Beeinträchtigung aus, nicht darüber, wie sich diese Beeinträchtigung tatsächlich im Alltag auswirken wird. Nach der Diagnose einer PD entscheidet sich die Frau nicht grundsätzlich gegen ihr Kind, sie entscheidet sich unter gesellschaftlichem Druck gegen ein wahrscheinlich behindertes Kind.

Präimplantationsdiagnostik - PID

VertreterInnen der neuen Fortpflanzungsmedizin begründen die Legalisierungsforderung der PID zunächst einmal mit der Angabe von zwei Zielgruppen: 1. Ungewollt kinderlose Paare und 2. Paare, bei denen die Disposition für „schwere“ Erbkrankheiten gegeben ist. Voraussetzung für PID ist eine In Vitro Fertilisation (IVF), d.h. die Vereinigung der Eizelle und Samenzelle in der Petri Schale. Vereinfacht gesagt, wird noch in der Petri Schale geguckt, ob bei diesen Zellen eine Veranlagung für eine Behinderung oder Krankheit gefunden wird. Nach diesem „Gencheck“ wird über eine „Verpflanzung“ in die Gebärmutter der Frau entschieden.

Folgende Schritte sind notwendig zur Durchführung der PID:

• Hormonbehandlung der Frau zum schnellen Heranreifen von Eizellen

• Eizellentnahme im Rahmen einer Operation der Frau

• Samenspende des Mannes

• IVF (In Vitro Fertilisation) = künstliche Verschmelzung der Eizelle mit einer Samenzelle in der Petrischale

• „Gencheck“ im 8 bis 12-Zell-Stadium, d.h. 1-2 Zellen vom Embryo abgetrennt und kontrolliert, ob genetische Abweichungen oder Dispositionen für Erbkrankheiten bestehen

• „Gencheck“ bestanden = Embryo wird in Gebärmutter eingepflanzt (in knapp 20% der Fälle wird dann ein Kind geboren, in 80% der Fälle misslingt die IVF oder die Frauen erleiden eine Fehlgeburt)

• „Gencheck“ nicht bestanden = Entsorgung des Embryos oder möglicherweise Forschung an demselben

Reproduktives Klonen

In der Natur ist Klonen ein altes Thema. Eineiige Zwillinge sind perfekte Klone der Natur. Nur, dass sie hier dem Zufall überlassen sind. Beim herbeigeführten Klonen soll jedoch alles nach Maß gehen.

Wie geht das eigentlich, Klonen?

Einer Frau würde eine Eizelle entnommen. Dann würde sie entkernt, der Kern einer anderen Zelle eines Menschen, der geklont werden soll, würde eingesetzt und mittels einer elektrischen Ladung würde es zur notwendigen Verschmelzung kommen. Die manipulierte Eizelle würde dann wieder in die Gebärmutter der Frau implantiert und ein Embryo nach dem Vorbild eines bereits existierenden Menschen könnte heranwachsen und geboren werden. So hat das Klonen von „Dolly“ - dem Schaf - jedenfalls funktioniert. Das war 1997 und seither ist die Wissenschaft erst recht nicht mehr aufzuhalten. In den USA wird schon von ganzen Klon-Kliniken gesprochen, die installiert werden sollen.

Hier in Europa ist noch für dieses Jahr das Klonen eines Menschen geplant. Der entsprechende Arzt kommt aus Italien und heißt Severino Antinori. Mit anderen ambitionierten Experten will er Männer klonen, die selber zeugungsunfähig sind und daher nicht auf natürlichem Wege ihre Gene weitergeben können. Diese Absicht ist durchaus ernst zu nehmen.

Argumente die für Klonen herhalten (müssen)

Auf der wissenschaftlichen Seite gibt es viele Argumente, mit denen das Klonen begründet wird. Eines davon ist, dass durch das Klonen die Entwicklung einer Erbkrankheit erkannt werden könnte. Die Ergebnisse könnten wiederum Erkrankungen entschlüsseln und diese würden letztlich heilbar sein. Es gibt auch das Argument „Menschen gehörten der Tierwelt an“ und diese würden ja seit vielen Jahren geklont und letztlich muß der wissenschaftliche Fortschritt und der „Wirtschaftsstandort Deutschland“ als Argument für das Klonen herhalten.

Letztlich gibt es jedoch keinen vernünftigen Grund, einen Menschen zu klonen außer dem, dass die Wissenschaft im Rausch ist und jeder der Erste sein will, wenn es um den Fortschritt geht. Das eigene Ich klonen zu wollen ist zudem eine Illusion. Zwar wird es möglich sein, Herbert Grönemeyer vom Aussehen her klonen zu können, aber das daraus auch ein Popstar wird, ist unwahrscheinlich. Die Umwelteinflüsse haben halt auch einen nicht geringen Einfluss auf das Leben des Menschen.

Was ist eine Stammzelle und therapeutisches Klonen?

Stammzellen sind Zellen, die sich selbst beliebig of durch Zellteilung vermehren können und aus denen sich noch alles entwickeln kann, z.B. Organe.

Es gibt embryonale und adulte Stammzellen.

Für embryonale Stammzellen werden Embryonen im frühen Stadium gebraucht und damit vernichtet. Wissenschaftler argumentieren, dass sie z.B. eine Niere aus zelleigenem Material herstellen können, die somit bessere Chancen hat, angenommen zu werden. Dazu wird das Verfahren des Klonens verwandt. D.h. ein Zellkern des Patienten oder der Patientin wird in eine fremde Eihülle verpflanzt, so dass sich ein Embryo mit den Merkmalen des Patienten oder der Patientin entwickeln kann. Allerdings wird der Embryo nur eine Woche lang gezüchtet, bis Stammzellen entnommen werden können, aus denen dann eine Niere wachsen soll. Das nennt man dann „therapeutisches Klonen“.

Aus adulten Stammzellen können laut der Aussage von ForscherInnen auch Gewebeteile gezüchtet werden. Sie kommen z.B. im Rückenmark und im Blut vor, einige sprechen auch davon, dass in der Haut Stammzellen zu finden sind. Die Nutzung von adulten Stammzellen ist ethisch wesentlich unproblematischer, weil die Patientin oder der Patient über eigenes Körpermaterial entscheidet.


II. Welche gesellschaftlichen und ethischen Konsequenzen ergeben sich daraus?

Einige Risiken und Probleme im Zusammenhang mit der PID

PID wird Behinderungen und chronische Erkrankungen nicht vermeiden. 95% der Beeinträchtigungen werden während der Geburt oder im Laufe des Lebens „erworben“. Indem jedoch suggeriert wird, Behinderungen und chronische Erkrankungen frühzeitig erkennen und entsprechend vermeiden zu können, befürchten behinderte Menschen ein zunehmend behindertenfeindliche Gesellschaft. Die Debatte um das vermeintliche Vermeiden von „Leid“ hat Auswirkungen auf lebende behinderte Menschen.

Wenn PID legalisiert werden sollte, wird es einen „Vermeidungskatalog“ für genetisch bedingte Behinderungen und chronische Erkrankungen geben. Wo fängt dieser an, wo hört er auf? Welche Konsequenzen ergeben sich daraus?

Die Erfolgsrate für eine IVF (die ja Voraussetzung für die PID ist) ist sehr gering. In lediglich knapp 20% der Fälle kommt es tatsächlich zu der Geburt eines Kindes. D.h. für die Frauen, die sich einer IVF oder auch einer PID aussetzen, ist diese Form der Fortpflanzung psychisch und physisch sehr belastend. Konkret heißt dies, in 80% der Fällen misslingt die IVF. Frauen erleiden eine Fehlgeburt oder es kam zu keiner Einnistung und die Prozedur geht von vorne los. Dies ist eine hohe psychische und physische Belastung für die Frauen. Da zusätzlich jede Eizellentnahme mit einer Hormonbehandlung und einer Operation verbunden ist, sind die gesundheitlichen Risiken für die Frau nicht zu unterschätzen. Eine hormonelle Überstimulation der Frau und Mehrlingsschwangerschaften sind zu befürchten.

Beim derzeitigen Forschungsstand ist die Einzelzell-Diagnose recht unzuverlässig. Es gibt bereits dokumentierte Fehldiagnosen. Meist wird zusätzlich zu Fruchtwasseruntersuchung geraten, nachdem der Embryo in den Mutterleib überführt wurde. D.h. eine spätere Abtreibung nach Pränataldiagnostik ist ebenfalls nicht ausgeschlossen.

Blitzlichter und Fragen der aktuellen politischen Diskussion um die PID

• Die Bundesärztekammer (BÄK) empfiehlt die PID bei Paaren mit hohem genetischen Risiko unter „strengen“ Bestimmungen

• Die Enquete Kommission weist auf ethische Probleme im Zusammenhang mit PID hin und fordert eine politische Entscheidung

• Bundesforschungsministerin Bulmahn will die PID legalisieren

• Was ist mit der Selbstbestimmung der Frau? Hat sie ein Recht auf ein „gesundes“ Kind?

• Ist es „humaner“ einen Embryo gar nicht erst einzunisten als ihn per Pränataldiagnostik abzutreiben?

• Hat der Staat das Recht, gentechnische Möglichkeiten zu verbieten?

Argumente für Stammzellforschung

• Krankheiten wie Diabetes, Parkinson, Krebs, Leukämie könnten geheilt werden

• Wirtschaftstandort Deutschland

• wenn sie von BürgerInnen gewünscht sind, muss es auch in Deutschland möglich sein

Einige Probleme

• geklonte Embryonen als Ersatzteillager

• es ist nicht erwiesen, dass es tatsächlich geht (Versprechen, die möglicherweise nicht gehalten werden)

• Stammzellkauf per Internet aus den USA (WiCell) für 5-6000 Dollar

• wenn es funktioniert, werden Menschen immer älter werden, ein ökonomisches und soziales Ungleichgewicht könnten die Folge sein

• Zweiklassenmedizin aufgrund hoher Kosten des Stammzelleinsatzes

III. Was hat der § 218 mit der Diskussion zu tun?

Ich finde, der § 218 StGB hat mit dieser Diskussion nichts zu tun! Das sehen einige Menschen jedoch anders. Diese sagen: Wer für den § 218 ist muss auch die PID befürworten. Denn schließlich würden durch die Indikation beim § 218 auch Embryonen gescheckt und ggf. ausgesucht und vernichtet.

Gegen diese These sprechen folgende Argumente:




IV: Wie erleben behinderte Frauen diese Diskussion?

Der Vortrag hieß ja: Verheißungen der Gentechnik aus der Sicht behinderter Frauen. Damit ist klar geworden: Dies war ein parteiischer Vortrag, um ein Gegengewicht zu technisch orientierten und befürwortenden Beiträgen zu setzen.

Behinderte Frauen beschäftigen sich schon sehr lange mit dem Themenbereich. Sie waren bereits Anfang der 80er Jahre dabei, als die vorgeburtliche Diagnostik breit diskutiert wurde. Der Blickwinkel behinderter Frauen ist ein besonderer. Wir betrachten den Themenkomplex nicht nur aus Frauensicht und haben damit z.B. das Selbstbestimmungsrecht der Frau im Blick. Wir betrachten darüber hinaus die gesellschaftlichen Konsequenzen für das Zusammenleben behinderter und nichtbehinderter Menschen. Aus eigener Erfahrung wissen wir, was es heißt, mit einer Behinderung oder chronischen Erkrankung zu leben. Wir wissen, dass wir nicht täglich an unserer Behinderung leiden. Wir leiden vielmehr an den vielen Barrieren, die uns täglich in den Weg gestellt werden und wurden. Daran, dass behinderte Kinder keine freie Schulwahl haben, der Kinobesuch für RollstuhlfahrerInnen von der Zugänglichkeit des Kinos bestimmt wird und nicht von der Wahl des Films, das Internet für unsere blinden FreundInnen nur eingeschränkt nutzbar sind und viele von uns bereits jetzt mit der Frage konfrontiert sind, „musste das (die Behinderung und damit wir) denn heutzutage noch passieren??“

So komme ich wieder zur Ausgangsfrage zurück, ob sich die Kinder der nachfolgenden Generationen beschweren werden, dass sie ein reines Zufallsprodukt sind. Der US-Biophysiker Gregory Stock aus L.A. sagt auf jeden Fall „Kinder sind zu wichtig, um sie einem zufälligen Zusammentreffen von Eizelle und Sperma zu überlassen“. Ich finde, es sind schon ganz wunderbare „Zufälle“ produziert worden und ich wünsche unseren Nachfahren, dass sie stolz sein können auf ihre jeweiligen Eigenarten und dass es nicht nur noch genormte Barbies und Kens gibt.

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Referat (in einfacher Sprache): Interessenvertretung von Frauen mit geistiger Behinderung in Einrichtungen. Welche Netzwerke für behinderte Frauen gibt es? 22.10.2001

Von Martina Puschke

Hessisches Koordinationsbüro für behinderte Frauen


Im Rahmen der Lebenshilfe Tagung „Vernetzung 2001“

vom 22.-24. Oktober 2001

Interessenvertretung von Frauen mit geistiger Behinderung in Einrichtungen


Was sind Frauennetzwerke eigentlich?

Sich vernetzen heißt: sich zusammenschließen, Fäden zueinander spinnen, die Fäden zusammenhalten, wie in einem großen Spinnennetz. Wenn ich an einem Ende des Fadens sitze, dann weiß ich, ich bin nicht alleine. Auf der anderen Seite des Fadens sitzt eine andere, mit der ich etwas gemeinsam habe.

Behinderte Frauen vernetzen sich seit ungefähr 10 Jahren. Sie haben gemerkt, dass es schön ist, gemeinsam für die gleiche Sache zu kämpfen. Jede Frau die im Netzwerk aktiv ist, weiß: Ich halte einen Faden von dem großen Frauennetz und ich bin nicht alleine.

Wo gibt es überall Netzwerke für behinderte Frauen?

Es gibt in Deutschland zur Zeit 8 Frauennetzwerke und verschiedene Büros, wo die Fäden zusammenlaufen. Die Netzwerke gibt es in Berlin *, in Hamburg, in München (Bayern), in Hannover (Niedersachsen) *, in Marburg (Hessen) *, Münster (NRW) * + zwei Netzwerke, die bundesweit arbeiten – das Weibernetz für alle Frauen und eines nur für behinderte Lesben.

Koordinationsbüros gibt es in Heidelberg, Mainz, Dresden und Lübeck.

Was machen die Frauennetzwerke?

• Sie sind offen für alle Frauen mit Behinderung.

• Sie wollen an der Situation von behinderten Frauen etwas ändern.

• Manche haben sich in den Netzwerken zusammengeschlossen, weil es sie ärgert, dass sie so schwer eine Arbeit finden: sie arbeiten zusammen in der Arbeitsgruppe „Arbeit“.

• Manche haben sich zusammengeschlossen, weil sie es nicht hinnehmen wollen, dass Frauen so viel Gewalt und Missbrauch erleben; sie arbeiten zusammen in der Arbeitsgruppe „Gewalt“.

• Manche haben sich zusammengeschlossen, um sich zu unterhalten, wie es sich als behinderte Mutter lebt; sie arbeiten zusammen in der Arbeitsgruppe „behinderte Mütter“.

• In den Arbeitsgruppen werden Forderungen erarbeitet. Diese Forderungen können dann an PolitikerInnen gegeben werden, damit sich die Situation für behinderte Frauen ändert.

• Manchmal gibt es in den Frauennetzwerken auch einfach Angebote für Frauen, um sich wohl zu fühlen. Dann wird zusammen ein Film angesehen, oder die Frauen kochen zusammen oder sie machen einen Ausflug.

Gibt es Angebote für Frauen mit sog. geistiger Behinderung?

Das ist ganz unterschiedlich. Manche Netzwerke oder Büros bieten speziell etwas für Frauen mit Lernschwierigkeiten an. Andere sagen: Wir sind offen für alle Frauen, egal welche Behinderung sie haben. Frauen mit sog. geistiger Behinderung können gerne kommen.

Hamburg:

In Hamburg sind Frauen mit Lernschwierigkeiten dabei. Eine lernbehinderte Frau nimmt regelmäßig an den Treffen teil. Gemeinsam lernen die Netzwerkfrauen, in einfacher Sprache zu reden und Einladungen in einfacher Sprache und mit Bildern zu machen. Immer mehr Frauen mit Lernschwierigkeiten haben Lust, im Netzwerk mitzumachen.

Es gibt in Hamburg auch regelmäßig Selbstverteidigungskurse für Frauen mit sog. geistiger Behinderung. Diese werden auch vom Hamburger Netzwerk begleitet. In dem Selbstverteidigungskurs werden Frauen neugierig auf die Arbeit im Netzwerk.

Hessen:

Hier gibt es ab und zu Veranstaltungen, wo es um das Thema Frauen mit sogenannter geistiger Behinderung geht. Dann waren zum Beispiel Referentinnen von People First da. Aber bisher sind keine Frauen mit Lernschwierigkeiten gekommen.

Berlin:

Es gab Anfänge und Veranstaltungen direkt für Frauen mit Lernschwierigkeiten. Aber die Frauen mit sogenannter geistiger Behinderung sind nicht gekommen.

Mixed pickles in Lübeck:

• In den Mädchengruppen sind viele Mädchen mit sogenannter geistiger Behinderung dabei.

• Es gibt viele Kontakte zu lernbehinderten Mädchen über Frauen, die mit den Mädchen zusammenarbeiten.

• Die Mitarbeiterinnen von mixed pickles haben viel Werbung in Schulen gemacht. Sie sind in die Schulen gegangen und haben sich vorgestellt. Dort haben sie viele Mädchen kennen gelernt.

• Mixed Pickles arbeitet auch viel mit anderen Trägern zusammen.

• Es gibt keine extra Angebote für Mädchen mit Lernschwierigkeiten. Sie kommen einfach in die Mädchengruppen dazu.

• Frauen mit sogenannter geistiger Behinderung arbeiten bei mixed pickles nicht mit. Für sie ist es schwieriger zu den Veranstaltungen hin zu kommen. Deshalb denkt mixed pickles gerade darüber nach, einen Fahrdienst an zu bieten.

Warum sind nicht in allen Netzwerken Mädchen und Frauen mit sogenannter geistiger Behinderung dabei?

Es gibt keine richtige Antwort auf die Frage. Viele Netzwerke machen sich jedoch Gedanken, warum Mädchen und Frauen, die geistig behindert genannt werden, so wenig dabei sind. Sie stellen sich Fragen:

• Vielleicht sind die Einladungen nicht so, dass sie Frauen mit Lernschwierigkeiten gefallen?

• Die Einladungen zu solchen Treffen werden meistens an die Einrichtungen geschickt. Vielleicht bekommen die Frauen die Einladungen gar nicht zu sehen?

• Vielleicht wollen Frauen mit Lernschwierigkeiten lieber unter sich bleiben?

• Vielleicht brauchen Frauen mit Lernschwierigkeiten eine Frau die sie kennen und die eine Ansprechpartnerin für sie ist?

Die Frauennetzwerke suchen auch Antworten. Wenn Sie hier auf der Tagung sagen können, warum Sie bislang noch nichts von Frauennetzwerken gehört haben, würde mich das freuen. Ich möchte auch gerne wissen: Was möchten Sie gerne mit anderen Frauen zusammen machen? Wenn Sie mir Ihre Wünsche erzählen, kann ich sie den Frauennetzwerken weiter erzählen. Dann machen vielleicht bald viele Frauen, die geistig behindert genannt werden mit bei den Frauennetzwerken. Das wäre doch schön!

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Thesenpapier zum Thema: Behinderte Frauen im SGB IX vom 20.11.2001

von Martina Puschke

Leiterin des Hessischen Koordinationsbüros für behinderte Frauen

SGB IX – Das Recht der Rehabilitation Menschen

Arbeitstagung des Senatsbeauftragten für Behindertenfragen Hamburg am 20. November 2001

AG 4:Die Belange behinderter und von Behinderung bedrohter Frauen und ihre Berücksichtigung nach dem SGB IX – mit dem Ziel der umfassenden Rehabilitation und Teilhabe am Leben in der Gesellschaft

Gliederung:

Allgemein

Frauenforderungen in der Planungsphase

Realisierung im SGB IX

Was fehlt?

Erste Erfahrungen, z.B. bei Einrichtung der Servicestellen und dem erarbeiteten


Allgemein

Es gibt wohl kein Gesetz, welches in der Presse so gefeiert wurde, wie dies. Von einer verankerten Selbstbestimmung wurde gesprochen und von der Stärkung der Rechte behinderter Menschen. Es hat uns neue Begriffe gebracht wie Servicestelle, Integrationsamt, gesellschaftliche Teilhabe.

Der Gesetzgebungsprozess nach 16 Jahren CDU-Regierung war ein neuer: Behindertenverbände und die Interessenvertretung behinderter Frauen waren von Anfang an einbezogen. Alle wurden nach ihren Wünschen und Vorstellungen gefragt und teilweise zogen diese auch ins Gesetz ein.

Frauenforderungen in der Planungsphase

• Im Eckpunktepapier vom September 1999 viele Frauenforderungen vorhanden (Teilzeitmaßnahmen, Hilfen für schwangere Frauen und behinderte Mütter, Erhöhung der Chancen in der beruflichen Reha, Verwendung der Mittel der Ausgleichsabgabe entsprechend dem Anteil der Arbeitslosigkeit, Sicherstellung einer geschlechtsdifferenzierten persönlichen Pflege, geschlechtsdifferenzierte Statistiken)

• Geht zurück auf langjährige Forderungen, aber auch auf Einbeziehung behinderter Frauen in den Beratungsprozess

• Wird auch deutlich an Werkstattgesprächen, so eines im September 1999 speziell zur Frauenthematik (Themen waren z.B. Unterstützung von Müttern und schwangeren Frauen im Bereich Arbeit und berufliche Reha, sexualisierte Gewalt, Wahl der Assistenzpersonen)

• Viele Ergebnisse dieses Werkstattgesprächs flossen ein in neues Eckpunktepapier ein


Realisierung im SGB IX

Rein rechnerisch Frauen in 12 § genannt (indirekt in drei weiteren)

Damit sind Frauenbelange so häufig wie in keinem anderen Gesetz genannt

Qualitativ heißt das: wir haben jetzt mehr als vorher, gleichzeitig dient das Gesetz natürlich auch dazu, Kosten zu sparen. Wie das vereinbar sein soll, macht uns alle neugierig, deshalb hier ein paar Regelungen im einzelnen.

• Wir schlagen das Gesetz auf und lesen gleich im ersten §, dass den „besonderen Bedürfnissen behinderter und von Behinderung bedrohter Frauen und Kinder Rechnung getragen“ wird. Eine Zielbestimmung, in der auf die Situation behinderter Frauen eingegangen wird.

• Zu den wohl innovativsten Regelungen des SGB IX gehören dem Entsprechen des Wunsch- und Wahlrechts behinderter Menschen sowie die Einrichtung von Servicestellen. Das Wunsch und Wahlrecht im § 9 regelt, dass bei der Entscheidung über Reha-Leistungen den berechtigten Wünschen der Einzelnen entsprochen werden muss. Auch die persönliche Lebenssituation, das Geschlecht und die Familiensituation wird berücksichtigt. In der Praxis heißt dies: Eine behinderte Mutter oder eine Frau, welche Familienangehörige pflegt, wird vermutlich den Wunsch äußern, ihre Reha-Leistungen wohnortnah zu bekommen und diesem Wunsch muss stattgegeben werden. (Problem: Einrichtungen für blinde oder stark sehbehinderte Menschen gibt es nicht überall, d.h. ggf. gibt es keinen wohnortnahen Anbieter. Ob künftig neue Einrichtungen gebaut werden oder andere ihr Angebot erweitern müssen, bleibt abzuwarten, wir werden laut §19 an diesen Entscheidungen beteiligt.)

• Finanzierung von Selbstbehauptungskursen (Kursen zur Stärkung des Selbstbewusstseins §44) als ergänzende Leistungen zur medizinischen Reha, allerdings nur im Bereich des Reha-Sports, d.h. die Kurse müssen ärztlich verschrieben werden und es gibt bestimmte Voraussetzungen für Trainerinnen (Kampfsportarten wurden bislang nicht finanziert, da sie nach Ansicht der Reha-Träger eher Verletzungen hervorrufen, wenn sie ausdrücklich das Selbstbewusstsein von Frauen stärken, müssen diese künftig finanziert werden)

• Es werden nur Kurse finanziert, die von Reha-Sport-Verbänden angeboten werden. Das ist ein Problem, denn 1. gibt es nicht so viele Trainerinnen mit einem Angebot für behinderte Frauen und 2. sind diese i.d.R. nicht an Sportverbände angegliedert. Wenn sie dies tun, müssen sie zuvor einen verbandsinternen Übungsleiterinnen-Schein machen.

• Beteiligung der Interessenvertretungen behinderter Frauen bei der Erarbeitung von gemeinsamen Empfehlungen der Reha-Träger (§13), der Einrichtung (§22) und der Berichterstattung der Servicestellen(§24).

• Anspruch auf Teilzeitarbeit und auf wohnortnahe Angebote, um die Erwerbschancen von Frauen zu erhöhen (§33, 2)

• Anspruch auf Haushalts- und Kinderhilfe bei Reha-Leistungen (§54)


Was fehlt?

• Alle Leistungen zur Teilhabe werden weiterhin aus dem Sozialhilfetopf bezahlt und sind damit einkommensabhängig

• Keine generelle Erstattung von Hilfen im Haushalt oder für Kinderbetreuung unabhängig von einer Reha-Leistung oder einer Erwerbstätigkeit

• Weiterhin kein Wahlrecht von Assistenzpersonen

• Keine Paritätische Besetzung von Gremien und Mitwirkungsausschüssen (wie z.B. Werkstatträte)

• Keine geschlechtsspezifische Erhebung von Daten

• Keine Unterstützung schwangerer Frauen (Hilfsmittel)

• Keine Mobilitätshilfen (wie KfZ) für Frauen (Mütter) ohne Erwerbstätigkeit

Erste Erfahrungen mit der Umsetzung des SGB IX

• Bei Einrichtung der Servicestellen weder Behindertenverbände noch Interessenvertretungen behinderter Frauen involviert.

• Zu Selbstbehauptungskursen kann ich leider auch noch nichts sagen.

• Bei der Gesamtvereinbarung der Reha-Träger über die BAR ist das Weibernetz, als bundesweite Interessenvertretung behinderter Frauen, gefragt worden. Wir haben Anmerkungen gemacht, die bislang noch nicht eingeflossen sind.

• Zur Schulung der MitarbeiterInnen in den Servicestellen hat die BAR ein Curriculum entworfen. Es sieht vor, die TeilnehmerInnen 2 Tage lang zu schulen, angefangen beim Sozialrecht, die Neuerungen des SGB IX, das Persönliche Budget, etc.. Die besondere Situation behinderter Frauen und Kinder soll auch angesprochen werden. Dafür sind ca. 6 Minuten und 25 Sekunden vorgesehen! Das Weibernetz ist gebeten worden, eine Stellungnahme abzugeben, was wir natürlich gerne getan haben. Wir haben bei allen Einheiten das Gender Mainstreaming eingefordert und weitergehende Schulungsmassnahmen zu einzelnen Themen, u.a. zur Situation behinderter Frauen und dann mit selber behinderten Expertinnen.

• Es ist noch zu früh, Bilanz zu ziehen. Wir müssen beobachten, wie es weitergeht, um ggf. nach der Neuwahl im nächsten Jahr Nachbesserungen im SGB IX zu fordern.

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Situation von Frauen mit Behinderungen in hessischen Wohneinrichtungen der Behindertenhilfe. Eine Erhebung des Hessischen Koordinationsbüros für behinderte Frauen. Dezember 2001

Gliederung

I. Vorgehensweise und Rahmenbedingungen

1. Ausgangssituation

2. Träger der Erhebung

3. Methoden

4. Zielsetzung

II. Ergebnisteil

1. Allgemeine Rahmenbedingungen der Einrichtung

1.1. Anzahl der erfassten Einrichtungen und Bewohner/innen – Rücklauf

1.2. Einrichtungstyp und –größe

1.3. Behinderungsform/en der Bewohner/innen in den Einrichtungen

1.4. Altersstruktur nach Männern und Frauen getrennt

1.5. Dauer des Aufenthalts der Bewohner/innen

1.6. Anzahl der Pflegebedürftigen nach Männern und Frauen getrennt

2. Kommentierte Ergebnisse zur Lebensform und Wahrung der Intimsphäre

2.1. Frauen mit Partner/in in der Einrichtung

2.2. Frauen mit Kind/ern in der Einrichtung

2.3. Zur Möglichkeit in der Grund- und Behandlungspflege nur von Frauen unterstützt zu werden

2.4. Abschließbarkeit und räumliche Trennung der Toiletten

2.5. Abschließbarkeit der Zimmer

3. Ergebnisse und Einschätzungen zur Interessenvertretung und frauenspezifischen Angeboten

3.1. Heimbeiräte nach Männern und Frauen getrennt

3.2. Frauenspezifische Angebote

3.2.1. Modellhafte Beispiele für frauenspezifische Angebote in Einrichtungen

3.2.2. Ansätze zur Ausweitung frauenspezifischer Angebote

4. Häufigkeit von und Umgangsweise mit sexuellen Übergriffen

4.1. Häufigkeit von sexuellen Übergriffen und Tätergruppen

4.2. Regelungen und Vereinbarungen mit Beispielen

4.3. Fortbildungsangebote

5. Zusammenhänge unterschiedlicher Faktoren

5.1. Einrichtungsgröße im Zusammenhang mit frauenspezifischen Angeboten

5.2. Behinderungsformen der Bewohner/innen im Zusammenhang mit anderen Faktoren

5.3. Recht auf gleichgeschlechtliche Pflege versus sexuelle Übergriffe

III. Gesamtüberblick

1. Zusammenfassung der Situation behinderter Frauen in hessischen Wohneinrichtungen

2. Empfehlungen für Wohneinrichtungen der Behindertenhilfe

Vorgehensweise und Rahmenbedingungen

1. Ausgangssituation

Bisher wurden im gesamten Bundesgebiet nur Erhebungen zum Alter oder den Behinderungsformen, jedoch nicht zum Geschlecht der Bewohner/innen von Wohneinrichtungen der Behindertenhilfe, durchgeführt (1). Da in Erfahrungsberichten jedoch durchgängig von Benachteiligungen der Frauen gegenüber den männlichen Mitbewohnern berichtet wird (2), benötigen wir diesbezüglich konkrete Zahlen. Um diesem Mißstand Abhilfe zu verschaffen, hat das Hessische Koordinationsbüro für behinderte Frauen finanziert durch das Hessische Sozialministerium diese hessenweite Erhebung zur Situation von Frauen in Wohneinrichtungen der Behindertenhilfe im September 2000 durchgeführt.

Vor der Präsentation der Ergebnisse soll die nun folgende Zusammenfassung wichtige Aspekte der Lebenssituation von Frauen in Wohneinrichtungen aufzeigen, die immer wieder thematisiert werden. So beschreiben Bewohnerinnen in Erfahrungsberichten (3) durchgängig folgende Aspekte der Benachteiligung gegenüber den männlichen Mitbewohnern:

• Im Alltag der Wohngruppen übernehmen überwiegend die Frauen Gemeinschaftsaufgaben wie etwa Küchendienste, Aufräumen oder Feste organisieren.

• Frauen werden in Einrichtungen mit der widersprüchlichen Erwartung konfrontiert, einerseits "Frau" (als Hausfrau) sein zu sollen, andererseits dieses Frausein in bezug auf Partnerschaft und Kinder nicht ausleben zu dürfen. Von Seiten der Einrichtungen ist beispielsweise die Schwangerschaft einer Bewohnerin in der Regel nicht erwünscht. So ist es nicht erstaunlich, daß die meisten Einrichtungen nicht auf Bewohner/innen mit Kind/ern zugeschnitten sind.

• Das Leben in Einrichtungen ist von Abhängigkeitserfahrungen geprägt. Diese Abhängigkeiten, z.B. im pflegerischen Bereich, sind besonders gravierend, wenn sie in sexuellen Übergriffen münden, wovon überwiegend Frauen betroffen sind (4).


2. Träger der Erhebung


Das Hessische Koordinationsbüro für behinderte Frauen hat sich als landesweit arbeitendes Projekt zur Öffentlichmachung und Verbesserung der Lebensbedingungen von Frauen mit Behinderungen als geeigneter Träger für diese Erhebung angeboten. Somit hat sich das Koordinationsbüro zur Aufgabe gemacht, Fakten über die Situation von Frauen mit Behinderungen in Wohneinrichtungen in Hessen zu erhalten und aus den Ergebnissen heraus Ansätze für notwendige Veränderungen zu entwickeln.

Das Hessische Koordinationsbüro für behinderte Frauen ist eine durch das Land Hessen finanzierte Anlaufstelle für die unterschiedlichsten Anliegen im Bereich Mädchen und Frauen mit Behinderung.

Die Angebote und Aktivitäten sehen im Einzelnen folgendermaßen aus:

• Adressen: Selbsthilfeprojekte, Netzwerke, Fachfrauen

• Veranstaltungen: ca. 8 eigene Veranstaltungen jährlich, weitere Veranstaltungstips

• Literatur: Möglichkeit eines Archivbesuchs (ca. 700 Veröffentlichungen, Kopien von Zeitungsartikeln, Literaturlisten)

• „Angesagt“: Die zweimal jährlich vom Koordinationsbüro herausgegebene Informationsbroschüre

• Vernetzung: Unterstützung bei der Gründung einer Selbsthilfegruppe, eines Projektes oder Netzwerkes

• Gremienarbeit: Mitarbeit bei unterschiedlichen Gremien z.B. Hessisches Netzwerk behinderter Frauen

• Öffentlichkeitsarbeit: Eigene Veröffentlichungen in Presse, Funk und Fernsehen

• Lobbyarbeit: Politische Einflußnahme in Frauen- und Behindertenpolitik

Hessisches Koordinationsbüro für behinderte Frauen

Kölnische Str. 99

34119 Kassel

Tel.: 0561 / 72885-22

FAX: 0561 / 72885-29

e-mail: hkbf@fab-kassel.de


3. Methoden

Das Hessische Koordinationsbüro für behinderte Frauen hat Fragebögen an alle 381 vollstationären Wohneinrichtungen der Behindertenhilfe in Hessen verschickt. Der zugrunde liegende Fragebogen wurde im Rahmen des Arbeitskreises „Behinderte Frauen in Wohneinrichtungen” entwickelt. Dieser Arbeitskreis unter Leitung des Hessischen Sozialministeriums besteht desweiteren aus Vertreterinnen des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen, des Hessischen Koordinationsbüros und des Hessischen Netzwerkes behinderter Frauen sowie der Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e.V.. Die Fragebögen enthielten folgende Bereiche:


Neben den Fragen nach einem Zusammenhang von Geschlecht und Altersstruktur, Geschlecht und Dauer des Aufenthaltes in der Einrichtung sollte dieser Fragenkomplex konkrete Zahlen darüber ermitteln, in wievielen hessischen Einrichtungen Bewohnerinnen in Wohngruppen gemeinsam mit der Familie, d.h. Partner/in und/oder Kind/ern leben.


Hier wurde nach dem Einrichtungstyp gefragt, da die Frage, ob es sich bei der Einrichtung um ein reines Wohnheim oder um ein dezentrales Angebot mit Außenwohngruppen handelt, ob die Einrichtung größer oder kleiner ist, vermutlich Einfluß auf die räumlichen Gegebenheiten mit Blick auf die Wahrung der Intimsphäre für die Bewohner/innen, hat. Daneben ist für viele behinderte Frauen die Möglichkeit, nur von Frauen gepflegt zu werden, ein wichtiger Aspekt zur Prävention von sexuellen Übergriffen. Deshalb erhofften wir uns zum Schluß dieses Fragenkomplexes konkrete Zahlen darüber, in wievielen Einrichtungen Bewohnerinnen die Möglichkeit haben, als Frau nur von Frauen in der Grund- und Behandlungspflege unterstützt zu werden.


Bei einem Leben in einer Wohneinrichtung muss ein Hauptaugenmerk darauf gerichtet sein, daß die Wahrung der Intimsphäre ermöglicht wird. Deshalb sollte die Frage nach ausreichend nach Männern und Frauen getrennten Sanitäreinrichtungen oder die Abschließbarkeit der Toiletten bzw. der Zimmer für die Bewohner/innen selbst darüber Aufschluss geben, inwieweit dieses Bedürfnis bisher berücksichtigt worden ist.


Zur Berücksichtigung der Interessen von behinderten Frauen in Wohneinrichtungen ist ihre ausreichende zahlenmäßige Repräsentanz in den Gremien der Mitbestimmung für die Bewohner/innen und die Existenz frauenspezifischer Angebote in der Einrichtung eine wichtige Grundlage. Deshalb schloß sich hier nach der Frage, wieviele Frauen und wieviele Männer den Heimbeirat stellen, die Frage nach frauenspezifischen Angeboten an, um konkrete Zahlen darüber zu erhalten, in wievielen Einrichtungen der Behindertenhilfe bereits solche Angebote existieren. Hier bestand zur Konkretisierung die Möglichkeit, Angebote, wie z.B. Selbstbehauptungs- und Selbstverteidigungskurse, Gesprächsgruppen für behinderte Frauen oder eine Frauenbeauftragte für die Bewohnerinnen, zuzuordnen.


Sexuelle Gewalt gegen behinderte Mädchen und Frauen in der Familie durch Angehörige, im medizinischen und therapeutischen Bereich, in Werkstätten und Wohnheimen für Behinderte, etc., ist in den letzten Jahren stärker aufgedeckt und öffentlich gemacht worden (5). Da jedoch zur Häufigkeit sexueller Übergriffe in Wohneinrichtungen für Behinderte im deutschsprachigen Raum kaum Zahlen existieren, durfte auch dieses Thema in dieser hessenweiten Erhebung nicht fehlen. Daher wurde hier erfragt, ob in der Einrichtung sexuelle Übergriffe auf Bewohner/innen durch Mitarbeiter/innen, Mitbewohner/innen oder Außenstehende bekannt geworden sind, ob die Einrichtung Regelungen oder Vereinbarungen entwickelt hat, wie mit Vorkommnissen sexueller Übergriffe gegenüber Bewohner/innen umgegangen wird und ob für die Mitarbeiter/innen zum Thema sexuelle Gewalt Fortbildungen angeboten werden.


Die Fragebögen wurden statistisch ausgewertet und die Ergebnisse werden hiermit in einer kommentierten Fassung veröffentlicht.

4. Zielsetzung

Um einerseits das Ausmaß von Benachteiligungen von Frauen anhand von Zahlen belegen zu können, und andererseits herauszufinden, inwieweit Einrichtungen bereits über frauenspezifische Unterstützungsangebote für die Bewohnerinnen verfügen, haben wir diese Erhebung durchgeführt. Dabei sind uns folgende Aspekte wichtig:


• Die hier zusammengefaßten Ergebnisse und Empfehlungen zur Berücksichtigung frauenspezifischer Anliegen sollen zur Sensibilisierung für dieses Thema beitragen. So könnten frauenspezifische Aspekte zukünftig Teil der Diskussion von Qualitätsstandards für (hessische) Wohneinrichtungen der Behindertenhilfe werden.

• Des weiteren könnte diese Erhebung zu einer Vernetzung von Mitarbeiterinnen hessischer Wohneinrichtungen im Sinne von Multiplikatorinnentreffen zu frauenspezifischen Ansätzen in der Behindertenarbeit beitragen.

• Nicht zuletzt sollen diese Ergebnisse die Situation von Frauen mit Behinderung in Wohneinrichtungen stärker öffentlich machen und zur Verbesserung ihrer Lebensbedingungen beitragen.


II. Ergebnisteil

1. Allgemeine Rahmenbedingungen der Einrichtungen


1.1. Anzahl der erfaßten Einrichtungen und Bewohner/innen - Rücklauf

Laut Landeswohlfahrtsverband Hessen leben 11.244 Menschen mit Behinderungen in hessischen vollstationären Wohneinrichtungen der Behindertenhilfe (Stand: Dezember 2000), dabei handelt es sich um Wohnheime, Wohnpflegeheime und Wohngruppen. Allen 381 hessischen Wohneinrichtungen der Behindertenhilfe wurde der o.g. Fragebogen zugeschickt. Bei 133 ausgefüllten Fragebögen lag der Rücklauf bei 34,9 %. Damit konnten wir über ein Drittel der Einrichtungen erfassen. Mit den 133 eingegangenen Fragebögen konnten wir mit 5775 Bewohner/innen (vgl. Tabelle 1) sogar 51,3 % des betreffenden Personenkreises einbeziehen. Dabei handelt es sich um 2285 Frauen und 3490 Männer. Damit liegt die Verteilung bei 40 % Frauen und 60 % Männer (vgl. Tabelle 1). Der Anteil von Frauen an den Bewohner/innen hessischer Wohneinrichtungen der Behindertenhilfe entspricht mit 40 % dem vom Landeswohlfahrtsverband Hessen angenommenen Frauenanteil. Da diesbezüglich keine konkreten Zahlen vorliegen, konnte eine solche Verteilung bisher nur über Durchschnittswerte unterschiedlicher Teilerhebungen vom Landeswohlfahrtsverband Hessen ermittelt werden.


1.2. Einrichtungstyp und –größe

Bezüglich des Einrichtungstyps sieht die Verteilung folgendermaßen aus:


Tabelle 2 Einrichtungstypen der Einrichtungen (stationär)

Wohnform Insgesamt in Prozent
Wohnheim 88 66,2 %
Wohnheim mit Außenwohngruppen 45 33,8 %
Summe 133 100 %

Basis: n = 133 Einrichtungen


Tabelle 3 Mittlere Verteilung von Außenwohngruppen pro Einrichtung

Insgesamt mittlere Anzahl der Außenwohngruppen
Einrichtungen mit Außenwohngruppen 40 3,3
keine Angabe zur Anzahl der Außenwohngruppen 5
Summe 45

Basis: n = 133 Einrichtungen


Die meisten Einrichtungen liegen mit einem Anteil von 72% in der Größenordnung bis zu 40 Personen, so konnten wir feststellen, daß es sich bei den befragten Einrichtungen überwiegend um kleinere Wohneinrichtungen handelt. Dies bedeutet jedoch nicht, daß es sich bei Bewohner/innen größerer Wohneinrichtungen um einen kleinen Personenkreis handelt, da in wenige große Einrichtungen in der Summe viele Personen leben.

Die Verteilung sieht im Einzelnen folgendermaßen aus:


Tabelle 4 Verteilung Einrichtungsgröße

Einrichtungsgröße Häufigkeit absolut Häufigkeit in Prozent Häufigkeit in cumulierten Prozent
bis 10 Personen 17 13 % 13 %
11 bis 20 Personen 43 32 % 45 %
21 bis 30 Personen 25 19 % 64 %
31 bis 40 Personen 11 8 % 72 %
41 bis 50 Personen 12 9 % 81 %
51 bis 60 Personen 4 3 % 84 %
61 bis 70 Personen 1 1 % 85 %
71 bis 80 Personen 2 2 % 87 %
81 bis 90 Personen 2 1 % 88 %
91 bis 100 Personen 4 3 % 91 %
über 100 Personen 12 9 % 100 %
Summe 133 100 % ---

Basis: n = 133 Einrichtungen


1.3. Behinderungsform/en der Bewohner/innen in den Einrichtungen

Im folgenden ist die Verteilung der Behinderungsformen in den Einrichtungen dargestellt. Dabei ist zu berücksichtigen, daß es viele Mehrfachnennungen gegeben hat, da in nur 45,1% der Einrichtungen Menschen mit nur einer Behinderungsart leben. (vgl. Tabelle 6)


Tabelle 5 Verteilung der Behinderungsformen (Mehrfachnennung)

Anzahl der Einrichtungen
Menschen mit Körper- oder Sinnesbeeinträchtigungen 30
Menschen mit seelischer Behinderung 80
Menschen mit sogenannter geistiger Behinderung 77
Menschen mit Mehrfachbehinderung 63

Basis: n = 133 Einrichtungen

Tabelle 6 Verteilung der Behinderungsformen innerhalb der Einrichtungen

Anzahl Einrichtungen in Prozent
1 Beeinträchtigungstyp 60 45,1 %
2 Beeinträchtigungstypen 42 31,6 %
3 Beeinträchtigungstypen 18 13,5 %
4 Beeinträchtigungstypen 13 9,8 %
Summe 133 100 %

Basis: n = 133 Einrichtungen


Zur Verteilung von Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen in den Einrichtungen hat sich gezeigt, dass mit 15,0 % Menschen mit einer geistigen und Menschen mit einer Mehrfachbehinderung am häufigsten in einer Einrichtung zusammen leben. Von den Einrichtungen, in denen nur Menschen mit einer Behinderung leben, sind hier am häufigsten Einrichtungen für Menschen mit einer seelischen Behinderung vertreten.


Tabelle 7 Behinderungsformen in den Einrichtungen

Behinderungsformen Anzahl in Prozent
Körper- oder Sinnesbehinderung 4 3,0 %
seelische Behinderung 35 26,3 %
sog. geistige Behinderung 16 12,0 %
Mehrfachbehinderung 5 3,8 %
Körper- + seelische Behinderung 1 0,8 %
Körper- + sog. geistige Behinderung 1 0,8 %
Körper- + Mehrfachbehinderung 0 0,0 %
seelisch + sog. geistige Behinderung 10 7,7 %
seelisch + Mehrfachbehinderung 10 7,5 %
Sog. geistige + Mehrfachbehinderung 20 15,0 %
Körper- + seelisch + sog. geistige Beh. 3 2,3 %
Körper- + seelisch + mehrfach Beh. 1 0,8 %
Körper- + sog. geistig + mehrfache Beh. 7 5,3 %
seelisch + sog. geistige + mehrfache Beh. 7 5,3 %
alle genannten Behinderungsformen 13 9,8 %
Summe 133 100 %

Basis: n = 133 Einrichtungen


1.4. Altersstruktur nach Männern und Frauen getrennt

Etwas mehr als die Hälfte der Bewohner/innen der befragten Einrichtungen befinden sich in der Altersgruppe von 31 - 50 Jahren: 52,9 % der Frauen und 51,4 % der Männer. Somit konnte festgestellt werden, daß ein großer Teil der erfassten Bewohner/innen mittleren Alters sind. Bei der Altersgruppe über 65 Jahren zeigte sich, daß im Vergleich zu den männlichen Bewohnern, die nur einen Anteil von 6,2 % bilden, Frauen mit 7,4 % in einem größeren Umfang vertreten sind (vgl. Tabelle 8). Dies wird besonders deutlich, wenn die Situation einbezogen wird, das in den Einrichtungen insgesamt 40 % Frauen und 60 % Männer (vgl. Tabelle 1) leben.

Die Altersverteilung nach Geschlecht sieht im Einzelnen folgendermaßen aus:


Tabelle 8 Verteilung Geschlecht nach Altersgruppen

Anteil absolut - Frauen Anteil in Prozent - Frauen Anteil absolut - Männer Anteil in Prozent - Männer Insgesamt Insgesamt Prozent
18 - 30 Jahre 218 13,4 % 352 15,1 % 570 14,4 %
31 - 50 Jahre 859 52,9 % 1194 51,4 % 2053 52,0 %
51 - 65 Jahre 427 26,3 % 634 27,3 % 1061 26,9 %
über 65 Jahre 121 7,4 % 143 6,2 % 264 6,7 %
Summe 1625 100 % 2323 100 % 3948 100 %

Basis: n = 110 Einrichtungen (wahre Werte)

1.5. Dauer des Aufenthaltes der Bewohner/innen

Da die Frage nach der Dauer des Aufenthaltes in der Einrichtung häufig sehr fehlerhaft oder unvollständig ausgefüllt wurde, konnten wir hier nur 93 der 133 Einrichtungen berücksichtigen.

Die Verteilung nach Geschlecht und Dauer des Aufenthaltes sowie nach Anteil Dauer im Verhältnis zu der Anzahl der Bewohner/innen ist den folgenden beiden Tabellen zu entnehmen.

Tabelle 9 Absolute personale Aufenthaltsdauer nach Geschlecht

Anzahl der Bewohner Anteil absolut - Frauen Anteil in Prozent Anteil absolut - Männer Anteil in Prozent Insgesamt Insgesamt Prozent
bis zu einem Jahr 108 32,2 % 227 67,8 % 335 100 %
bis zu 5 Jahren 358 40,8 % 520 59,2 % 878 100 %
bis zu 10 Jahre 238 37,6 % 394 62,4 % 632 100 %
bis zu 20 Jahren 368 47,7 % 403 52,3 % 771 100 %
länger 20 Jahre 200 48,6 % 211 51,4 % 411 100 %
Summe 1272 42,0 % 1755 58,0 % 3027 100 %

Basis: n = 93 Einrichtungen (wahre Werte)

Tabelle 10 Verteilung Geschlecht in Zusammenhang mit Dauer des Aufenthaltes

Anzahl der Bewohner Anteil absolut - Frauen Anteil in Prozent Anteil absolut - Männer Anteil in Prozent Insgesamt Insgesamt Prozent
bis zu einem Jahr 108 8,5 % 227 12,9 % 335 11,1 %
bis zu 5 Jahren 358 28,1 % 520 29,6 % 878 29,0 %
bis zu 10 Jahre 238 18,7 % 394 22,4 % 632 20,9 %
bis zu 20 Jahren 368 28,9 % 403 23,0 % 771 25,5 %
länger 20 Jahre 200 15,7 % 211 12,0 % 411 13,6 %
Summe 1272 100 % 1755 100 % 3027 100 %

Basis: n = 93 Einrichtungen (wahre Werte)


1.6. Anzahl der Pflegebedürftigen nach Männern und Frauen getrennt


Der folgenden Tabelle ist zu entnehmen, daß in 54,1 % der Einrichtungen derzeit pflegebedürftige Bewohner/innen leben.


Tabelle 11 Anteil Einrichtungen mit pflegebedürftigen Bewohnern

Anteil absolut Anteil in Prozent
Einrichtungen ohne pflegebedürftige Bewohner 58 43,6 %
Einrichtungen mit pflegebedürftigen Bewohnern 72 54,1 %
keine Angaben 3 2,3 %
Summe 133 100 %

Basis: n = 133 Einrichtungen

In den 72 Einrichtungen, in denen pflegebedürftige Bewohner/innen leben, sieht die Geschlechterverteilung folgendermaßen aus: Frauen: 45,5 %, Männer: 54,5 %.

Tabelle 12 Pflegebedarf in den Einrichtungen nach Geschlecht

Anteil insgesamt Anteil in Prozent
Frauen 753 45,5 %
Männer 903 54,5 %
Summe 1656 100 %

Basis: n = 129 Einrichtungen (nur wahre Werte)

Hier wird deutlich, daß der Anteil von Frauen 45,5 % etwas höher und der Anteil der Männer 54,5 % an den Pflegebedürftigen in den Einrichtungen etwas niedriger im Vergleich zur gesamten Geschlechterverteilung liegt: Frauen 40 %, Männer 60 % (vgl. Tabelle 1).


2. Kommentierte Ergebnisse zur Lebensform und Wahrung der Intimsphäre


2.1. Frauen mit Partner/in in der Einrichtung

Nur von 50,4 % der erfaßten Einrichtungen wurde angegeben, daß dort Frauen mit Partner/in zusammenleben. (vgl. Tabelle 13). Insgesamt wurden 171 Partnerschaften (vgl. Tabelle 13) angegeben. Auf alle 133 Einrichtungen bezogen bedeutet diese Zahl, daß pro Einrichtung 1,3 Paarbeziehungen zwischen den Bewohner/innen (vgl. Tabelle 14) bekannt sind. Auch wenn wir von einer gewissen Dunkelziffer ausgehen können, was die definitive Anzahl der Partnerschaften in den Einrichtungen etwas erhöhen würde, wird hier eine immer noch große Tabuisierung von Partnerschaft behinderter Menschen in Einrichtungen deutlich. Auffällig ist in diesem Zusammenhang, daß immerhin knapp die Hälfte der Einrichtungen überhaupt keine Paarbeziehungen angegeben haben.

Neben der Tabuisierung von Sexualität, fehlende Aufklärung etc., können zudem möglicherweise räumliche Gegebenheiten und nicht ausreichend geschützte Privatbereiche einer Entstehung und Entwicklung von Liebesbeziehungen entgegenwirken. Wenn wir die o.g. Zahlen betrachten wird deutlich, daß keine Vergleichsstatistiken notwendig sind, um feststellen zu können, daß behinderte Menschen in Einrichtungen im Vergleich zur Gesamtbevölkerung wesentlich seltener in Paarbeziehungen zusammenleben. Obwohl in den letzten Jahren im Umgang mit Sexualität in den Einrichtungen ein Umdenken stattgefunden hat, wird hier ein weiterer Handlungsbedarf deutlich.


2.2. Frauen mit Kind/ern in der Einrichtung

Nur in vier der erfaßten Einrichtungen (3 %) leben Frauen mit Kind/ern (vgl. Tabelle 15), in drei dieser Einrichtungen (2,3 %) leben sie mit dem Partner und Kind/ern zusammen (vgl. Tabelle 16). Dieses Ergebnis ist nicht erstaunlich, da in den üblichen Strukturen von Wohneinrichtungen (Finanzierung, räumliche Gegebenheiten, pädagogisches Konzept) ein Zusammenleben mit Kind/ern in der Regel nur schwer denkbar ist. Hier stellt sich zudem die Frage, ob eine solche Konstruktion überhaupt anzustreben ist, insbesondere wenn wir die Bedürfnislage des Kindes einbeziehen. So stellt sich beispielsweise die Frage, was es bedeuten würde, möglicherweise als einziges Kind nur mit erwachsenen Menschen in einer Einrichtung aufzuwachsen. Andererseits ist jedoch auch der Wunsch einer schwangeren behinderten Frau zu verstehen, auch mit Kind in ihrem gewohnten Wohnumfeld verbleiben zu können.

Insgesamt ist jedoch festzustellen, daß sich für ein Zusammenleben mit Kind/ern eher Angebote z.B. im teilstationären oder ambulanten Bereich, etwa im Rahmen des ”Betreuten Wohnens” anbieten. Eine solche Wohnform läßt eine stärkere Individualität im Zusammenleben mit Kind/ern zu und bietet zudem notwendige Unterstützungsmöglichkeiten bezüglich der Behinderung der Mutter/der Eltern. Bundesweit sind derzeit 11 Angebote bekannt, die überwiegend auf Mütter/Eltern mit sog. geistiger oder psychischer Behinderung zugeschnitten sind (6). Sie reichen von Angeboten des betreuten Wohnens, z.B. das Familienprojekt der Lebenshilfe Berlin, und dem ambulanten Dienst des Wohngruppen-Verbunds der Gustav Werner Stiftung Reutlingen bis hin zu Angeboten im stationären Bereich, z.B. die therapeutische Wohngemeinschaft für psychisch kranke Frauen und ihre Kinder der Projekt Wohngemeinschaft Kreuzberg e.V. Berlin, und die Familienhäuser der Marie-Chistian-Heime Kiel. Um Menschen mit diesen Behinderungen eine (selbstbestimmte) Elternschaft zu ermöglichen, sollten weitere solcher Angebote konzipiert und flächendeckend eingerichtet werden. Für körper- oder sinnesbehinderte Mütter/Eltern ist in der Regel kein spezielles Wohnangebot, lediglich Assistenz oder Hilfsmittel in den eigenen vier Wänden, notwendig.


2.3. Zur Möglichkeit in der Grund- und Behandlungspflege nur von Frauen unterstützt zu werden

72,2 % aller Einrichtungen haben, unabhängig davon, ob dort derzeit pflegebedürftige Bewohner/innen leben oder nicht, angegeben, daß die Bewohnerinnen die Möglichkeit haben, auf Wunsch nur von Frauen in der Grund- und Behandlungspflege unterstützt zu werden. Des weiteren haben 20,3 % die entsprechende Frage mit „nein“ beantwortet, 0,8 % haben „bedingt“ angegeben und bei 6,7 % der Einrichtungen gab es dazu keine Angaben (vgl. Tabelle 17).

Insgesamt läßt sich feststellen, daß ein solches Ergebnis positive Tendenzen deutlich macht, da immerhin knapp ¾ der Einrichtungen inzwischen die Möglichkeit der Pflege von Frauen durch Frauen anbieten. Zur besseren Wahrung der Intimsphäre und zur Verringerung der Gefahr sexueller Übergriffe im pflegerischen Bereich, wäre aus Sicht behinderter Frauen wünschenswert, wenn in jeder Wohneinrichtung, aber auch innerhalb jedes ambulanten Dienstes, Menschen mit Behinderungen angeboten werden kann, auf Wunsch nur von gleichgeschlechtlichen Pflegepersonen die notwendige Unterstützung zu erhalten. Um eine solche Wahlmöglichkeit zu garantieren, sei hier die politische Forderung behinderter Menschen nach einem gesetzlich verankerten Rechtsanspruch auf gleichgeschlechtliche Pflege/Assistenz erwähnt.


2.4. Abschließbarkeit und räumliche Trennung der Toiletten

Die Abschließbarkeit von Toiletten ist ein weiterer Faktor zum Schutz der Intimsphäre der Bewohner/innen und zum Schutz vor sexuellen Übergriffen. Hier konnten wir feststellen, daß in 92 % der befragten Einrichtungen diese Möglichkeit für die Bewohner/innen besteht. Lediglich 6,8 % der Einrichtungen haben „teilweise abschließbar“ angegeben, 0,7 % keine Angaben (vgl. Tabelle 18).

Bei den Einrichtungen, die „teilweise abschließbar“ angegeben haben, wurde als Begründung überwiegend die Möglichkeit der Selbstgefährdung bis hin zur Suizidgefahr angegeben. Hier wäre als eine Variante zu prüfen, ob ein Generalschlüssel ausreichend Abhilfe schaffen könnte. Voraussetzung dafür ist jedoch ein schneller Zugriff durch das Personal, um ein sofortiges Öffnen der betreffenden Tür zu ermöglichen.


Zur räumlichen Trennung der Wasch-, Dusch- und Bademöglichkeiten von den Toiletten hat sich gezeigt, daß diese in 75,2 % der Wohnheime existiert. Bei den Außenwohngruppen ist dies nur in 63,4 % der Fall (vgl. Tabelle 19). Die scheinbar schlechtere Situation bei den Außenwohngruppen hängt v.a. damit zusammen, daß dort Bewohner/innen häufiger in kleineren Einheiten zusammenleben, deren Räumlichkeiten sich teilweise nicht wesentlich von Privathaushalten unterscheiden somit über ein Badezimmer mit Waschbecken, Dusche/Badewanne und WC verfügen.

Insgesamt ist jedoch gerade bei Neubauten eine stärkere Berücksichtigung einer räumlichen Trennung der WCs von den sonstigen Sanitäreinrichtungen empfehlenswert, da so die Gefahr der Verletzung der Intimsphäre bis hin zu sexuellen Übergriffen, bei gleichzeitiger Nutzung mehrerer Bewohner/innen, auch hier verringert werden kann.


2.5. Abschließbarkeit der Zimmer

Zur Wahrung der Intimsphäre, als Möglichkeit Sexualität zu leben und auch als Schutz vor sexuellen Übergriffen ist die Abschließbarkeit der Zimmer für die Bewohner/innen besonders wichtig. Hier haben 82,7 % der Einrichtungen „ja“, 3,8 % „nein“ und 13,5 % „teilweise abschließbar“ angegeben (vgl. Tabelle 20). Die Begründungen für nicht oder nur teilweise abschließbar liegen hier wie bei den Toiletten (vgl. Punkt 2.4.) teilweise im Bereich der Selbstgefährdung von Bewohner/innen.

Weitere Begründungen lagen im Bereich behinderungsspezifischer, kognitiver oder manueller Probleme im Umgang mit einem Schlüssel. Hier wäre neben einem intensiven Training im Umgang mit Schlüsseln, für die Zimmer solcher Bewohner/innen möglicherweise ein einfach zu bedienender Schlüssel, z.B. ein fest eingerichteter Drehschlüssel vergleichbar mit denen in öffentlichen Toiletten, anzudenken. Im Falle einer möglichen Selbstgefährdung wäre auch ähnlich wie im Bereich der Toiletten ein schneller Zugriff durch einen Generalschlüssel als eine mögliche Lösung zu prüfen.

3. Ergebnisse und Einschätzungen zu Interessenvertretung und frauenspezifischen Angeboten


3.1. Heimbeiräte nach Männern und Frauen getrennt

Obwohl laut Heimgesetz jede Wohneinrichtung der Behindertenhilfe über einen Heimbeirat als Gremium der Interessenvertretung für die Bewohner/innen verfügen sollte, haben nur 63,2 % der Einrichtungen dessen Existenz bestätigt. Immerhin 12 % haben diese Frage mit „nein“ beantwortet und bei 24,8 % gab es dazu keine Angaben (vgl. Tabelle 21). Dieses Ergebnis könnte unter anderem damit zusammenhängen, daß ein Teil der Einrichtungen durch die Schwere der Behinderung der Bewohner/innen keinen Heimbeirat aufbauen konnte und somit die dafür im Gesetz vorgesehene Regelung eines Fürsprechers/einer Fürsprecherin des Versorgungsamtes zutrifft. Aus Gesprächen mit einzelnen Heimleiterinnen oder Heimleitern ist zudem deutlich geworden, daß in manchen Fällen die Bewohner/innen selbst keinen Heimbeirat wünschen, da sie das damit verbundene “Funktionärstum” ablehnen und statt dessen jedoch teilweise andere Möglichkeiten gewählt haben, z.B. Etagen- oder Hausversammlungen.

Entgegen unserer Annahme, daß wie häufig in Gremien (der Mitbestimmung), auch bei Heimbeiräten Frauen unterrepräsentiert sind, mußten wir uns mit den Ergebnissen dieser Erhebung eines Besseren belehren lassen. Danach stellen im Durchschnitt 44,7 % Frauen und 55,3 % Männer die Heimbeiräte (vgl. Tabelle 22). Wenn wir zum Vergleich die in Punkt 1.1. dargestellte Geschlechterverteilung hinzunehmen, die besagt, daß 40 % Frauen und 60 % Männer in den Einrichtungen leben, zeigt sich, daß der Frauenanteil in den Heimbeiräten sogar über deren proportionalen Anteil an der Gesamtzahl der Bewohner/innen liegt.


Der erfreulich hohe Anteil von Frauen in den Heimbeiräten könnte dazu ermutigen, diese Frauen dahingehend zu unterstützen, in ihrer jeweiligen Einrichtung stärker frauenspezifische Anliegen einzufordern und frauenspezifische Angebote mitzugestalten. Da uns jedoch bisher nicht bekannt ist, in wieweit die Frauen in den Heimbeiräten frauenspezifische Interessen als wichtigen Inhalt ihrer Arbeit einbeziehen, wäre eine diesbezügliche Befragung der Heimbeiräte bestimmt von Interesse. Unabhängig davon ist eine Vernetzung von Frauen in Heimbeiräten auf Hessenebene zum Austausch und zur politischen Arbeit sowie zur Entwicklung von Fortbildungsangeboten anzustreben. Inhalte von Fortbildungsangeboten könnten z.B. Prävention von und der Umgang mit sexuellen Übergriffen in Einrichtungen, “frauenfreundliche bauliche Gegebenheiten”, Überblick über die Palette frauenspezifischer (Freizeit-)Angebote, sein.


3.2. Frauenspezifische Angebote


In Anbetracht der Situation, daß erfreulicherweise in 36,1 % der befragten Einrichtungen frauenspezifische Angebote existieren (vgl. Tabelle 23), sind wir erstaunt, daß darüber bisher fast nichts z.B. über die Medien an die Öffentlichkeit gelangt ist. Diese Erhebung sollte auch dazu beitragen, dies nachzuholen. Bei den genannten frauenspezifischen Angeboten handelt es sich um insgesamt 73 Angebote von 48 Einrichtungen, die sich folgendermaßen verteilen: 35 Freizeitangebote, 17 weitere Angebote, 13 Selbstbehauptungs- und Selbstverteidigungskurse, 8 Bildungsangebote, 0 Frauenbeauftragte für die Bewohnerinnen (vgl. Tabelle 24).

Mit 35 Nennungen liegt knapp die Hälfte der Angebote im Bereich der Freizeitangebote. Dazu läßt sich ergänzend feststellen, daß die dazugehörige Frage im Fragebogen: “Freizeitangebote z.B. eine Gesprächsgruppe” lautete. Daher läßt sich vermuten, daß es sich bei einem Teil dieser Freizeitangebote um Gesprächsgruppen handelt. Diese werden teilweise auch themenbezogen, z.B. zu Partnerschaft und Sexualität, angeboten. Unter Freizeitangebote sind zudem verschiedene Aktivitäten einzuordnen, die bei “sonstige Angebote” mit Beispielen benannt wurden. Dabei handelt es sich etwa um Angebote im sportlichen Bereich, wie etwa Frauenturnen oder –-schwimmen. Des weiteren gibt es hier vereinzelt Frauenangebote im hauswirtschaftlichen Bereich, wie z.B. stricken, nähen oder kochen.

Mit der Nennung von immerhin 13 Selbstbehauptungs- und Selbstverteidigungskursen wird deutlich, daß ein solches frauenspezifisches Angebot in der hessischen Einrichtungslandschaft immer wieder zu finden ist. Was sich jedoch hinter dem Bereich der Bildungsangebote im einzelnen verbirgt, konnten wir den ausgefüllten Fragebögen nicht entnehmen.

Insgesamt ist festzuhalten, daß die Palette der genannten frauenspezifischen Angebote sehr vielfältig ist und diese nur teilweise auf den ersten Blick auch die Funktion zu haben scheinen, das Selbstbewußtsein der Frauen zu stärken und ihnen Kompetenzen zur Selbstbehauptung und Durchsetzung ihrer Interessen zu vermitteln. Jedoch ist hierzu festzustellen, daß “Frauenräume” über Angebote im Bereich von Gesprächsgruppen, Bildungsarbeit oder Selbstbehauptung und Selbstverteidigung hinaus erstmal die Möglichkeit bieten, einen Austausch “nur unter Frauen” zu praktizieren. Zumal sich manche Frauen im Gegensatz zu den o.g. „kopflastigen“ Angeboten eher für etwas Praktisches entscheiden.

Bei der Entscheidung, frauenspezifische Angebote im sportlichen Bereich wahrzunehmen, könnte für viele Frauen z.B. auch eine Rolle spielen, daß sie sich hier “nur unter Frauen” wohler fühlen, weil sie etwa “blöde Bemerkungen über ihre Figur” oder “Anmache” von männlichen Mitbewohnern vermeiden wollen. Bei den doch eher vereinzelt genannten frauenspezifischen Angeboten im hauswirtschaftlichen Bereich fühlt sich wohl so manche/r dabei ertappt, diese zu belächeln, nach dem Motto: “Hier ist Frauenarbeit wohl doch etwas falsch verstanden worden, nämlich im Sinne der üblichen Rollenklischees.” Diesbezüglich wäre jedoch zu bedenken, daß solche Angebote vielleicht gerade von älteren Frauen teilweise gewünscht werden, wobei hier ein Unterschied zwischen den Generationen sichtbar wird.


3.2.1. Modellhafte Beispiele für frauenspezifische Angebote in Einrichtungen

Im Folgenden werden modellhaft zwei Beispiele vorgestellt wie frauenspezifische Angebote in Wohneinrichtungen aussehen können. Dabei handelt es sich um Angebote für Frauen bei der Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e.V., sowie Selbstverteidigungs- und Selbstbehauptungskurse für behinderte Frauen in Einrichtungen des Evangelischen Vereins für Innere Mission.

-Angebote für Frauen bei der Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e.V (7):

Mit Seminaren und Gesprächsgruppen als Angebot der Erwachsenenbildung wird Frauen mit sog. geistiger Behinderung bereits seit Anfang der 90er Jahre in der Lebenshilfe Raum gegeben. Solche Seminare können über die Bundesvereinigung der Lebenshilfe von den Einrichtungen angefordert werden. In diesen Seminaren können behinderte Frauen sich über folgende Themenbereiche austauschen: Das eigene Selbstbild wahrzunehmen, zu hinterfragen, zu reflektieren; das eigene Frausein wahrzunehmen und bestätigt zu bekommen; sich mit dem Rollenverständnis in unserer Gesellschaft und Möglichkeiten der autonomeren Gestaltung ihres Lebens zu befassen; sich über vielfältige Wohn-, Arbeits- und Freizeitbedingungen zu informieren; zu erfahren, daß es ein Recht auf Partnerschaft, Sexualität und Zusammenleben gibt; die Wahrnehmung und Durchsetzung eigener Ziele zu probieren; zu erfahren, daß Frauen das Recht haben, sich durchzusetzen, zu behaupten und abzugrenzen; mehr Selbstsicherheit zu erwerben und Selbstbehauptung in kritischen Situationen zu üben; zu erfahren, daß es ein Recht auf Abgrenzung, aktive Verteidigung bei Bedrohung gibt.

-Selbstverteidigungs- und Selbstbehauptungskurse für behinderte Frauen in Einrichtungen des Evangelischen Vereins für Innere Mission:

„Ein Mann überrascht die junge Frau von hinten. Sie dreht sich um, brüllt ihn an und schlägt auf ihn ein, bis eine der beiden Kursleiter, Petra von Knoop, dazwischen geht. ‚Ich habe schon schlechte Erfahrungen gemacht‘, entschuldigt sie ihre Wut, obwohl sie gelobt wird, daß sie das Gelernte sehr gut umgesetzt habe. Das war sozusagen eine Generalprobe für den Ernstfall. Bei dem vorerst letzten Termin des Selbstbehauptungskurses, den der Evangelische Verein für Innere Mission (EVIM) erstmals für behinderte Frauen, die im Fachbereich Behindertenhilfe leben und betreut werden, angeboten hat. Seit Ende Februar übten sieben Frauen im Alter von 18 bis 43 unter der Leitung von Kai Nielsen, einem Ju-Jutsu-Fachübungsleiter, und der Leiterin der Einrichtung Betreutes Wohnen, der Diplom-Sozialpädagogin Petra von Knoop, Möglichkeiten, wie sie sich im Fall eines Angriffs mit einfachen Mitteln effektiv zur Wehr setzen können. Idee war, den behinderten Frauen die Angst vor sexuell motivierter Gewalt zu nehmen und ihnen mehr Selbstvertrauen zu vermitteln. (...) Fest geplant ist vorerst zumindest ein weiterer Kurs in den Einrichtungen des EVIM im Main-Taunus-Kreis, überlegt wird auch, ob eine Fortsetzung des Projektes als solches möglich sein könnte.“ (8).


3.2.2. Ansätze zur Ausweitung frauenspezifischer Angebote

Wünschenswert wäre, daß in jeder Einrichtung die weiblichen Mitarbeiter immer wieder zusammen mit interessierten Bewohnerinnen z.B. im Freizeitbereich spezielle Angebote für Frauen initiieren. Angebote von außen, z.B. in Kooperation mit Frauenselbsthilfegruppen, –beratungsstellen sowie mit kommunalen Frauenbeauftragten, können dabei einbezogen werden. Daher sind Mitarbeiterinnen in Einrichtungen durch entsprechende Fortbildungen und Teamsitzungen zu schulen, damit sie im Rahmen der (pädagogischen) Arbeit frauenspezifische Aspekte stärker beachten. Wie bereits im Bereich der Heimbeiräte in Punkt 3.1. beschrieben, ist zudem eine Unterstützung und Schulung der Bewohnerinnen bezüglich der Initiierung und Durchführung frauenspezifischer Angebote sehr wichtig. Diese Faktoren können die Entwicklung hin zu flächendeckenden frauenspezifischen Angeboten in Wohneinrichtungen der Behindertenhilfe beschleunigen. Wie den vorherigen Beispielen zu entnehmen ist, mangelt es zumindest nicht an guten Konzepten.


4. Häufigkeit von und Umgehensweisen mit sexuellen Übergriffen


4.1. Häufigkeit von sexuellen Übergriffen und Tätergruppen

Sexuelle Gewalt gegen behinderte Mädchen und Frauen in der Familie durch Angehörige, im medizinischen und therapeutischen Bereich, in Werkstätten und Wohnheimen für Behinderte, etc., ist in den letzten Jahren stärker aufgedeckt und öffentlich gemacht worden. Zahlen dazu gibt es jedoch weiterhin kaum. Im Rahmen dieser Erhebung haben 28,6 % der befragten Einrichtungen Vorkommnisse im Bereich der sexuellen Übergriffe gegenüber Bewohnerinnen angegeben. 68,4 % haben die dementsprechende Frage verneint und bei 3 % gab es dazu keine Angaben (vgl. Tabelle 26).

Wenn wir zwei Studien aus dem deutschsprachigen Raum vergleichend hinzuziehen, konnten hier häufigere Vorkommnisse sexueller Übergriffe festgestellt werden. So befragten beispielsweise Noack und Schmid 1994 MitarbeiterInnen aus Einrichtungen der Behindertenhilfe. Danach waren von 308 ausgewerteten Fragebögen bei 51,3 % Fälle von sexuellen Übergriffen in der Einrichtung angegeben worden (Zahl für Quelle). Im Rahmen einer österreichischen Studie haben 64 % der befragten Mädchen und Frauen mit Behinderung angegeben, mindestens einmal sexuelle Gewalt erlebt zu haben.(Zahl Quelle).

Die stark voneinander abweichenden Zahlen hängen möglicherweise damit zusammen, daß natürlich Vorkommnisse im Bereich sexueller Gewalt nur teilweise aufgedeckt werden. Zudem ist bezüglich unserer Erhebung davon auszugehen, daß trotz der Versicherung der Wahrung des Datenschutzes und damit der Vertraulichkeit der Daten die eine oder andere Heimleitung diese Frage aus Vorsicht gar nicht beantwortet hat. Dabei bedeutet die Tatsache, daß in einer Einrichtung ein sexueller Übergriff stattgefunden hat, nicht zwangsläufig eine “Rufschädigung”, da wie in allen gesellschaftlichen Zusammenhängen, z.B. in der Arbeitswelt oder im Krankenhausbereich, kein Arbeitgeber bzw. keine Institution grundsätzlich vor den Vorkommnissen sexueller Übergriffe durch Mitarbeiter, Mitbewohner etc. geschützt ist. Eher ist es als positiv zu bewerten, wenn eine Einrichtung mit einem sexuellen Übergriff offen umgeht, die notwendigen Schritte gegen den Täter, in Einzelfällen die Täterin, vornimmt und einen solchen Vorfall möglicherweise zum Anlaß nimmt, stärker im Bereich Prävention tätig zu werden.

19 der 38 Wohneinrichtungen, die sexuelle Übergriffe benannt haben, haben diese unterschiedlichen Tätergruppen zugeordnet (vgl. Tabelle 26). Danach sind 10 Täter im Bereich der Mitbewohner, 8 Täter im Bereich außenstehender Personen und 1 Täter im Bereich der Mitarbeiter anzusiedeln. Diese Zahlen zeigen, daß neben außenstehenden Personen häufig auch die Mitbewohner die Täter sind.

In diesem Zusammenhang wäre zum Vergleich die Hinzuziehung der bereits erwähnten österreichischen Studie von Interesse, wonach immerhin 13 % der Täter auch im Bereich der Mitbewohner zu finden sind. Ansonsten wurden die Täter folgenden Gruppen zugeordnet: 12,3 % Angehörige, 3,1 % Taxi-/Busfahrer, 3,1 % Betreuerin, 2,1 % Betreuer, 1,5 % Arzt, 0,5 % Therapeut (Quelle Zahl).


4.2. Regelungen und Vereinbarungen mit Beispielen

54 Einrichtungen, das sind 40,6 % (vgl. Tabelle 27), haben angegeben, das bei ihnen Regelungen und Vereinbarungen im Falle von Vorkommnissen sexueller Übergriffe existieren. Aus den dazu erfragten Darstellungen der Regelungen und Vereinbarungen werden im Folgenden Beispiele anhand von Textauszügen aus den Rückmeldebögen dargestellt:

• Besuch Rechtsanwalt, anbieten psychologischer Hilfen, Gespräche

• Kontrollen durch Personal, Aufforderung und Üben: Zimmer abschließen

• Abmahnung, Empfehlung: Umzug in ein Heim für Männer

• Schutz der Frau, therapeutische Angebote für die Frau, Strafverfahren, Kooperation mit gesetz. Vertreter, Beratungsstelle

• Offene Gespräche mit allen Beteiligten, Trennung in verschiedene Gruppen, Unterstützung der Frauen, sich zu wehren

• Abmahnung, Hausverbot, Entlassung des Täters, intensive Betreuung der Frau, Aufarbeitung für die Frau

• Von Mitarbeiter: Meldung an den Arbeitgeber; von Bewohner: Konfrontation, ggf. Entlassung, Verlegung; von Außenstehenden: Gesprächsangebot für die betroffene Frau

• Information an den gesetzlichen Betreuer, Anzeige, Betreuung der Betroffenen durch Pädagogin/Sozial Arb.

• Sofortige Entlassung bei jeder Art von Gewalt(androhung)

• Personal: Entlassung, Anzeige; Bewohner: Auflagen (an-abmelden usw.)

• Außenstehende: Anzeige, Hausverbot; Bewohner: Anzeige, Entlassung

• Mitarbeiter: Suspendierung, ggf. Kündigung, ggf. Anzeige

• Rücksprache mit Heimleitung, ther. Angebote mit Einverständnis der Betroffenen, jur. Maßnahmen: ges. Betreuer, Kontakt unterbinden, Anzeige

• Für Betroffene: Gespräch mit Therapeutin; für „Täter“: Klärendes und wenn notwendig disziplin. Gespräch, für Mitarbeiter: Abmahnung und arbeitsrechtl. Maßnahmen; interne Diskussion, wo sexuelle Übergriffe beginnen

Die Vielfalt dieser Beispiele macht deutlich, daß eine Vereinheitlichung solcher Regelungen und Vereinbarungen zu empfehlen ist.


4.3. Fortbildungsangebote

46, das sind 34,6 % (vgl. Tabelle 28) der befragten Einrichtungen bieten Fortbildungen zu sexueller Gewalt gegen behinderte Frauen für ihre Mitarbeiter/innen an. Dieses Ergebnis zeigt, daß das Thema sexuelle Gewalt gegen Bewohnerinnen im Rahmen von Mitarbeiter/innenschulungen inzwischen häufiger bearbeitet wird. Mit solchen Fortbildungsangeboten wird die Situation anerkannt, daß für die Arbeit mit den Bewohnerinnen die Kenntnis von Behandlungsspezifika bei Gewalterfahrungen auch im sexuellen Bereich sowie Flexibilität im Umgang mit Betroffenen unbedingt notwendig ist. Daher ist im Interesse der von sexueller Gewalt betroffenen Bewohnerinnen ein Standardangebot für Mitarbeiter/innen in diesem Bereich für alle Einrichtungen anzustreben.

5. Zusammenhänge unterschiedlicher Faktoren

In Kapitel 5 sind nur Bereiche/Tabellen in Zusammenhang gebracht und für diese Präsentation ausgewählt worden, die interessante Ergebnisse/Abweichungen ergeben haben. So läßt sich die willkürlich erscheinende Themenauswahl in diesem Kapitel erklären. Hierfür haben wir aus Platzgründen überwiegend Tabellenauszüge mit den jeweiligen relevanten Daten verwendet.


5.1. Einrichtungsgröße im Zusammenhang mit frauenspezifischen Angeboten

Um Erkenntnisse im Zusammenhang mit Einrichtungsgröße und Existenz frauenspezifischer Angebote zu erlangen, haben wir die dementsprechenden Tabellen 4 und 29 ins Verhältnis gesetzt.

Hier hat sich ergeben, daß kleinere Einrichtungen häufiger als größere Einrichtungen über frauenspezifische Angebote verfügen. So existieren beispielsweise die Hälfte der genannten frauenspezifischen Angebote in Einrichtungen in der Größe von 11 bis 20 Personen und überhaupt keine frauenspezifischen Angebote in Einrichtungen mit einer Größe von 61 bis 100 Personen.

Weitere Einzelheiten sind der folgenden Tabelle zu entnehmen:

Einrichtungsgröße vs. frauenspezifische Angebote

Einrichtungsgröße Anzahl der Einrichtungen absolut, Verteilung in Prozent Frauenspezifische Angebote, Verteilung in Prozent

11 bis 20 Personen 32 % 50,0 %

21 bis 30 Personen 19 % 8,3 %

61 bis 100 Personen 7 % 0 %

Basis: n = 133 Einrichtungen Basis: n = 48 Einrichtungen


5.2. Behinderungsformen der Bewohner/innen im Zusammenhang mit anderen Faktoren

Um Erkenntnisse im Zusammenhang mit Behinderungsformen der Bewohner/innen und Einrichtungen, in denen Frauen mit Partner/in leben, zu erlangen, haben wir die dementsprechenden Tabellen 7 und 31 ins Verhältnis gesetzt.

Dabei hat sich gezeigt, daß bei Einrichtungen, in denen Menschen mit sog. geistiger und Mehrfachbehinderung leben, mit 20,9 % der größte Anteil der genannten Partnerschaften zwischen Bewohnern und Bewohnerinnen angegeben wurde.

Weitere Einzelheiten sind der folgenden Tabelle zu entnehmen:

Behinderungsformen vs. Partnerschaft

Behinderungsformen Anzahl der Einrichtungen absolut, Verteilung in Prozent Partnerschaft,Verteilung in Prozent

Seelische Behinderung 26,3 % 16,4 %

Seelisch + Mehrfachbehinderung 7,5 % 4,5 %

Sog. geistige + Mehrfachbehinderung 15,0 % 20,9 %

Seelisch + sog. geistige + mehrfache Beh. 5,3 % 9,0 %

alle genannten Behinderungsformen 9,8 % 13,4 %

Basis: n = 133 Einrichtungen Basis: n = 67 Einrichtungen


Um Erkenntnisse im Zusammenhang mit Behinderungsformen der Bewohner/innen und Einrichtungen mit frauenspezifischen Angeboten zu erlangen, haben wir die Tabellen 7 und 32 ins Verhältnis gesetzt.

Dabei hat sich gezeigt, daß in den Einrichtungen für Menschen mit einer seelischen Behinderung (39,6 %) weitaus die meisten frauenspezifischen Angebote existieren.

Weitere Einzelheiten sind der folgenden Tabelle zu entnehmen:

Behinderungsformen vs. frauenspezifische Angebote

Behinderungsformen Anzahl der Einrichtungen absolut, Verteilung in Prozent Frauenspezifische Angebote, Verteilung in Prozent

Seelische Behinderung 26,3 % 39,6 %

Seelisch + Mehrfachbehinderung 7,5 % 2,1 %

Sog. geistige + Mehrfachbehinderung 15,0 % 10,4 %

Körper- + sog. geistig + mehrfache Beh. 5,3 % 2,1 %

Basis: n = 133 Einrichtungen Basis: n = 48 Einrichtungen


5.3. Recht auf gleichgeschlechtliche Pflege versus sexuelle Übergriffe

Um Erkenntnisse im Zusammenhang mit Einrichtungen mit Recht auf gleichgeschlechtliche Pflege und der Anzahl bekannter sexueller Übergriffe zu erlangen, haben wir die dementsprechenden Tabellen 7 und 32 ins Verhältnis gesetzt.

Von den Einrichtungen, die die Möglichkeit gleichgeschlechtlicher Pflege anbieten, haben 26,1 % die Frage nach bekannten sexuellen Übergriffen mit „ja“ und 73, 9 % mit „nein“ beantwortet. Von den Einrichtungen, in denen nicht die Möglichkeit gleichgeschlechtlicher Pflege besteht, haben 40,7 % diese Frage mit „ja“ und 59,3 % mit „nein“ beantwortet. Diese Zahlen lassen vermuten, daß in Einrichtungen mit der Möglichkeit gleichgeschlechtlicher Pflege möglicherweise seltener Vorkomnisse sexueller Übergriffe stattfinden.

Weitere Einzelheiten sind der folgenden Tabelle zu entnehmen:

Tabelle 33 Sexuelle Gewalt vs. Recht auf gleichgeschlechtliche Pflege

Sexuelle Übergriffe Anzahl der Einrichtungen mit Gleichgeschlechtlicher Pflege Anteil in Prozent Anzahl der Einrichtungen ohne Gleichgeschlechtliche Pflege Anteil in Prozent

Benannt 24 26,1 % 11 40,7 %

nicht benannt 68 73,9 % 16 59,3 %

Summe 92 100 % 27 100 %

Basis n = 119 (nur wahre Werte)


III. Gesamtüberblick


1. Zusammenfassung der Situation behinderter Frauen in hessischen Wohneinrichtungen

- Rücklauf und Anzahl der erfassten Bewohner/innen

Bei den 381 angeschriebenen hessischen Wohneinrichtungen der Behindertenhilfe lag mit 133 ausgefüllten Fragebögen der Rücklauf bei 34,9 %. Damit konnten wir über ein Drittel aller hessischen Wohneinrichtungen erfassen. In Hessen leben 11.244 Menschen (Stand: Dezember 2000) in vollstationären Wohneinrichtungen der Behindertenhilfe. Mit den 133 eingegangenen Fragebögen konnten wir mit 5775 Bewohner/innen (vgl. Tabelle 1) sogar 51,3 % des betreffenden Personenkreises einbeziehen. Die Verteilung der Bewohner/innen liegt bei 40 % Frauen und 60 % Männer (vgl. Tabelle 1).

- Größe der Einrichtung

Die meisten Einrichtungen liegen mit einem Anteil von 72 % in der Größenordnung bis zu 40 Personen, so können wir feststellen, daß es sich bei den befragten Einrichtungen überwiegend um kleinere Wohneinrichtungen handelt. Dies bedeutet jedoch nicht, daß es sich bei Bewohner/innen größerer Wohneinrichtungen um einen kleinen Personenkreis handelt, da in wenigen großen Einrichtungen in der Summe viele Personen leben.

- Behinderungsformen der Bewohner/innen

In Bezug auf unterschiedliche Behinderungsformen in den Einrichtungen hat sich gezeigt, das mit 15,0 % Menschen mit einer sog. geistigen und Menschen mit einer Mehrfachbehinderung am häufigsten in einer Einrichtung zusammen leben. Von den Einrichtungen, in denen nur Menschen mit einer Behinderungsform leben, sind hier am häufigsten Einrichtungen vertreten, in denen Menschen mit einer seelischen Behinderung (26,3 %) leben (vgl. Tabelle 7).

- Altersstruktur

Etwas mehr als die Hälfte der Bewohner/innen der befragten Einrichtungen befinden sich in der Altersgruppe von 31 - 50 Jahren: 52,9 % der Frauen und 51,4 % der Männer. Somit konnte festgestellt werden, daß ein großer Teil der erfassten Bewohner/innen mittleren Alters sind. Bei der Altersgruppe über 65 Jahren zeigte sich, daß im Vergleich zu den männlichen Bewohnern, die nur einen Anteil von 6,2 % bilden, Frauen mit 7,4 % in einem größeren Umfang vertreten sind (vgl. Tabelle 8). Dies wird besonders deutlich, wenn die Situation einbezogen wird, das in den Einrichtungen insgesamt 40 % Frauen und 60 % Männer (vgl. Tabelle 1) leben.


- Anzahl der Pflegebedürftigen und zum Recht auf gleichgeschlechtliche Pflege

In den 72 Einrichtungen, das sind 54,1 %, in denen pflegebedürftige Bewohner/innen leben, sieht die Geschlechterverteilung folgendermaßen aus: Frauen 45,5 %, Männer 54,5 %.

Hier wird deutlich, daß der Anteil von Frauen 45,5 % etwas höher und der Anteil der Männer 54,5 % an den Pflegebedürftigen in den Einrichtungen etwas niedriger im Vergleich zur gesamten Geschlechterverteilung liegt: Frauen 40 %, Männer 60 % (vgl. Tabelle 1).

72,2 % aller Einrichtungen haben, unabhängig davon, ob dort derzeit pflegebedürftige Bewohner/innen leben oder nicht, angegeben, daß die Bewohnerinnen die Möglichkeit haben, auf Wunsch nur von Frauen in der Grund- und Behandlungspflege unterstützt zu werden

(vgl. Tabelle 17).

- Frauen mit Partner/in und Frauen mit Kind/ern

Nur von 50,4 % der erfaßten Einrichtungen wurde angegeben, daß dort Frauen mit Partner/in zusammenleben (vgl. Tabelle 13). Insgesamt wurden 171 Partnerschaften angegeben. Auf alle 133 Einrichtungen bezogen, bedeutet diese Zahl, daß pro Einrichtung 1,3 Paarbeziehungen zwischen den Bewohner/innen (vgl. Tabelle 14) bekannt sind.

Nur in vier der erfaßten Einrichtungen (3 %) leben Frauen mit Kind/ern (vgl. Tabelle 15), in drei dieser Einrichtungen (2,3 %) leben sie mit dem Partner und Kind/ern zusammen (vgl. Tabelle 16).

- Abschließbarkeit und räumliche Trennung der Toiletten

Die Abschließbarkeit von Toiletten ist ein Faktor zum Schutz der Intimsphäre der Bewohner/innen und zum Schutz vor sexuellen Übergriffen. Hier konnten wir festzustellen, daß in 92 % der befragten Einrichtungen diese Möglichkeit für die Bewohner/innen besteht. Lediglich 6,8 % der Einrichtungen haben teilweise abschließbar angegeben, 0,7 % keine Angaben (vgl. Tabelle 18). Bei den Einrichtungen, die teilweise abschließbar angegeben haben, wurde als Begründung überwiegend die Möglichkeit der Selbstgefährdung bis hin zur Suizidgefahr angegeben. Zur räumlichen Trennung der Wasch-, Dusch- und Bademöglichkeiten von den Toiletten hat sich gezeigt, daß diese in 75,2 % der Wohnheime existiert. Bei den Außenwohngruppen ist dies nur in 63,4 % der Fall (vgl. Tabelle 19).

- Abschließbarkeit der Zimmer

Zur Wahrung der Intimsphäre, als Möglichkeit Sexualität zu leben, aber auch als Schutz vor sexuellen Übergriffen ist die Abschließbarkeit der Zimmer für die Bewohner/innen besonders wichtig. Hier haben 82,7 % der Einrichtungen „ja“, 3,8 % „nein“ und 13,5 % „teilweise abschließbar“ angegeben (vgl. Tabelle 20). Die Begründungen für nicht oder nur teilweise abschließbar lagen hier wie bei den Toiletten teilweise im Bereich der Selbstgefährdung von Bewohner/innen. Weitere Begründungen lagen im Bereich behinderungsspezifischer, kognitiver oder manueller Probleme im Umgang mit einem Schlüssel.

- Heimbeiräte nach Männern und Frauen getrennt

Obwohl laut Heimgesetz jede Wohneinrichtung der Behindertenhilfe über einen Heimbeirat als Gremium der Interessenvertretung für die Bewohner/innen verfügen sollte, haben nur 63,2 % der Einrichtungen dessen Existenz bestätigt. Immerhin 12 % haben diese Frage mit „nein“ beantwortet und bei 24,8 % gab es dazu keine Angaben (vgl. Tabelle 21). Im Durchschnitt stellen 44,7 % Frauen und 55,3 % Männer die Heimbeiräte (vgl. Tabelle 22).

- Frauenspezifische Angebote

In Anbetracht der Situation, daß erfreulicherweise in 36,1 % der befragten Einrichtungen frauenspezifische Angebote existieren (vgl. Tabelle 23), sind wir erstaunt, daß darüber bisher fast nichts z.B. über die Medien an die Öffentlichkeit gelangt ist. Bei den genannten frauenspezifischen Angeboten handelt es sich um insgesamt 73 Angebote von 48 Einrichtungen.

- Häufigkeit von sexuellen Übergriffen und Tätergruppen

28,6 % der befragten Einrichtungen haben Vorkommnisse im Bereich der sexuellen Übergriffe gegenüber Bewohnerinnen angegeben. 68,4 % haben die dementsprechende Frage verneint und bei 3 % gab es dazu keine Angaben (vgl. Tabelle 26). Von den 38 Wohneinrichtungen, die sexuelle Übergriffe benannt haben, haben mit 19, die Hälfte der Einrichtungen, die Tätergruppe benannt. Danach sind 10 Täter im Bereich der Mitbewohner, 8 Täter im Bereich außenstehender Personen und 1 Täter im Bereich der Mitarbeiter anzusiedeln.

- Regelungen und Fortbildungen im Bereich sexueller Gewalt

54 Einrichtungen, das sind 40,6 % (vgl. Tabelle 27), haben angegeben, das bei ihnen Regelungen und Vereinbarungen im Falle von Vorkommnissen sexueller Übergriffe existieren. 46 der befragten Einrichtungen, das sind 34,6 % (vgl. Tabelle 28), bieten Fortbildungen zu sexueller Gewalt gegen behinderte Frauen für ihre Mitarbeiter/innen an.


2. Empfehlungen für Wohneinrichtungen der Behindertenhilfe

Diese Empfehlungen zur Berücksichtigung frauenspezifischer Anliegen für Wohneinrichtungen der Behindertenhilfe basieren überwiegend auf den Ergebnissen dieser Erhebung. Jedoch sind vereinzelt über diese Erhebung hinausgehende Überlegungen einbezogen worden. Grundsätzlich ist zu sagen, daß ein Teil dieser Empfehlungen nicht nur den Frauen in den Einrichtungen, sondern allen Bewohner/innen zugute kommen kann. Dabei handelt es sich v.a. um die Punkte zur besseren Wahrung der Intimsphäre sowie Maßnahmen gegen sexuelle Gewalt, wovon bekanntlich, zwar wesentlich seltener, auch männliche Bewohner betroffen sein können. Die Empfehlungen sehen im Einzelnen folgendermaßen aus:

- Interessenvertretung der Bewohnerinnen und frauenspezifische Ansätze in der Konzeption

• Alle Einrichtungen haben die Aufgabe, die Würde und Unversehrtheit der Bewohner/innen zu garantieren. Es wäre wünschenswert, daß Einrichtungen dabei in ihrer Konzeption die besonderen Lebensbedingungen und individuellen Bedürfnisse von Frauen berücksichtigen und sich in ihrer Arbeit daran orientieren.

• Bei geplanten und für bestehende Einrichtungen ist anzustreben, daß zur Sicherstellung frauenspezifischer Anliegen betroffene Frauen, Vertreterinnen von Angehörigen, Betreuerinnen und Mitarbeiterinnen frühzeitig in die Planungen einbezogen werden.

• Die Erhebung hat gezeigt, daß ein Heimbeirat als Gremium der Mitbestimmung immerhin in 12 % der Einrichtungen gar nicht existiert (vgl. Tabelle 21). Insgesamt ist es wichtig, den Aufbau und die Arbeit eines Heimbeirates zu unterstützen und diesen in seinen Möglichkeiten als Interessenvertretung für die Bewohner/innen zu stärken. Falls nicht der Fall, ist darauf hinzuwirken, daß der Heimbeirat entsprechend dem Frauenanteil an den Bewohner/innen mit Frauen besetzt wird.

• Die Besetzung von Leitungspositionen in den Einrichtungen durch Frauen und insbesondere behinderte (Fach-)Frauen ist zu fördern.

- Sensibilisierung und Schulung der Mitarbeiter/innen

• Durch entsprechende Fortbildungen und Teamsitzungen sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Einrichtungen zu schulen, damit sie im Rahmen der (pädagogischen) Arbeit frauenspezifische Aspekte stärker beachten.

• Indem Mitarbeiter/innen die Akzeptanz anderer Lebensformen von Frauen neben der traditionellen Familienorientierung signalisieren, können sie den Frauen helfen, in Einrichtungen neue Perspektiven für ihr Leben zu finden.

• Auch wenn dieses Thema nicht im Rahmen der Erhebung erfaßt werden konnte, ist wie in Erfahrungsberichten immer wieder beschrieben, der Bereich hauswirtschaftlicher Arbeiten auch in Einrichtungen immer noch verstärkt ”Frauensache”. Daher ist es wichtig, daß die Mitarbeiter/innen darauf hinwirken, daß hauswirtschaftliche Arbeiten von Männern und Frauen in gleichem Umfang erledigt werden.

• Kenntnis von Behandlungsspezifika bei Gewalterfahrungen auch im sexuellen Bereich sowie Flexibilität im Umgang mit Betroffenen ist für die Arbeit mit den Bewohnerinnen unbedingt notwendig.

- Sexualität, Partnerschaft und/oder Kind/er in der Einrichtung

• Die betroffenen Frauen haben ein Recht auf selbstbestimmte Sexualität, Partnerschaft und Mutterschaft.

• Aufklärung soll in einer ihren Bedürfnissen als Frauen mit Behinderungen entsprechenden Form erfolgen. Damit kann ihnen ein selbstbewußter Umgang mit ihrem Körper und ihrer Sexualität ermöglicht werden.

• Heterosexualität und Homosexualität sind als gleichwertige Lebensformen anzuerkennen.

• Für schwangere Frauen in der Einrichtung ist eine beratende und begleitende Unterstützung zu garantieren.

• Angemessene Wohnmöglichkeiten für Paare, Mütter (bzw. Eltern) sind in den Einrichtungen, in Kooperation mit teilstationären Angeboten oder im Rahmen des ”Betreuten Wohnens”, etc. sicherzustellen.

- Maßnahmen zur Wahrung der Intimsphäre

• 72,2 % (vgl. Tabelle 17) der befragten Einrichtungen bieten den Bewohnerinnen die Möglichkeit, nur von Frauen in der Grund- und Behandlungspflege unterstützt zu werden. Diese Wahlmöglichkeit ist für alle Einrichtungen anzustreben.

• Gerade für von sexueller Gewalt betroffene Frauen ist auf Wunsch eine getrenntgeschlechtliche Unterbringung in einer reinen Frauengruppe innerhalb der Einrichtung oder als Frauenaußenwohngruppe sicherzustellen.

• Eine Handauszählung der Fragebögen hat ergeben, daß von den 133 befragten Einrichtungen nur noch 11 über insgesamt 43 Mehrbettzimmer verfügen. Somit ist davon auszugehen, daß es sich bei Mehrbettzimmern in Einrichtungen um ein ”Auslaufmodell” handelt und diese für neue Einrichtungen vermutlich von vornherein nicht mehr eingeplant werden. Es wäre jedoch wünschenswert, vorhandene Zimmer mit drei oder mehr Plätzen auf maximal zwei Plätze zu reduzieren. Solange in einer Einrichtung jedoch noch Mehrbettzimmer vorhanden sind, sollen sie so gestaltet sein, daß dem Bedürfnis nach einem geschützten Intimbereich der Bewohner/innen entsprochen wird.

• Vor dem Betreten der Zimmer der Bewohner/innen einer Einrichtung sollte grundsätzlich angeklopft werden.

• Toiletten und Zimmer sollten möglichst grundsätzlich für die Bewohner/innen selbst abschließbar sein.

• Bei allen neuen Einrichtungen sind für Frauen und Männer ausreichend getrennte sanitäre Anlagen einzurichten. Bei älteren Einrichtungen ist auf dementsprechende Umbauten hinzuwirken.

- Frauenspezifische Angebote und Maßnahmen gegen sexuelle Gewalt

• 36,1 % (vgl. Tabelle 23) der Einrichtungen bieten frauenspezifische Angebote für die Bewohnerinnen an. Wünschenswert wäre, daß in jeder Einrichtung die weiblichen Mitarbeiter immer wieder zusammen mit interessierten Bewohnerinnen z.B. im Freizeitbereich spezielle Angebote für Frauen initiieren. Angebote von außen, z.B. in Kooperation mit Frauenselbsthilfegruppen und –beratungsstellen sowie mit Frauenbeauftragten, können dabei einbezogen werden.

• In Anbetracht der Tatsache, daß 28,6 % (vgl. Tabelle 26) der Einrichtungen Vorkommnisse sexueller Übergriffe benannt haben, eine Dunkelziffer ist noch einzubeziehen, sind im Bereich der Präventionsarbeit flächendeckend Selbstbehauptungs- und Selbstverteidigungskurse für die Bewohnerinnen regelmäßig anzubieten.

• 40,6 % (vgl. Tabelle 27) der Einrichtungen verfügen über Regelungen/Vereinbarungen, die bei Vorkommnissen sexueller Übergriffe greifen sollen. Es ist anzustreben, daß von Expertinnen in diesem Bereich grundsätzliche Regelungen entwickelt werden, die für jede Einrichtung gelten sollten.

• 34,6 % (vgl. Tabelle 28) der Einrichtungen bieten Fortbildungen zu sexueller Gewalt gegen behinderte Frauen für ihre Mitarbeiter/innen an. Im Interesse der Betroffenen ist ein Standardangebot für Mitarbeiter/innen zur Sensibilisierung und Aneignung von Kompetenzen im Umgang mit Gewaltsituationen für alle Einrichtungen anzustreben.

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Vortrag bei Wildwasser e.V., Freiburg vom 21.2.2002: Wenn wir könnten, wie wir wollen – Frauen und Mädchen mit Behinderung zwischen Selbstbestimmung und Barrieren

Wenn wir könnten wie wir wollen -

Frauen und Mädchen mit Behinderung zwischen Selbstbestimmung und Barrieren

Vortrag von Martina Puschke, Hessisches Koordinationsbüro

für behinderte Frauen

Im Rahmen der Veranstaltungsreihe „Selbstbestimmt Leben“ von Wildwasser e.V., Freiburg am 21. Februar 2002


Behinderte Frauen, Krüppelfrauen, andersfähige Frauen, Frauen mit Behinderung oder Beeinträchtigung sind zunächst einmal Frauen. Das heißt jedoch nicht, dass sie alle gleich sind oder dass es egal wäre, ob eine denn nun behindert ist oder nicht. Denn schließlich sind wir ja alle so wie wir sind eben weil wir so sind wie wir sind...

Aber dennoch: Behinderte Frauen leben alleine, in Beziehung, sind verheiratet, verliebt, verlobt, befreundet, verfeindet, feinden andere an, fauchen, kratzen, schnurren, zicken, lachen, weinen, schreien, flüstern, blinzeln, gebärden, wollen ihre Ruhe oder sind ständig auf Achse, wenn...

Ja wenn sie gelassen werden oder so gesehen werden. Denn wenn ich mich manchmal umhöre und umsehe habe ich nicht den Eindruck, als würden behinderte Frauen als Frauen gesehen, sondern eher als Behinderte. Aber manchmal dann doch wieder als Frauen, wenn es z.B. ums Geld verdienen geht.

Aber der Reihe nach: Lassen wir doch mal einige Bereiche Revue passieren und schauen uns einige Lebensbereiche von Frauen an, die mit einer Beeinträchtigung leben:

Als da wären:

• Die Kindheit

• Die Schul- und Berufszeit

• Die Sexualität und Partnerschaft

• Die alltägliche Gewalt

• Die Gentechnik

• Der Schrei! Oder: Wie kann Frau damit leben?



Die Kindheit

„Für meine Drangehörigen wäre es unvorstellbar gewesen, dass ich zuhause bleibe. Ich war in der Landesblindenanstalt Neuwied. Da sagt das Wort Anstalt schon genug. Da waren Diakonissen, die waren furchtbar. Von klein auf im Internat, das war schlimm für mich.“ (Waltraud David)

„In meinen ersten Lebensjahren musste ich lange Zeit in einem sogenannten Rehabilitationszentrum für prothetische Versorgung verbringen. Und dies nur, weil dort an mir Prothesen getestet wurden, die ich weder brauchte noch haben wollte.“ (Theresia Degener)

Wenn Frauen, die in den 50er oder 60er Jahren oder früher geboren wurden, von ihrer Kindheit erzählen, dann sind die Berichte i.d.R. geprägt von Klinikaufenthalten oder einem Leben in einer Einrichtung. Behinderte wuchsen häufig nicht in der Familie auf und litten unter den restriktiven Erziehungsmaßnahmen, den Mehrbettzimmern ohne Privatsphäre und der permanenten sozialen Kontrolle. Das galt für Mädchen und Jungen gleichermaßen, wenngleich die fehlende Intimsphäre und Distanzlosigkeit sicherlich bei unzähligen Frauen zu sexualisierten Gewalterfahrungen in der Einrichtung geführt hat.

Heute ist es nicht mehr üblich, seine behinderten Kinder in ein sogenanntes „Heim“ zu geben. Die meisten Mädchen wachsen in der Familie oder bei einem Elternteil, d.h. in der Regel in einer „nichtbehinderten“ Umwelt mit entsprechender Nachbarschaft, Verwandtschaft und Bekanntschaft auf. Nicht mehr die Aussonderung steht im Vordergrund, sondern der möglichst „normale“ Alltag. Diese „Normalität“ - oder sollten wir besser von einer Verleugnung der Tatsachen sprechen? - spiegelt sich auch in den Aussagen junger behinderter Frauen wieder, wenn sie beschreiben, dass „nicht extra Rücksicht genommen“ (1) wurde oder die Behinderung in der Kindheit als „Nichts Besonderes“ betrachtet wurde.

Mütter und Väter bemühen sich heute um eine weitgehende „Normalität“ im Umgang mit ihrer behinderten Tochter. Und behinderte Mädchen wollen auch so normal wie möglich sein. „Wie die anderen sein zu wollen“ ist aber auch enorm anstrengend. Behinderte Mädchen lernen entsprechend schon sehr früh, dass sie mehr leisten müssen in dieser Gesellschaft, um mithalten zu können. Hinzu kommt, dass der Leistungsaspekt bei der Erziehung behinderter Mädchen häufig hoch im Kurs steht nach dem Motto: „Es ist wichtig, dass sich die Tochter mal selber versorgen kann, wenn sie vielleicht schon keinen Mann abkriegt“ (2).

Nicht selten verleugnen junge behinderte Frauen bei dem Streben nach Leistung und „Normalität“ ihre Beeinträchtigung, insbesondere dann, wenn sie nicht sofort sichtbar ist.

Der Umgang mit behinderten Kindern hat sich also geändert. Früher, d.h. bis weit in die 60er Jahre hinein, wurden behinderte Kinder negiert und vielfach abgeschoben. Heute wird eine „Normalität“ gelebt, jedoch auf Kosten der Mädchen und Jungen. Sie werden nicht mehr als Person abgelehnt, aber die Behinderung wird vielfach negiert und beiseite geschoben, verleugnet. Wie lange wird es dauern, bis behinderte Frauen und Männer mit ihrem So Sein angenommen und akzeptiert werden und entsprechend nicht alle alles machen können müssen, bevor sie anerkannt werden?

Die Schul- und Berufszeit

„Das Schlimmste war damals aber für mich, dass ich aufgrund meiner Behinderung nicht das Abitur machen durfte, während alle meine anderen Schwestern diese Chance bekommen haben.“ (Dinah Radtke)

„Meine Eltern waren fest davon überzeugt, dass ich nicht in eine Sonderschule abgeschoben, sondern wie meine vier Schwestern und mein Bruder vor Ort unterrichtet werden sollte. Für dies damals unübliche Einstellung kämpften sie hart.“ (Theresia Degener)

„Ich wollte eigentlich Medizin studieren und das wurde mir ausgeredet mit dem Argument „Du kannst doch nicht am Operationstisch stehen!“ (Barbara Eckert)

„Nun als Behinderte stellte ich fest, dass ich doppelt so gut sein muss wie die Nichtbehinderten, um dieselbe Anerkennung zu haben. Naja, und dann war mir der Zusammenhang mit Frau und Mann schonklar. Also musste ich als behinderte Frau 4mal so gut sein wie ein nichtbehinderter Mann. Die Benachteiligung potenzierte sich. Ich hatte das Gefühl, wenn ich jetzt ein behinderter Mann wäre, dann wäre es noch mal etwas anderes.“ (Sigrid Arnade)


Wie oben bereits angesprochen wird eine gute Schulbildung bei behinderten Mädchen durchaus seitens der Eltern gefördert. Dennoch bilden sie das Schlusslicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Woran liegt das?

• Unqualifizierte Beratung mit Schubladendenken

• Nicht die Wünsche und Fertigkeiten stehen im Vordergrund sondern die Behinderung und „was damit geht“

• Ausbildung in wenig zukunftsträchtigen Berufen

• Teilweise gar keine Ausbildung

• Wenn Frauen später eine Behinderung „erwerben“ schulen sie seltener um, als Männer (in Berufsförderungswerken nur ca. 30% Frauen), sondern gehen in Rente oder gehen keiner Erwerbsarbeit mehr nach

• Auch behinderte Frauen sind i.d.R. für Familienarbeiten wie Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen zuständig

• Frauen müssen mehr leisten, um „vorwärts“ zu kommen


Die Sexualität und Partnerschaft

„Später kam ein Zeit, in der uns klar wurde, dass es nicht nur die Behinderten gibt sondern behinderte Männer und behinderte Frauen, wie bei den nichtbehinderten Menschen auch.“ (Theresia Degener)

„Gerade weil ich das Leben als Nichtbehinderte kannte, habe ich den Unterschied sehr krass erlebt. Das ich zum Beispiel nicht mehr als Frau wahrgenommen wurde, sondern nur noch als Rollstuhl mit Inhalt. Und dass über meinen Kopf hinweg gesprochen wurde, als wäre ich gar nicht existent.“ (Sigrid Arnade)

• (geburts-) behinderte Frauen – insbesondere mit sichtbarer Behinderung - werden häufig nicht als Sexualpartnerin gesehen

• Phänomen des sexuellen Neutrums, des guten Kumpels

• Sexualität in der Kindheit behinderter Mädchen kein Thema, entsprechend wird kein offensiver Umgang gelernt

• Sexuelles Neutrum sein, heißt auch: keine blöde Anmache oder aber mitleidige Sprüche: schade, eigentlich sieht sie ja ganz gut aus...

• Viele Frauen mit Behinderung leiden darunter, nur schwer oder gar keine(n) PartnerIn zu finden. Sie zweifeln oft an sich selbst. Manch eine geht schließlich „aus der Not“ Beziehungen ein mit Abhängigkeitsstrukturen oder Übergriffen

• Für Frauen in Einrichtungen häufig gar kein Thema, weil tabuisiert

• Es wird diskutiert, ob „Callboys oder –girls per Krankenschein“ ein Weg der sexuellen Befriedigung sein können...

Was tun?

Inzwischen ist das Thema „Sexualität und Behinderung“ nicht mehr so stark tabuisiert. Das liegt an dem immer häufiger werdenden offensiven Umgang einiger behinderter Frauen und Männer, welche sich in Gruppen zusammengefunden haben. Es gibt inzwischen Bücher mit Tipps und Tricks zum Kennenlernen und zum Umgang mit der eigenen Körper bezüglich des Sexuallebens. Beratungsstellen und organisierte Feste, Fotoausstellungen sowie Seminare sollen zunächst einmal behinderte Frauen und Männer ermutigen, offensiv und lustvoll in und mit dem eigenen Körper um zu gehen. Die meisten Angebote werden jedoch von Männern wahrgenommen. Für Frauen ist es doch weniger ein „öffentliches“ Thema. Oder ist es gar nicht so wichtig?

Was sich allerdings noch ändern muss, sind die Barrieren in den Köpfen aller. Solange eine rollstuhlfahrende Frau nicht als Frau, die zwar im Rollstuhl fährt, sondern als „der Rollstuhl dahinten“ wahrgenommen wird, kann es nicht funken zwischen den beiden.

Die alltägliche Gewalt

a) Sexualisierte Gewalt

Als sexuelles Neutrum gesehen zu werden schützt uns nicht vor sexualisierter Gewalt. Im Gegenteil.

• Sexuelle Grenzüberschreitungen bei Therapien und dem Anpassen von Hilfsmitteln(Zemp 1993: „ an mir darf jede und jeder herumfummeln)

• Keine Zahl für Deutschland

• In Österreich Studie: mehr als 60% der Frauen in Einrichtungen

• Unterstützung durch Klischees wie: „Die will doch eh keiner“.

• Scheinbar unterstützt wird dies durch StGB §179

b) Emotionale Gewalt

z.B. Gewalt in der Beziehung

• Abhängigkeitsstrukturen

• Ausnutzen von Situationen, in der die behinderte Partnerin mehr Unterstützung braucht

• Unsicherheit und Schuldgefühle, weil „ich Dir nicht so viel geben kann“

c) Strukturelle Gewalt

• Keine freie Wahl der Ärztinnen aufgrund von Barrieren

• Grenzüberschreitungen gehören zum Alltag: Therapien, KG, Anpassung von Hilfsmitteln, Begutachtungen, Bewertungen, Vermittlung, dass der Körper so wie er ist, nicht O.K. ist

• Bei Frauen in Einrichtungen: fehlende Intimsphäre, Mehrbettzimmer, Zimmer nicht abschließen, Toiletten, Duschräume abschließbar?

• Wenn AssistentInnen nicht selber ausgesucht werden können, Übergriffe möglich; aufgrund einer körperlichen Abhängigkeit Anzeige schwierig

Einige Gewalttaten fallen unter verschiedene Kategorien

Bsp: Sterilisation von Mädchen und Frauen mit sog. geistiger Behinderung:

• Operation ohne das Wissen = körperliche Gewalt

• Den Kinderwunsch missachten und unmöglich machen = Psychische Gewalt

• Die Norm im Kopf, dass „solche Frauen“ kein Kind haben dürfen = strukturelle Gewalt

Gesetzlicher Nährboden für Gewaltstrukturen

• Vergewaltigung in der Ehe ist erst seit kurzem eine Straftat.

• Es gibt kein Recht auf Frauenpflege, weder im neuen SGB IX, noch im Gleichstellungsgesetz (Forderung: im Pflegegesetz)

• Normalerweise werden Täter, die eine Vergewaltigung oder sexuelle Nötigung vornehmen, nach StGB § 177 (Nötigung = Willensbeugung, Strafmaß: nicht unter einem Jahr) verurteilt.

• Wenn Täter eine behinderte Frauen vergewaltigen, ist dies nicht unbedingt eine Straftat, weil sie u.U. weniger gewalttätiges Potenzial anwenden mussten, wenn sich die Frau z.B. nicht wehren konnte oder nicht sprechen kann und Nein sagen kann. Dann kann er nach StGB §179 verurteilt werden und bekommt dann ein geringeres Strafmass (nicht unter sechs Monate).

Die Gentechnik

„Ja, das musste heute aber nicht mehr sein“ ist ein Ausspruch, den Mütter von Kindern z.B. mit Down Syndrom seit der Etablierung der Pränataldiagnostik immer häufiger zu hören bekommen. Inzwischen geht es in der Diskussion um noch weitreichendere Techniken. Mit der PID (Präimplantationsdiagnostik) und Gentests sind Frauen mit vielen Konsequenzen konfrontiert. Wir können das Thema hier heute nicht ausbreiten, aber einige Fragen möchte ich in den Raum stellen:

• Krankenkassen und Versicherungen denken laut über Gentests nach, um frühzeitig Behinderungen und Krankheiten aus ihren Leistungen ausschließen zu können. Frauen leben häufig sowieso schon an der Armutsgrenze, mehr als Männer. Kranke und behinderte Frauen künftig = arme Frauen?

• Werden behinderte Frauen oder Frauen mit Veranlagungen für Krebs, Osteoperose, Alzheimer, Fettleibigkeit, etc. zukünftig überhaupt noch Kinder zur Welt bringen dürfen?

• Wer darf dann noch Kinder ohne vorherigen Gencheck bekommen?

• Der Gencheck setzt eine künstliche Befruchtung voraus. Also keine Kinder auf „natürlichem“ Weg mehr?

• Und das alles, um das „Leiden“ behinderter und chronisch kranker Menschen zu vermeiden?

Der Schrei! Oder: Wie kann Frau damit leben?

Nach dieser geballten Revue durch den Lebensweg behinderter Frauen stellt sich ja schon die Frage, wie Frauen das aushalten?

Zum einen muss eine Frau alleine nicht alles durchmachen, was ich jetzt beschrieben habe, einige halten es auch tatsächlich nicht aus...

Glücklicherweise gibt es inzwischen aber:

• Netzwerke behinderter Frauen

• Beratungsstellen

• Projekte wie dieses hier bei Wildwasser in Freiburg

• Zugängliche Frauenhäuser

• Frauengruppen

• Eine Menge Frauen, die sich damit auseinandersetzen und etwas ändern

• Fotoausstellungen von behinderten Frauen, die Mut machen

• Behinderte Kabarettistinnen

• Viele Vorbilder

• Frauen, die es nutzen, dass sie Krüppelfrauen sind und am Rande der Gesellschaft leben. Sie passen eh in keine Norm und fallen extra und gerne auf (Phänomen Franz Christoph)

• PolitikerInnen, die uns verstehen

• Selbstbehauptungskurse

• Bücher

• Leute auf der Straße, die was kapiert haben

• Behinderte Frauen, die in der Politik mitmischen und dafür sorgen, dass es bessere gesetzliche Grundlagen gibt. Damit Frauen sich auch rechtlich wehren können und nicht nur Recht haben, sondern Recht bekommen!

Verwendete Literatur:

(1) Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Hg.): Live – Leben und Interessen vertreten – Frauen mit Behinderung, Schriftenreihe Band 183, 2000, vgl. S. 219

(2) Ebd. vgl. S. 220 ff.


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Schulungseinheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Gemeinsamen Servicestellen in Hessen vom 29.-31.10.2002 in Homberg/Ohm

Schulungseinheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Gemeinsamen Servicestellen in Hessen

durch behinderte Expertinnen und Experten

vom 29.-31.10.2002 in Homberg/Ohm

durch Martina Puschke, Hessisches Koordinationsbüro für behinderte Frauen

Aufgrund der Initiative des Landesbehindertenrates Hessen haben die Schulungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Servicestellen mit behinderten Menschen stattgefunden. D.h. in den Lehrplan der Schulungen wurde ein Block „Aufgabe der Servicestellen aus Sicht von Behindertenverbänden“ aufgenommen. Bei der Schulung in Nordhessen referierte Martina Puschke für das Hessische Koordinationsbüro für behinderte Frauen, weshalb hier neben allgemeinen Anliegen behinderter Menschen die besonderen Belange behinderter Frauen einen Schwerpunkt darstellten.

Die Schulungseinheit von Frau Martina Puschke umfasste folgende Eckpunkte:

1. Der neue Geist des SGB IX

Kernaussage: Der Gesetzgeber hat bewusst neue Termini benutzt, um zu verdeutlichen, dass behinderte Menschen nicht länger die Bittstellenden sind, sondern aktive, selbstbestimmte Menschen, welche gleichberechtigt am Leben in der Gesellschaft teilhaben wollen.

Dies ist im § 1 SGB IX ausgedrückt:

Behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen erhalten Leistungen nach diesem Buch und den für die Rehabilitationsträger geltenden Leistungsgesetzen, um ihre Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern, Benachteiligungen zu vermeiden oder ihnen entgegenzuwirken.

Den besondere Bedürfnissen behinderter Frauen wird ebenfalls Rechnung getragen, indem es im § 1 weiter heißt:

Dabei wird den besonderen Bedürfnissen behinderter und von Behinderung bedrohter Frauen und Kinder Rechnung getragen.

In die Servicestellen kommen unterschiedliche Menschen, die:

1. schon zeitlebens behindert und damit ExpertInnen in eigener Sache sind

2. erst seit kurzem behindert; sie müssen befähigt werden, mit der Behinderung selbstbewusst und als handelnde Akteure und Akteurinnen zu leben

3. von einer Behinderung bedroht, auch hier gilt, dass sie verschiedene Möglichkeiten der Rehabilitation aufgezeigt bekommen und mitentscheiden können

Zusammengefasst: In die gemeinsamen Servicestellen kommen Frauen und Männer, die bestimmte Hilfen brauchen, um würdevoll und gleichberechtigt in dieser Gesellschaft leben zu können.

2. Kernpunkt: Öffentlichkeitsarbeit – was sie bewirken muss

• Wozu sind gemeinsame Servicestellen da?

• Mit welchen Anliegen kann ich dort hingehen?

• Wo finde ich eigentlich die gemeinsamen Servicestellen in meiner Region?

• Wo liegen Faltblätter der gemeinsamen Servicestellen aus?

• Ist es egal zu welcher Servicestelle ich gehe?

• Wer sind die AnsprechpartnerInnen?

• Wissen auch die KollegInnen des Reha-Trägers der Servicestelle Bescheid, dass es die Servicestelle in Ihrem Hause gibt?

3. Kernpunkt: Barrierefreiheit

Barrierefreiheit heißt mehr als stufenloser Zugang!

Im BBG lautet die Definition von Barrierefreiheit:

§ 4 BBG:

Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für behinderte Menschen in der allgemeinüblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.

Entsprechend müssen Gemeinsame Servicestellen zum Beispiel:

• Stufenlos erreichbar sein

• Informationen bereit halten, die auch für blinde und sehbehinderte Menschen lesbar sind (auf Datenträgern, in Großdruck, etc.)

• Informationen weitergeben können, die auch Menschen mit sogenannter geistiger Behinderung verstehen können (Stichwort: leichte Sprache)

• Barrierefreie Internetseiten bieten

• Gehörlosen Ratsuchenden die Kommunikation mit Hilfe von Gebärdensprach-dolmetscherInnen ermöglichen

4. Kernpunkt: Individueller Hilfebedarf

Die Menschen, die zu Ihnen kommen, sind individuell sehr verschieden.

Damit die Rehabilitation erfolgreich verläuft, müssen die Ratsuchenden mitentscheiden.

• Welches Hilfsmittel möchte ich haben?

• Welches Hilfsmittel brauche ich, um am Leben in der Gesellschaft teil zu haben?

• Mit welchem Sanitätshaus möchte ich zusammenarbeiten?

• Womit habe ich bereits gute Erfahrungen gemacht? Womit schlechte? Die Erfahrungen müssen die Entscheidung beeinflussen.

• Welche Möglichkeiten der Reha-Maßnahmen gibt es? Um wählen zu können, muss ich alle Möglichkeiten kennen.


5. Kernpunkt: Schnelle Entscheidungen

• Transparenz in der Entscheidungsphase

• Kommunikation mit den Ratsuchenden

• Unkomplizierte Feststellung der Zuständigkeit

• Schnelle Bewilligung der beantragten Leistung


6. Kernpunkt: Berücksichtigung der Frauenbelange

Wenn Frauen

• Schwanger sind

• Kinder zu erziehen haben

• Angehörige pflegen müssen

• lange aus dem Beruf ausgeschieden waren

• keinen Beruf erlernt haben

• lange arbeitslos sind

• sich lieber von einer Frau beraten lassen wollen

muss ihre Situation in der Beratung berücksichtigt werden.

Frauen brauchen z.B. eine Ausbildung oder Umschulung in einem zukunftsträchtigen Beruf. Sie brauchen individuelle Wahlmöglichkeiten.

Einige Rechte behinderter Frauen im SGB IX

• § 9 Wunsch- und Wahlrecht

(Den besonderen Bedürfnissen behinderter Mütter und Väter bei der Erfüllung ihres Erziehungsauftrages (...) wird Rechnung getragen)

• § 33 Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

((2) Behinderten Frauen werden gleiche Chancen im Erwerbsleben gesichert, insbesondere durch in der beruflichen Zielsetzung geeignete, wohnortnahe und auch in Teilzeit nutzbare Angebote.

(4) (...) Übernahme von Haushaltshilfe und Kinderbetreuungskosten)

• § 44 Ergänzende Leistungen

(ärztlich verordneter Rehabilitationssport in Gruppen unter ärztlicher Betreuung und Überwachung, einschließlich Übungen für behinderte oder von Behinderung bedrohte Frauen und Mädchen, die der Stärkung des Selbstbewusstseins dienen)

7. Kernpunkt: Beteiligung von Behindertenverbänden und Selbsthilfeorganisationen

• bei der Einrichtung der Servicestellen

• regelmäßige Treffen der Servicestellen vor Ort mit den Verbänden und Selbsthilfeorganisationen

• Beteiligung bei der Beratung auf Wunsch der Betroffenen

• Bereitlegen von Informationsmaterialien örtlicher Organisationen in der Servicestelle

Vorteile:

• Unterstützung bei Fragen der Barrierefreiheit

• Zusammenarbeit der Selbsthilfe und der gemeinsamen Servicestellen

• Gegenseitige Unterstützung

• Transparenz

• Bekanntwerden der Servicestellen durch die Verbände

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