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| Wohnform | Insgesamt | in Prozent |
| Wohnheim | 88 | 66,2 % |
| Wohnheim mit Außenwohngruppen | 45 | 33,8 % |
| Summe | 133 | 100 % |
Basis: n = 133 Einrichtungen
Tabelle 3 Mittlere Verteilung von Außenwohngruppen pro Einrichtung
| Insgesamt | mittlere Anzahl der Außenwohngruppen | |
| Einrichtungen mit Außenwohngruppen | 40 | 3,3 |
| keine Angabe zur Anzahl der Außenwohngruppen | 5 | |
| Summe | 45 |
Basis: n = 133 Einrichtungen
Die meisten Einrichtungen liegen mit einem Anteil von 72% in der Größenordnung bis zu 40 Personen, so konnten wir feststellen, daß es sich bei den befragten Einrichtungen überwiegend um kleinere Wohneinrichtungen handelt. Dies bedeutet jedoch nicht, daß es sich bei Bewohner/innen größerer Wohneinrichtungen um einen kleinen Personenkreis handelt, da in wenige große Einrichtungen in der Summe viele Personen leben.
Die Verteilung sieht im Einzelnen folgendermaßen aus:
Tabelle 4 Verteilung Einrichtungsgröße
| Einrichtungsgröße | Häufigkeit absolut | Häufigkeit in Prozent | Häufigkeit in cumulierten Prozent |
| bis 10 Personen | 17 | 13 % | 13 % |
| 11 bis 20 Personen | 43 | 32 % | 45 % |
| 21 bis 30 Personen | 25 | 19 % | 64 % |
| 31 bis 40 Personen | 11 | 8 % | 72 % |
| 41 bis 50 Personen | 12 | 9 % | 81 % |
| 51 bis 60 Personen | 4 | 3 % | 84 % |
| 61 bis 70 Personen | 1 | 1 % | 85 % |
| 71 bis 80 Personen | 2 | 2 % | 87 % |
| 81 bis 90 Personen | 2 | 1 % | 88 % |
| 91 bis 100 Personen | 4 | 3 % | 91 % |
| über 100 Personen | 12 | 9 % | 100 % |
| Summe | 133 | 100 % | --- |
Basis: n = 133 Einrichtungen
1.3. Behinderungsform/en der Bewohner/innen in den Einrichtungen
Im folgenden ist die Verteilung der Behinderungsformen in den Einrichtungen dargestellt. Dabei ist zu berücksichtigen, daß es viele Mehrfachnennungen gegeben hat, da in nur 45,1% der Einrichtungen Menschen mit nur einer Behinderungsart leben. (vgl. Tabelle 6)
Tabelle 5 Verteilung der Behinderungsformen (Mehrfachnennung)
| Anzahl der Einrichtungen | |
| Menschen mit Körper- oder Sinnesbeeinträchtigungen | 30 |
| Menschen mit seelischer Behinderung | 80 |
| Menschen mit sogenannter geistiger Behinderung | 77 |
| Menschen mit Mehrfachbehinderung | 63 |
Basis: n = 133 Einrichtungen
Tabelle 6 Verteilung der Behinderungsformen innerhalb der Einrichtungen
| Anzahl Einrichtungen | in Prozent | |
| 1 Beeinträchtigungstyp | 60 | 45,1 % |
| 2 Beeinträchtigungstypen | 42 | 31,6 % |
| 3 Beeinträchtigungstypen | 18 | 13,5 % |
| 4 Beeinträchtigungstypen | 13 | 9,8 % |
| Summe | 133 | 100 % |
Basis: n = 133 Einrichtungen
Zur Verteilung von Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen in den Einrichtungen hat sich gezeigt, dass mit 15,0 % Menschen mit einer geistigen und Menschen mit einer Mehrfachbehinderung am häufigsten in einer Einrichtung zusammen leben. Von den Einrichtungen, in denen nur Menschen mit einer Behinderung leben, sind hier am häufigsten Einrichtungen für Menschen mit einer seelischen Behinderung vertreten.
Tabelle 7 Behinderungsformen in den Einrichtungen
| Behinderungsformen | Anzahl | in Prozent |
| Körper- oder Sinnesbehinderung | 4 | 3,0 % |
| seelische Behinderung | 35 | 26,3 % |
| sog. geistige Behinderung | 16 | 12,0 % |
| Mehrfachbehinderung | 5 | 3,8 % |
| Körper- + seelische Behinderung | 1 | 0,8 % |
| Körper- + sog. geistige Behinderung | 1 | 0,8 % |
| Körper- + Mehrfachbehinderung | 0 | 0,0 % |
| seelisch + sog. geistige Behinderung | 10 | 7,7 % |
| seelisch + Mehrfachbehinderung | 10 | 7,5 % |
| Sog. geistige + Mehrfachbehinderung | 20 | 15,0 % |
| Körper- + seelisch + sog. geistige Beh. | 3 | 2,3 % |
| Körper- + seelisch + mehrfach Beh. | 1 | 0,8 % |
| Körper- + sog. geistig + mehrfache Beh. | 7 | 5,3 % |
| seelisch + sog. geistige + mehrfache Beh. | 7 | 5,3 % |
| alle genannten Behinderungsformen | 13 | 9,8 % |
| Summe | 133 | 100 % |
Basis: n = 133 Einrichtungen
1.4. Altersstruktur nach Männern und Frauen getrennt
Etwas mehr als die Hälfte der Bewohner/innen der befragten Einrichtungen befinden sich in der Altersgruppe von 31 - 50 Jahren: 52,9 % der Frauen und 51,4 % der Männer. Somit konnte festgestellt werden, daß ein großer Teil der erfassten Bewohner/innen mittleren Alters sind. Bei der Altersgruppe über 65 Jahren zeigte sich, daß im Vergleich zu den männlichen Bewohnern, die nur einen Anteil von 6,2 % bilden, Frauen mit 7,4 % in einem größeren Umfang vertreten sind (vgl. Tabelle 8). Dies wird besonders deutlich, wenn die Situation einbezogen wird, das in den Einrichtungen insgesamt 40 % Frauen und 60 % Männer (vgl. Tabelle 1) leben.
Die Altersverteilung nach Geschlecht sieht im Einzelnen folgendermaßen aus:
Tabelle 8 Verteilung Geschlecht nach Altersgruppen
| Anteil absolut - Frauen | Anteil in Prozent - Frauen | Anteil absolut - Männer | Anteil in Prozent - Männer | Insgesamt | Insgesamt Prozent | |
| 18 - 30 Jahre | 218 | 13,4 % | 352 | 15,1 % | 570 | 14,4 % |
| 31 - 50 Jahre | 859 | 52,9 % | 1194 | 51,4 % | 2053 | 52,0 % |
| 51 - 65 Jahre | 427 | 26,3 % | 634 | 27,3 % | 1061 | 26,9 % |
| über 65 Jahre | 121 | 7,4 % | 143 | 6,2 % | 264 | 6,7 % |
| Summe | 1625 | 100 % | 2323 | 100 % | 3948 | 100 % |
Basis: n = 110 Einrichtungen (wahre Werte)
1.5. Dauer des Aufenthaltes der Bewohner/innen
Da die Frage nach der Dauer des Aufenthaltes in der Einrichtung häufig sehr fehlerhaft oder unvollständig ausgefüllt wurde, konnten wir hier nur 93 der 133 Einrichtungen berücksichtigen.
Die Verteilung nach Geschlecht und Dauer des Aufenthaltes sowie nach Anteil Dauer im Verhältnis zu der Anzahl der Bewohner/innen ist den folgenden beiden Tabellen zu entnehmen.
Tabelle 9 Absolute personale Aufenthaltsdauer nach Geschlecht
| Anzahl der Bewohner | Anteil absolut - Frauen | Anteil in Prozent | Anteil absolut - Männer | Anteil in Prozent | Insgesamt | Insgesamt Prozent |
| bis zu einem Jahr | 108 | 32,2 % | 227 | 67,8 % | 335 | 100 % |
| bis zu 5 Jahren | 358 | 40,8 % | 520 | 59,2 % | 878 | 100 % |
| bis zu 10 Jahre | 238 | 37,6 % | 394 | 62,4 % | 632 | 100 % |
| bis zu 20 Jahren | 368 | 47,7 % | 403 | 52,3 % | 771 | 100 % |
| länger 20 Jahre | 200 | 48,6 % | 211 | 51,4 % | 411 | 100 % |
| Summe | 1272 | 42,0 % | 1755 | 58,0 % | 3027 | 100 % |
Basis: n = 93 Einrichtungen (wahre Werte)
Tabelle 10 Verteilung Geschlecht in Zusammenhang mit Dauer des Aufenthaltes
| Anzahl der Bewohner | Anteil absolut - Frauen | Anteil in Prozent | Anteil absolut - Männer | Anteil in Prozent | Insgesamt | Insgesamt Prozent |
| bis zu einem Jahr | 108 | 8,5 % | 227 | 12,9 % | 335 | 11,1 % |
| bis zu 5 Jahren | 358 | 28,1 % | 520 | 29,6 % | 878 | 29,0 % |
| bis zu 10 Jahre | 238 | 18,7 % | 394 | 22,4 % | 632 | 20,9 % |
| bis zu 20 Jahren | 368 | 28,9 % | 403 | 23,0 % | 771 | 25,5 % |
| länger 20 Jahre | 200 | 15,7 % | 211 | 12,0 % | 411 | 13,6 % |
| Summe | 1272 | 100 % | 1755 | 100 % | 3027 | 100 % |
Basis: n = 93 Einrichtungen (wahre Werte)
1.6. Anzahl der Pflegebedürftigen nach Männern und Frauen getrennt
Der folgenden Tabelle ist zu entnehmen, daß in 54,1 % der Einrichtungen derzeit pflegebedürftige Bewohner/innen leben.
Tabelle 11 Anteil Einrichtungen mit pflegebedürftigen Bewohnern
| Anteil absolut | Anteil in Prozent | |
| Einrichtungen ohne pflegebedürftige Bewohner | 58 | 43,6 % |
| Einrichtungen mit pflegebedürftigen Bewohnern | 72 | 54,1 % |
| keine Angaben | 3 | 2,3 % |
| Summe | 133 | 100 % |
Basis: n = 133 Einrichtungen
In den 72 Einrichtungen, in denen pflegebedürftige Bewohner/innen leben, sieht die Geschlechterverteilung folgendermaßen aus: Frauen: 45,5 %, Männer: 54,5 %.
Tabelle 12 Pflegebedarf in den Einrichtungen nach Geschlecht
| Anteil insgesamt | Anteil in Prozent | |
| Frauen | 753 | 45,5 % |
| Männer | 903 | 54,5 % |
| Summe | 1656 | 100 % |
Basis: n = 129 Einrichtungen (nur wahre Werte)
Hier wird deutlich, daß der Anteil von Frauen 45,5 % etwas höher und der Anteil der Männer 54,5 % an den Pflegebedürftigen in den Einrichtungen etwas niedriger im Vergleich zur gesamten Geschlechterverteilung liegt: Frauen 40 %, Männer 60 % (vgl. Tabelle 1).
2. Kommentierte Ergebnisse zur Lebensform und Wahrung der Intimsphäre
2.1. Frauen mit Partner/in in der Einrichtung
Nur von 50,4 % der erfaßten Einrichtungen wurde angegeben, daß dort Frauen mit Partner/in zusammenleben. (vgl. Tabelle 13). Insgesamt wurden 171 Partnerschaften (vgl. Tabelle 13) angegeben. Auf alle 133 Einrichtungen bezogen bedeutet diese Zahl, daß pro Einrichtung 1,3 Paarbeziehungen zwischen den Bewohner/innen (vgl. Tabelle 14) bekannt sind. Auch wenn wir von einer gewissen Dunkelziffer ausgehen können, was die definitive Anzahl der Partnerschaften in den Einrichtungen etwas erhöhen würde, wird hier eine immer noch große Tabuisierung von Partnerschaft behinderter Menschen in Einrichtungen deutlich. Auffällig ist in diesem Zusammenhang, daß immerhin knapp die Hälfte der Einrichtungen überhaupt keine Paarbeziehungen angegeben haben.
Neben der Tabuisierung von Sexualität, fehlende Aufklärung etc., können zudem möglicherweise räumliche Gegebenheiten und nicht ausreichend geschützte Privatbereiche einer Entstehung und Entwicklung von Liebesbeziehungen entgegenwirken. Wenn wir die o.g. Zahlen betrachten wird deutlich, daß keine Vergleichsstatistiken notwendig sind, um feststellen zu können, daß behinderte Menschen in Einrichtungen im Vergleich zur Gesamtbevölkerung wesentlich seltener in Paarbeziehungen zusammenleben. Obwohl in den letzten Jahren im Umgang mit Sexualität in den Einrichtungen ein Umdenken stattgefunden hat, wird hier ein weiterer Handlungsbedarf deutlich.
2.2. Frauen mit Kind/ern in der Einrichtung
Nur in vier der erfaßten Einrichtungen (3 %) leben Frauen mit Kind/ern (vgl. Tabelle 15), in drei dieser Einrichtungen (2,3 %) leben sie mit dem Partner und Kind/ern zusammen (vgl. Tabelle 16). Dieses Ergebnis ist nicht erstaunlich, da in den üblichen Strukturen von Wohneinrichtungen (Finanzierung, räumliche Gegebenheiten, pädagogisches Konzept) ein Zusammenleben mit Kind/ern in der Regel nur schwer denkbar ist. Hier stellt sich zudem die Frage, ob eine solche Konstruktion überhaupt anzustreben ist, insbesondere wenn wir die Bedürfnislage des Kindes einbeziehen. So stellt sich beispielsweise die Frage, was es bedeuten würde, möglicherweise als einziges Kind nur mit erwachsenen Menschen in einer Einrichtung aufzuwachsen. Andererseits ist jedoch auch der Wunsch einer schwangeren behinderten Frau zu verstehen, auch mit Kind in ihrem gewohnten Wohnumfeld verbleiben zu können.
Insgesamt ist jedoch festzustellen, daß sich für ein Zusammenleben mit Kind/ern eher Angebote z.B. im teilstationären oder ambulanten Bereich, etwa im Rahmen des ”Betreuten Wohnens” anbieten. Eine solche Wohnform läßt eine stärkere Individualität im Zusammenleben mit Kind/ern zu und bietet zudem notwendige Unterstützungsmöglichkeiten bezüglich der Behinderung der Mutter/der Eltern. Bundesweit sind derzeit 11 Angebote bekannt, die überwiegend auf Mütter/Eltern mit sog. geistiger oder psychischer Behinderung zugeschnitten sind (6). Sie reichen von Angeboten des betreuten Wohnens, z.B. das Familienprojekt der Lebenshilfe Berlin, und dem ambulanten Dienst des Wohngruppen-Verbunds der Gustav Werner Stiftung Reutlingen bis hin zu Angeboten im stationären Bereich, z.B. die therapeutische Wohngemeinschaft für psychisch kranke Frauen und ihre Kinder der Projekt Wohngemeinschaft Kreuzberg e.V. Berlin, und die Familienhäuser der Marie-Chistian-Heime Kiel. Um Menschen mit diesen Behinderungen eine (selbstbestimmte) Elternschaft zu ermöglichen, sollten weitere solcher Angebote konzipiert und flächendeckend eingerichtet werden. Für körper- oder sinnesbehinderte Mütter/Eltern ist in der Regel kein spezielles Wohnangebot, lediglich Assistenz oder Hilfsmittel in den eigenen vier Wänden, notwendig.
2.3. Zur Möglichkeit in der Grund- und Behandlungspflege nur von Frauen unterstützt zu werden
72,2 % aller Einrichtungen haben, unabhängig davon, ob dort derzeit pflegebedürftige Bewohner/innen leben oder nicht, angegeben, daß die Bewohnerinnen die Möglichkeit haben, auf Wunsch nur von Frauen in der Grund- und Behandlungspflege unterstützt zu werden. Des weiteren haben 20,3 % die entsprechende Frage mit „nein“ beantwortet, 0,8 % haben „bedingt“ angegeben und bei 6,7 % der Einrichtungen gab es dazu keine Angaben (vgl. Tabelle 17).
Insgesamt läßt sich feststellen, daß ein solches Ergebnis positive Tendenzen deutlich macht, da immerhin knapp ¾ der Einrichtungen inzwischen die Möglichkeit der Pflege von Frauen durch Frauen anbieten. Zur besseren Wahrung der Intimsphäre und zur Verringerung der Gefahr sexueller Übergriffe im pflegerischen Bereich, wäre aus Sicht behinderter Frauen wünschenswert, wenn in jeder Wohneinrichtung, aber auch innerhalb jedes ambulanten Dienstes, Menschen mit Behinderungen angeboten werden kann, auf Wunsch nur von gleichgeschlechtlichen Pflegepersonen die notwendige Unterstützung zu erhalten. Um eine solche Wahlmöglichkeit zu garantieren, sei hier die politische Forderung behinderter Menschen nach einem gesetzlich verankerten Rechtsanspruch auf gleichgeschlechtliche Pflege/Assistenz erwähnt.
2.4. Abschließbarkeit und räumliche Trennung der Toiletten
Die Abschließbarkeit von Toiletten ist ein weiterer Faktor zum Schutz der Intimsphäre der Bewohner/innen und zum Schutz vor sexuellen Übergriffen. Hier konnten wir feststellen, daß in 92 % der befragten Einrichtungen diese Möglichkeit für die Bewohner/innen besteht. Lediglich 6,8 % der Einrichtungen haben „teilweise abschließbar“ angegeben, 0,7 % keine Angaben (vgl. Tabelle 18).
Bei den Einrichtungen, die „teilweise abschließbar“ angegeben haben, wurde als Begründung überwiegend die Möglichkeit der Selbstgefährdung bis hin zur Suizidgefahr angegeben. Hier wäre als eine Variante zu prüfen, ob ein Generalschlüssel ausreichend Abhilfe schaffen könnte. Voraussetzung dafür ist jedoch ein schneller Zugriff durch das Personal, um ein sofortiges Öffnen der betreffenden Tür zu ermöglichen.
Zur räumlichen Trennung der Wasch-, Dusch- und Bademöglichkeiten von den Toiletten hat sich gezeigt, daß diese in 75,2 % der Wohnheime existiert. Bei den Außenwohngruppen ist dies nur in 63,4 % der Fall (vgl. Tabelle 19). Die scheinbar schlechtere Situation bei den Außenwohngruppen hängt v.a. damit zusammen, daß dort Bewohner/innen häufiger in kleineren Einheiten zusammenleben, deren Räumlichkeiten sich teilweise nicht wesentlich von Privathaushalten unterscheiden somit über ein Badezimmer mit Waschbecken, Dusche/Badewanne und WC verfügen.
Insgesamt ist jedoch gerade bei Neubauten eine stärkere Berücksichtigung einer räumlichen Trennung der WCs von den sonstigen Sanitäreinrichtungen empfehlenswert, da so die Gefahr der Verletzung der Intimsphäre bis hin zu sexuellen Übergriffen, bei gleichzeitiger Nutzung mehrerer Bewohner/innen, auch hier verringert werden kann.
2.5. Abschließbarkeit der Zimmer
Zur Wahrung der Intimsphäre, als Möglichkeit Sexualität zu leben und auch als Schutz vor sexuellen Übergriffen ist die Abschließbarkeit der Zimmer für die Bewohner/innen besonders wichtig. Hier haben 82,7 % der Einrichtungen „ja“, 3,8 % „nein“ und 13,5 % „teilweise abschließbar“ angegeben (vgl. Tabelle 20). Die Begründungen für nicht oder nur teilweise abschließbar liegen hier wie bei den Toiletten (vgl. Punkt 2.4.) teilweise im Bereich der Selbstgefährdung von Bewohner/innen.
Weitere Begründungen lagen im Bereich behinderungsspezifischer, kognitiver oder manueller Probleme im Umgang mit einem Schlüssel. Hier wäre neben einem intensiven Training im Umgang mit Schlüsseln, für die Zimmer solcher Bewohner/innen möglicherweise ein einfach zu bedienender Schlüssel, z.B. ein fest eingerichteter Drehschlüssel vergleichbar mit denen in öffentlichen Toiletten, anzudenken. Im Falle einer möglichen Selbstgefährdung wäre auch ähnlich wie im Bereich der Toiletten ein schneller Zugriff durch einen Generalschlüssel als eine mögliche Lösung zu prüfen.
3. Ergebnisse und Einschätzungen zu Interessenvertretung und frauenspezifischen Angeboten
3.1. Heimbeiräte nach Männern und Frauen getrennt
Obwohl laut Heimgesetz jede Wohneinrichtung der Behindertenhilfe über einen Heimbeirat als Gremium der Interessenvertretung für die Bewohner/innen verfügen sollte, haben nur 63,2 % der Einrichtungen dessen Existenz bestätigt. Immerhin 12 % haben diese Frage mit „nein“ beantwortet und bei 24,8 % gab es dazu keine Angaben (vgl. Tabelle 21). Dieses Ergebnis könnte unter anderem damit zusammenhängen, daß ein Teil der Einrichtungen durch die Schwere der Behinderung der Bewohner/innen keinen Heimbeirat aufbauen konnte und somit die dafür im Gesetz vorgesehene Regelung eines Fürsprechers/einer Fürsprecherin des Versorgungsamtes zutrifft. Aus Gesprächen mit einzelnen Heimleiterinnen oder Heimleitern ist zudem deutlich geworden, daß in manchen Fällen die Bewohner/innen selbst keinen Heimbeirat wünschen, da sie das damit verbundene “Funktionärstum” ablehnen und statt dessen jedoch teilweise andere Möglichkeiten gewählt haben, z.B. Etagen- oder Hausversammlungen.
Entgegen unserer Annahme, daß wie häufig in Gremien (der Mitbestimmung), auch bei Heimbeiräten Frauen unterrepräsentiert sind, mußten wir uns mit den Ergebnissen dieser Erhebung eines Besseren belehren lassen. Danach stellen im Durchschnitt 44,7 % Frauen und 55,3 % Männer die Heimbeiräte (vgl. Tabelle 22). Wenn wir zum Vergleich die in Punkt 1.1. dargestellte Geschlechterverteilung hinzunehmen, die besagt, daß 40 % Frauen und 60 % Männer in den Einrichtungen leben, zeigt sich, daß der Frauenanteil in den Heimbeiräten sogar über deren proportionalen Anteil an der Gesamtzahl der Bewohner/innen liegt.
Der erfreulich hohe Anteil von Frauen in den Heimbeiräten könnte dazu ermutigen, diese Frauen dahingehend zu unterstützen, in ihrer jeweiligen Einrichtung stärker frauenspezifische Anliegen einzufordern und frauenspezifische Angebote mitzugestalten. Da uns jedoch bisher nicht bekannt ist, in wieweit die Frauen in den Heimbeiräten frauenspezifische Interessen als wichtigen Inhalt ihrer Arbeit einbeziehen, wäre eine diesbezügliche Befragung der Heimbeiräte bestimmt von Interesse. Unabhängig davon ist eine Vernetzung von Frauen in Heimbeiräten auf Hessenebene zum Austausch und zur politischen Arbeit sowie zur Entwicklung von Fortbildungsangeboten anzustreben. Inhalte von Fortbildungsangeboten könnten z.B. Prävention von und der Umgang mit sexuellen Übergriffen in Einrichtungen, “frauenfreundliche bauliche Gegebenheiten”, Überblick über die Palette frauenspezifischer (Freizeit-)Angebote, sein.
3.2. Frauenspezifische Angebote
In Anbetracht der Situation, daß erfreulicherweise in 36,1 % der befragten Einrichtungen frauenspezifische Angebote existieren (vgl. Tabelle 23), sind wir erstaunt, daß darüber bisher fast nichts z.B. über die Medien an die Öffentlichkeit gelangt ist. Diese Erhebung sollte auch dazu beitragen, dies nachzuholen. Bei den genannten frauenspezifischen Angeboten handelt es sich um insgesamt 73 Angebote von 48 Einrichtungen, die sich folgendermaßen verteilen: 35 Freizeitangebote, 17 weitere Angebote, 13 Selbstbehauptungs- und Selbstverteidigungskurse, 8 Bildungsangebote, 0 Frauenbeauftragte für die Bewohnerinnen (vgl. Tabelle 24).
Mit 35 Nennungen liegt knapp die Hälfte der Angebote im Bereich der Freizeitangebote. Dazu läßt sich ergänzend feststellen, daß die dazugehörige Frage im Fragebogen: “Freizeitangebote z.B. eine Gesprächsgruppe” lautete. Daher läßt sich vermuten, daß es sich bei einem Teil dieser Freizeitangebote um Gesprächsgruppen handelt. Diese werden teilweise auch themenbezogen, z.B. zu Partnerschaft und Sexualität, angeboten. Unter Freizeitangebote sind zudem verschiedene Aktivitäten einzuordnen, die bei “sonstige Angebote” mit Beispielen benannt wurden. Dabei handelt es sich etwa um Angebote im sportlichen Bereich, wie etwa Frauenturnen oder -schwimmen. Des weiteren gibt es hier vereinzelt Frauenangebote im hauswirtschaftlichen Bereich, wie z.B. stricken, nähen oder kochen.
Mit der Nennung von immerhin 13 Selbstbehauptungs- und Selbstverteidigungskursen wird deutlich, daß ein solches frauenspezifisches Angebot in der hessischen Einrichtungslandschaft immer wieder zu finden ist. Was sich jedoch hinter dem Bereich der Bildungsangebote im einzelnen verbirgt, konnten wir den ausgefüllten Fragebögen nicht entnehmen.
Insgesamt ist festzuhalten, daß die Palette der genannten frauenspezifischen Angebote sehr vielfältig ist und diese nur teilweise auf den ersten Blick auch die Funktion zu haben scheinen, das Selbstbewußtsein der Frauen zu stärken und ihnen Kompetenzen zur Selbstbehauptung und Durchsetzung ihrer Interessen zu vermitteln. Jedoch ist hierzu festzustellen, daß “Frauenräume” über Angebote im Bereich von Gesprächsgruppen, Bildungsarbeit oder Selbstbehauptung und Selbstverteidigung hinaus erstmal die Möglichkeit bieten, einen Austausch “nur unter Frauen” zu praktizieren. Zumal sich manche Frauen im Gegensatz zu den o.g. „kopflastigen“ Angeboten eher für etwas Praktisches entscheiden.
Bei der Entscheidung, frauenspezifische Angebote im sportlichen Bereich wahrzunehmen, könnte für viele Frauen z.B. auch eine Rolle spielen, daß sie sich hier “nur unter Frauen” wohler fühlen, weil sie etwa “blöde Bemerkungen über ihre Figur” oder “Anmache” von männlichen Mitbewohnern vermeiden wollen. Bei den doch eher vereinzelt genannten frauenspezifischen Angeboten im hauswirtschaftlichen Bereich fühlt sich wohl so manche/r dabei ertappt, diese zu belächeln, nach dem Motto: “Hier ist Frauenarbeit wohl doch etwas falsch verstanden worden, nämlich im Sinne der üblichen Rollenklischees.” Diesbezüglich wäre jedoch zu bedenken, daß solche Angebote vielleicht gerade von älteren Frauen teilweise gewünscht werden, wobei hier ein Unterschied zwischen den Generationen sichtbar wird.
3.2.1. Modellhafte Beispiele für frauenspezifische Angebote in Einrichtungen
Im Folgenden werden modellhaft zwei Beispiele vorgestellt wie frauenspezifische Angebote in Wohneinrichtungen aussehen können. Dabei handelt es sich um Angebote für Frauen bei der Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e.V., sowie Selbstverteidigungs- und Selbstbehauptungskurse für behinderte Frauen in Einrichtungen des Evangelischen Vereins für Innere Mission.
-Angebote für Frauen bei der Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e.V (7):
Mit Seminaren und Gesprächsgruppen als Angebot der Erwachsenenbildung wird Frauen mit sog. geistiger Behinderung bereits seit Anfang der 90er Jahre in der Lebenshilfe Raum gegeben. Solche Seminare können über die Bundesvereinigung der Lebenshilfe von den Einrichtungen angefordert werden. In diesen Seminaren können behinderte Frauen sich über folgende Themenbereiche austauschen: Das eigene Selbstbild wahrzunehmen, zu hinterfragen, zu reflektieren; das eigene Frausein wahrzunehmen und bestätigt zu bekommen; sich mit dem Rollenverständnis in unserer Gesellschaft und Möglichkeiten der autonomeren Gestaltung ihres Lebens zu befassen; sich über vielfältige Wohn-, Arbeits- und Freizeitbedingungen zu informieren; zu erfahren, daß es ein Recht auf Partnerschaft, Sexualität und Zusammenleben gibt; die Wahrnehmung und Durchsetzung eigener Ziele zu probieren; zu erfahren, daß Frauen das Recht haben, sich durchzusetzen, zu behaupten und abzugrenzen; mehr Selbstsicherheit zu erwerben und Selbstbehauptung in kritischen Situationen zu üben; zu erfahren, daß es ein Recht auf Abgrenzung, aktive Verteidigung bei Bedrohung gibt.
-Selbstverteidigungs- und Selbstbehauptungskurse für behinderte Frauen in Einrichtungen des Evangelischen Vereins für Innere Mission:
„Ein Mann überrascht die junge Frau von hinten. Sie dreht sich um, brüllt ihn an und schlägt auf ihn ein, bis eine der beiden Kursleiter, Petra von Knoop, dazwischen geht. ‚Ich habe schon schlechte Erfahrungen gemacht‘, entschuldigt sie ihre Wut, obwohl sie gelobt wird, daß sie das Gelernte sehr gut umgesetzt habe. Das war sozusagen eine Generalprobe für den Ernstfall. Bei dem vorerst letzten Termin des Selbstbehauptungskurses, den der Evangelische Verein für Innere Mission (EVIM) erstmals für behinderte Frauen, die im Fachbereich Behindertenhilfe leben und betreut werden, angeboten hat. Seit Ende Februar übten sieben Frauen im Alter von 18 bis 43 unter der Leitung von Kai Nielsen, einem Ju-Jutsu-Fachübungsleiter, und der Leiterin der Einrichtung Betreutes Wohnen, der Diplom-Sozialpädagogin Petra von Knoop, Möglichkeiten, wie sie sich im Fall eines Angriffs mit einfachen Mitteln effektiv zur Wehr setzen können. Idee war, den behinderten Frauen die Angst vor sexuell motivierter Gewalt zu nehmen und ihnen mehr Selbstvertrauen zu vermitteln. (...) Fest geplant ist vorerst zumindest ein weiterer Kurs in den Einrichtungen des EVIM im Main-Taunus-Kreis, überlegt wird auch, ob eine Fortsetzung des Projektes als solches möglich sein könnte.“ (8).
3.2.2. Ansätze zur Ausweitung frauenspezifischer Angebote
Wünschenswert wäre, daß in jeder Einrichtung die weiblichen Mitarbeiter immer wieder zusammen mit interessierten Bewohnerinnen z.B. im Freizeitbereich spezielle Angebote für Frauen initiieren. Angebote von außen, z.B. in Kooperation mit Frauenselbsthilfegruppen, beratungsstellen sowie mit kommunalen Frauenbeauftragten, können dabei einbezogen werden. Daher sind Mitarbeiterinnen in Einrichtungen durch entsprechende Fortbildungen und Teamsitzungen zu schulen, damit sie im Rahmen der (pädagogischen) Arbeit frauenspezifische Aspekte stärker beachten. Wie bereits im Bereich der Heimbeiräte in Punkt 3.1. beschrieben, ist zudem eine Unterstützung und Schulung der Bewohnerinnen bezüglich der Initiierung und Durchführung frauenspezifischer Angebote sehr wichtig. Diese Faktoren können die Entwicklung hin zu flächendeckenden frauenspezifischen Angeboten in Wohneinrichtungen der Behindertenhilfe beschleunigen. Wie den vorherigen Beispielen zu entnehmen ist, mangelt es zumindest nicht an guten Konzepten.
4. Häufigkeit von und Umgehensweisen mit sexuellen Übergriffen
4.1. Häufigkeit von sexuellen Übergriffen und Tätergruppen
Sexuelle Gewalt gegen behinderte Mädchen und Frauen in der Familie durch Angehörige, im medizinischen und therapeutischen Bereich, in Werkstätten und Wohnheimen für Behinderte, etc., ist in den letzten Jahren stärker aufgedeckt und öffentlich gemacht worden. Zahlen dazu gibt es jedoch weiterhin kaum. Im Rahmen dieser Erhebung haben 28,6 % der befragten Einrichtungen Vorkommnisse im Bereich der sexuellen Übergriffe gegenüber Bewohnerinnen angegeben. 68,4 % haben die dementsprechende Frage verneint und bei 3 % gab es dazu keine Angaben (vgl. Tabelle 26).
Wenn wir zwei Studien aus dem deutschsprachigen Raum vergleichend hinzuziehen, konnten hier häufigere Vorkommnisse sexueller Übergriffe festgestellt werden. So befragten beispielsweise Noack und Schmid 1994 MitarbeiterInnen aus Einrichtungen der Behindertenhilfe. Danach waren von 308 ausgewerteten Fragebögen bei 51,3 % Fälle von sexuellen Übergriffen in der Einrichtung angegeben worden (Zahl für Quelle). Im Rahmen einer österreichischen Studie haben 64 % der befragten Mädchen und Frauen mit Behinderung angegeben, mindestens einmal sexuelle Gewalt erlebt zu haben.(Zahl Quelle).
Die stark voneinander abweichenden Zahlen hängen möglicherweise damit zusammen, daß natürlich Vorkommnisse im Bereich sexueller Gewalt nur teilweise aufgedeckt werden. Zudem ist bezüglich unserer Erhebung davon auszugehen, daß trotz der Versicherung der Wahrung des Datenschutzes und damit der Vertraulichkeit der Daten die eine oder andere Heimleitung diese Frage aus Vorsicht gar nicht beantwortet hat. Dabei bedeutet die Tatsache, daß in einer Einrichtung ein sexueller Übergriff stattgefunden hat, nicht zwangsläufig eine “Rufschädigung”, da wie in allen gesellschaftlichen Zusammenhängen, z.B. in der Arbeitswelt oder im Krankenhausbereich, kein Arbeitgeber bzw. keine Institution grundsätzlich vor den Vorkommnissen sexueller Übergriffe durch Mitarbeiter, Mitbewohner etc. geschützt ist. Eher ist es als positiv zu bewerten, wenn eine Einrichtung mit einem sexuellen Übergriff offen umgeht, die notwendigen Schritte gegen den Täter, in Einzelfällen die Täterin, vornimmt und einen solchen Vorfall möglicherweise zum Anlaß nimmt, stärker im Bereich Prävention tätig zu werden.
19 der 38 Wohneinrichtungen, die sexuelle Übergriffe benannt haben, haben diese unterschiedlichen Tätergruppen zugeordnet (vgl. Tabelle 26). Danach sind 10 Täter im Bereich der Mitbewohner, 8 Täter im Bereich außenstehender Personen und 1 Täter im Bereich der Mitarbeiter anzusiedeln. Diese Zahlen zeigen, daß neben außenstehenden Personen häufig auch die Mitbewohner die Täter sind.
In diesem Zusammenhang wäre zum Vergleich die Hinzuziehung der bereits erwähnten österreichischen Studie von Interesse, wonach immerhin 13 % der Täter auch im Bereich der Mitbewohner zu finden sind. Ansonsten wurden die Täter folgenden Gruppen zugeordnet: 12,3 % Angehörige, 3,1 % Taxi-/Busfahrer, 3,1 % Betreuerin, 2,1 % Betreuer, 1,5 % Arzt, 0,5 % Therapeut (Quelle Zahl).
4.2. Regelungen und Vereinbarungen mit Beispielen
54 Einrichtungen, das sind 40,6 % (vgl. Tabelle 27), haben angegeben, das bei ihnen Regelungen und Vereinbarungen im Falle von Vorkommnissen sexueller Übergriffe existieren. Aus den dazu erfragten Darstellungen der Regelungen und Vereinbarungen werden im Folgenden Beispiele anhand von Textauszügen aus den Rückmeldebögen dargestellt:
• Besuch Rechtsanwalt, anbieten psychologischer Hilfen, Gespräche
• Kontrollen durch Personal, Aufforderung und Üben: Zimmer abschließen
• Abmahnung, Empfehlung: Umzug in ein Heim für Männer
• Schutz der Frau, therapeutische Angebote für die Frau, Strafverfahren, Kooperation mit gesetz. Vertreter, Beratungsstelle
• Offene Gespräche mit allen Beteiligten, Trennung in verschiedene Gruppen, Unterstützung der Frauen, sich zu wehren
• Abmahnung, Hausverbot, Entlassung des Täters, intensive Betreuung der Frau, Aufarbeitung für die Frau
• Von Mitarbeiter: Meldung an den Arbeitgeber; von Bewohner: Konfrontation, ggf. Entlassung, Verlegung; von Außenstehenden: Gesprächsangebot für die betroffene Frau
• Information an den gesetzlichen Betreuer, Anzeige, Betreuung der Betroffenen durch Pädagogin/Sozial Arb.
• Sofortige Entlassung bei jeder Art von Gewalt(androhung)
• Personal: Entlassung, Anzeige; Bewohner: Auflagen (an-abmelden usw.)
• Außenstehende: Anzeige, Hausverbot; Bewohner: Anzeige, Entlassung
• Mitarbeiter: Suspendierung, ggf. Kündigung, ggf. Anzeige
• Rücksprache mit Heimleitung, ther. Angebote mit Einverständnis der Betroffenen, jur. Maßnahmen: ges. Betreuer, Kontakt unterbinden, Anzeige
• Für Betroffene: Gespräch mit Therapeutin; für „Täter“: Klärendes und wenn notwendig disziplin. Gespräch, für Mitarbeiter: Abmahnung und arbeitsrechtl. Maßnahmen; interne Diskussion, wo sexuelle Übergriffe beginnen
Die Vielfalt dieser Beispiele macht deutlich, daß eine Vereinheitlichung solcher Regelungen und Vereinbarungen zu empfehlen ist.
4.3. Fortbildungsangebote
46, das sind 34,6 % (vgl. Tabelle 28) der befragten Einrichtungen bieten Fortbildungen zu sexueller Gewalt gegen behinderte Frauen für ihre Mitarbeiter/innen an. Dieses Ergebnis zeigt, daß das Thema sexuelle Gewalt gegen Bewohnerinnen im Rahmen von Mitarbeiter/innenschulungen inzwischen häufiger bearbeitet wird. Mit solchen Fortbildungsangeboten wird die Situation anerkannt, daß für die Arbeit mit den Bewohnerinnen die Kenntnis von Behandlungsspezifika bei Gewalterfahrungen auch im sexuellen Bereich sowie Flexibilität im Umgang mit Betroffenen unbedingt notwendig ist. Daher ist im Interesse der von sexueller Gewalt betroffenen Bewohnerinnen ein Standardangebot für Mitarbeiter/innen in diesem Bereich für alle Einrichtungen anzustreben.
5. Zusammenhänge unterschiedlicher Faktoren
In Kapitel 5 sind nur Bereiche/Tabellen in Zusammenhang gebracht und für diese Präsentation ausgewählt worden, die interessante Ergebnisse/Abweichungen ergeben haben. So läßt sich die willkürlich erscheinende Themenauswahl in diesem Kapitel erklären. Hierfür haben wir aus Platzgründen überwiegend Tabellenauszüge mit den jeweiligen relevanten Daten verwendet.
5.1. Einrichtungsgröße im Zusammenhang mit frauenspezifischen Angeboten
Um Erkenntnisse im Zusammenhang mit Einrichtungsgröße und Existenz frauenspezifischer Angebote zu erlangen, haben wir die dementsprechenden Tabellen 4 und 29 ins Verhältnis gesetzt.
Hier hat sich ergeben, daß kleinere Einrichtungen häufiger als größere Einrichtungen über frauenspezifische Angebote verfügen. So existieren beispielsweise die Hälfte der genannten frauenspezifischen Angebote in Einrichtungen in der Größe von 11 bis 20 Personen und überhaupt keine frauenspezifischen Angebote in Einrichtungen mit einer Größe von 61 bis 100 Personen.
Weitere Einzelheiten sind der folgenden Tabelle zu entnehmen:
Einrichtungsgröße vs. frauenspezifische Angebote
Einrichtungsgröße Anzahl der Einrichtungen absolut, Verteilung in Prozent Frauenspezifische Angebote, Verteilung in Prozent
11 bis 20 Personen 32 % 50,0 %
21 bis 30 Personen 19 % 8,3 %
61 bis 100 Personen 7 % 0 %
Basis: n = 133 Einrichtungen Basis: n = 48 Einrichtungen
5.2. Behinderungsformen der Bewohner/innen im Zusammenhang mit anderen Faktoren
Um Erkenntnisse im Zusammenhang mit Behinderungsformen der Bewohner/innen und Einrichtungen, in denen Frauen mit Partner/in leben, zu erlangen, haben wir die dementsprechenden Tabellen 7 und 31 ins Verhältnis gesetzt.
Dabei hat sich gezeigt, daß bei Einrichtungen, in denen Menschen mit sog. geistiger und Mehrfachbehinderung leben, mit 20,9 % der größte Anteil der genannten Partnerschaften zwischen Bewohnern und Bewohnerinnen angegeben wurde.
Weitere Einzelheiten sind der folgenden Tabelle zu entnehmen:
Behinderungsformen vs. Partnerschaft
Behinderungsformen Anzahl der Einrichtungen absolut, Verteilung in Prozent Partnerschaft,Verteilung in Prozent
Seelische Behinderung 26,3 % 16,4 %
Seelisch + Mehrfachbehinderung 7,5 % 4,5 %
Sog. geistige + Mehrfachbehinderung 15,0 % 20,9 %
Seelisch + sog. geistige + mehrfache Beh. 5,3 % 9,0 %
alle genannten Behinderungsformen 9,8 % 13,4 %
Basis: n = 133 Einrichtungen Basis: n = 67 Einrichtungen
Um Erkenntnisse im Zusammenhang mit Behinderungsformen der Bewohner/innen und Einrichtungen mit frauenspezifischen Angeboten zu erlangen, haben wir die Tabellen 7 und 32 ins Verhältnis gesetzt.
Dabei hat sich gezeigt, daß in den Einrichtungen für Menschen mit einer seelischen Behinderung (39,6 %) weitaus die meisten frauenspezifischen Angebote existieren.
Weitere Einzelheiten sind der folgenden Tabelle zu entnehmen:
Behinderungsformen vs. frauenspezifische Angebote
Behinderungsformen Anzahl der Einrichtungen absolut, Verteilung in Prozent Frauenspezifische Angebote, Verteilung in Prozent
Seelische Behinderung 26,3 % 39,6 %
Seelisch + Mehrfachbehinderung 7,5 % 2,1 %
Sog. geistige + Mehrfachbehinderung 15,0 % 10,4 %
Körper- + sog. geistig + mehrfache Beh. 5,3 % 2,1 %
Basis: n = 133 Einrichtungen Basis: n = 48 Einrichtungen
5.3. Recht auf gleichgeschlechtliche Pflege versus sexuelle Übergriffe
Um Erkenntnisse im Zusammenhang mit Einrichtungen mit Recht auf gleichgeschlechtliche Pflege und der Anzahl bekannter sexueller Übergriffe zu erlangen, haben wir die dementsprechenden Tabellen 7 und 32 ins Verhältnis gesetzt.
Von den Einrichtungen, die die Möglichkeit gleichgeschlechtlicher Pflege anbieten, haben 26,1 % die Frage nach bekannten sexuellen Übergriffen mit „ja“ und 73, 9 % mit „nein“ beantwortet. Von den Einrichtungen, in denen nicht die Möglichkeit gleichgeschlechtlicher Pflege besteht, haben 40,7 % diese Frage mit „ja“ und 59,3 % mit „nein“ beantwortet. Diese Zahlen lassen vermuten, daß in Einrichtungen mit der Möglichkeit gleichgeschlechtlicher Pflege möglicherweise seltener Vorkomnisse sexueller Übergriffe stattfinden.
Weitere Einzelheiten sind der folgenden Tabelle zu entnehmen:
Tabelle 33 Sexuelle Gewalt vs. Recht auf gleichgeschlechtliche Pflege
Sexuelle Übergriffe Anzahl der Einrichtungen mit Gleichgeschlechtlicher Pflege Anteil in Prozent Anzahl der Einrichtungen ohne Gleichgeschlechtliche Pflege Anteil in Prozent
Benannt 24 26,1 % 11 40,7 %
nicht benannt 68 73,9 % 16 59,3 %
Summe 92 100 % 27 100 %
Basis n = 119 (nur wahre Werte)
III. Gesamtüberblick
1. Zusammenfassung der Situation behinderter Frauen in hessischen Wohneinrichtungen
- Rücklauf und Anzahl der erfassten Bewohner/innen
Bei den 381 angeschriebenen hessischen Wohneinrichtungen der Behindertenhilfe lag mit 133 ausgefüllten Fragebögen der Rücklauf bei 34,9 %. Damit konnten wir über ein Drittel aller hessischen Wohneinrichtungen erfassen. In Hessen leben 11.244 Menschen (Stand: Dezember 2000) in vollstationären Wohneinrichtungen der Behindertenhilfe. Mit den 133 eingegangenen Fragebögen konnten wir mit 5775 Bewohner/innen (vgl. Tabelle 1) sogar 51,3 % des betreffenden Personenkreises einbeziehen. Die Verteilung der Bewohner/innen liegt bei 40 % Frauen und 60 % Männer (vgl. Tabelle 1).
- Größe der Einrichtung
Die meisten Einrichtungen liegen mit einem Anteil von 72 % in der Größenordnung bis zu 40 Personen, so können wir feststellen, daß es sich bei den befragten Einrichtungen überwiegend um kleinere Wohneinrichtungen handelt. Dies bedeutet jedoch nicht, daß es sich bei Bewohner/innen größerer Wohneinrichtungen um einen kleinen Personenkreis handelt, da in wenigen großen Einrichtungen in der Summe viele Personen leben.
- Behinderungsformen der Bewohner/innen
In Bezug auf unterschiedliche Behinderungsformen in den Einrichtungen hat sich gezeigt, das mit 15,0 % Menschen mit einer sog. geistigen und Menschen mit einer Mehrfachbehinderung am häufigsten in einer Einrichtung zusammen leben. Von den Einrichtungen, in denen nur Menschen mit einer Behinderungsform leben, sind hier am häufigsten Einrichtungen vertreten, in denen Menschen mit einer seelischen Behinderung (26,3 %) leben (vgl. Tabelle 7).
- Altersstruktur
Etwas mehr als die Hälfte der Bewohner/innen der befragten Einrichtungen befinden sich in der Altersgruppe von 31 - 50 Jahren: 52,9 % der Frauen und 51,4 % der Männer. Somit konnte festgestellt werden, daß ein großer Teil der erfassten Bewohner/innen mittleren Alters sind. Bei der Altersgruppe über 65 Jahren zeigte sich, daß im Vergleich zu den männlichen Bewohnern, die nur einen Anteil von 6,2 % bilden, Frauen mit 7,4 % in einem größeren Umfang vertreten sind (vgl. Tabelle 8). Dies wird besonders deutlich, wenn die Situation einbezogen wird, das in den Einrichtungen insgesamt 40 % Frauen und 60 % Männer (vgl. Tabelle 1) leben.
- Anzahl der Pflegebedürftigen und zum Recht auf gleichgeschlechtliche Pflege
In den 72 Einrichtungen, das sind 54,1 %, in denen pflegebedürftige Bewohner/innen leben, sieht die Geschlechterverteilung folgendermaßen aus: Frauen 45,5 %, Männer 54,5 %.
Hier wird deutlich, daß der Anteil von Frauen 45,5 % etwas höher und der Anteil der Männer 54,5 % an den Pflegebedürftigen in den Einrichtungen etwas niedriger im Vergleich zur gesamten Geschlechterverteilung liegt: Frauen 40 %, Männer 60 % (vgl. Tabelle 1).
72,2 % aller Einrichtungen haben, unabhängig davon, ob dort derzeit pflegebedürftige Bewohner/innen leben oder nicht, angegeben, daß die Bewohnerinnen die Möglichkeit haben, auf Wunsch nur von Frauen in der Grund- und Behandlungspflege unterstützt zu werden
(vgl. Tabelle 17).
- Frauen mit Partner/in und Frauen mit Kind/ern
Nur von 50,4 % der erfaßten Einrichtungen wurde angegeben, daß dort Frauen mit Partner/in zusammenleben (vgl. Tabelle 13). Insgesamt wurden 171 Partnerschaften angegeben. Auf alle 133 Einrichtungen bezogen, bedeutet diese Zahl, daß pro Einrichtung 1,3 Paarbeziehungen zwischen den Bewohner/innen (vgl. Tabelle 14) bekannt sind.
Nur in vier der erfaßten Einrichtungen (3 %) leben Frauen mit Kind/ern (vgl. Tabelle 15), in drei dieser Einrichtungen (2,3 %) leben sie mit dem Partner und Kind/ern zusammen (vgl. Tabelle 16).
- Abschließbarkeit und räumliche Trennung der Toiletten
Die Abschließbarkeit von Toiletten ist ein Faktor zum Schutz der Intimsphäre der Bewohner/innen und zum Schutz vor sexuellen Übergriffen. Hier konnten wir festzustellen, daß in 92 % der befragten Einrichtungen diese Möglichkeit für die Bewohner/innen besteht. Lediglich 6,8 % der Einrichtungen haben teilweise abschließbar angegeben, 0,7 % keine Angaben (vgl. Tabelle 18). Bei den Einrichtungen, die teilweise abschließbar angegeben haben, wurde als Begründung überwiegend die Möglichkeit der Selbstgefährdung bis hin zur Suizidgefahr angegeben. Zur räumlichen Trennung der Wasch-, Dusch- und Bademöglichkeiten von den Toiletten hat sich gezeigt, daß diese in 75,2 % der Wohnheime existiert. Bei den Außenwohngruppen ist dies nur in 63,4 % der Fall (vgl. Tabelle 19).
- Abschließbarkeit der Zimmer
Zur Wahrung der Intimsphäre, als Möglichkeit Sexualität zu leben, aber auch als Schutz vor sexuellen Übergriffen ist die Abschließbarkeit der Zimmer für die Bewohner/innen besonders wichtig. Hier haben 82,7 % der Einrichtungen „ja“, 3,8 % „nein“ und 13,5 % „teilweise abschließbar“ angegeben (vgl. Tabelle 20). Die Begründungen für nicht oder nur teilweise abschließbar lagen hier wie bei den Toiletten teilweise im Bereich der Selbstgefährdung von Bewohner/innen. Weitere Begründungen lagen im Bereich behinderungsspezifischer, kognitiver oder manueller Probleme im Umgang mit einem Schlüssel.
- Heimbeiräte nach Männern und Frauen getrennt
Obwohl laut Heimgesetz jede Wohneinrichtung der Behindertenhilfe über einen Heimbeirat als Gremium der Interessenvertretung für die Bewohner/innen verfügen sollte, haben nur 63,2 % der Einrichtungen dessen Existenz bestätigt. Immerhin 12 % haben diese Frage mit „nein“ beantwortet und bei 24,8 % gab es dazu keine Angaben (vgl. Tabelle 21). Im Durchschnitt stellen 44,7 % Frauen und 55,3 % Männer die Heimbeiräte (vgl. Tabelle 22).
- Frauenspezifische Angebote
In Anbetracht der Situation, daß erfreulicherweise in 36,1 % der befragten Einrichtungen frauenspezifische Angebote existieren (vgl. Tabelle 23), sind wir erstaunt, daß darüber bisher fast nichts z.B. über die Medien an die Öffentlichkeit gelangt ist. Bei den genannten frauenspezifischen Angeboten handelt es sich um insgesamt 73 Angebote von 48 Einrichtungen.
- Häufigkeit von sexuellen Übergriffen und Tätergruppen
28,6 % der befragten Einrichtungen haben Vorkommnisse im Bereich der sexuellen Übergriffe gegenüber Bewohnerinnen angegeben. 68,4 % haben die dementsprechende Frage verneint und bei 3 % gab es dazu keine Angaben (vgl. Tabelle 26). Von den 38 Wohneinrichtungen, die sexuelle Übergriffe benannt haben, haben mit 19, die Hälfte der Einrichtungen, die Tätergruppe benannt. Danach sind 10 Täter im Bereich der Mitbewohner, 8 Täter im Bereich außenstehender Personen und 1 Täter im Bereich der Mitarbeiter anzusiedeln.
- Regelungen und Fortbildungen im Bereich sexueller Gewalt
54 Einrichtungen, das sind 40,6 % (vgl. Tabelle 27), haben angegeben, das bei ihnen Regelungen und Vereinbarungen im Falle von Vorkommnissen sexueller Übergriffe existieren. 46 der befragten Einrichtungen, das sind 34,6 % (vgl. Tabelle 28), bieten Fortbildungen zu sexueller Gewalt gegen behinderte Frauen für ihre Mitarbeiter/innen an.
2. Empfehlungen für Wohneinrichtungen der Behindertenhilfe
Diese Empfehlungen zur Berücksichtigung frauenspezifischer Anliegen für Wohneinrichtungen der Behindertenhilfe basieren überwiegend auf den Ergebnissen dieser Erhebung. Jedoch sind vereinzelt über diese Erhebung hinausgehende Überlegungen einbezogen worden. Grundsätzlich ist zu sagen, daß ein Teil dieser Empfehlungen nicht nur den Frauen in den Einrichtungen, sondern allen Bewohner/innen zugute kommen kann. Dabei handelt es sich v.a. um die Punkte zur besseren Wahrung der Intimsphäre sowie Maßnahmen gegen sexuelle Gewalt, wovon bekanntlich, zwar wesentlich seltener, auch männliche Bewohner betroffen sein können. Die Empfehlungen sehen im Einzelnen folgendermaßen aus:
- Interessenvertretung der Bewohnerinnen und frauenspezifische Ansätze in der Konzeption
• Alle Einrichtungen haben die Aufgabe, die Würde und Unversehrtheit der Bewohner/innen zu garantieren. Es wäre wünschenswert, daß Einrichtungen dabei in ihrer Konzeption die besonderen Lebensbedingungen und individuellen Bedürfnisse von Frauen berücksichtigen und sich in ihrer Arbeit daran orientieren.
• Bei geplanten und für bestehende Einrichtungen ist anzustreben, daß zur Sicherstellung frauenspezifischer Anliegen betroffene Frauen, Vertreterinnen von Angehörigen, Betreuerinnen und Mitarbeiterinnen frühzeitig in die Planungen einbezogen werden.
• Die Erhebung hat gezeigt, daß ein Heimbeirat als Gremium der Mitbestimmung immerhin in 12 % der Einrichtungen gar nicht existiert (vgl. Tabelle 21). Insgesamt ist es wichtig, den Aufbau und die Arbeit eines Heimbeirates zu unterstützen und diesen in seinen Möglichkeiten als Interessenvertretung für die Bewohner/innen zu stärken. Falls nicht der Fall, ist darauf hinzuwirken, daß der Heimbeirat entsprechend dem Frauenanteil an den Bewohner/innen mit Frauen besetzt wird.
• Die Besetzung von Leitungspositionen in den Einrichtungen durch Frauen und insbesondere behinderte (Fach-)Frauen ist zu fördern.
- Sensibilisierung und Schulung der Mitarbeiter/innen
• Durch entsprechende Fortbildungen und Teamsitzungen sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Einrichtungen zu schulen, damit sie im Rahmen der (pädagogischen) Arbeit frauenspezifische Aspekte stärker beachten.
• Indem Mitarbeiter/innen die Akzeptanz anderer Lebensformen von Frauen neben der traditionellen Familienorientierung signalisieren, können sie den Frauen helfen, in Einrichtungen neue Perspektiven für ihr Leben zu finden.
• Auch wenn dieses Thema nicht im Rahmen der Erhebung erfaßt werden konnte, ist wie in Erfahrungsberichten immer wieder beschrieben, der Bereich hauswirtschaftlicher Arbeiten auch in Einrichtungen immer noch verstärkt ”Frauensache”. Daher ist es wichtig, daß die Mitarbeiter/innen darauf hinwirken, daß hauswirtschaftliche Arbeiten von Männern und Frauen in gleichem Umfang erledigt werden.
• Kenntnis von Behandlungsspezifika bei Gewalterfahrungen auch im sexuellen Bereich sowie Flexibilität im Umgang mit Betroffenen ist für die Arbeit mit den Bewohnerinnen unbedingt notwendig.
- Sexualität, Partnerschaft und/oder Kind/er in der Einrichtung
• Die betroffenen Frauen haben ein Recht auf selbstbestimmte Sexualität, Partnerschaft und Mutterschaft.
• Aufklärung soll in einer ihren Bedürfnissen als Frauen mit Behinderungen entsprechenden Form erfolgen. Damit kann ihnen ein selbstbewußter Umgang mit ihrem Körper und ihrer Sexualität ermöglicht werden.
• Heterosexualität und Homosexualität sind als gleichwertige Lebensformen anzuerkennen.
• Für schwangere Frauen in der Einrichtung ist eine beratende und begleitende Unterstützung zu garantieren.
• Angemessene Wohnmöglichkeiten für Paare, Mütter (bzw. Eltern) sind in den Einrichtungen, in Kooperation mit teilstationären Angeboten oder im Rahmen des ”Betreuten Wohnens”, etc. sicherzustellen.
- Maßnahmen zur Wahrung der Intimsphäre
• 72,2 % (vgl. Tabelle 17) der befragten Einrichtungen bieten den Bewohnerinnen die Möglichkeit, nur von Frauen in der Grund- und Behandlungspflege unterstützt zu werden. Diese Wahlmöglichkeit ist für alle Einrichtungen anzustreben.
• Gerade für von sexueller Gewalt betroffene Frauen ist auf Wunsch eine getrenntgeschlechtliche Unterbringung in einer reinen Frauengruppe innerhalb der Einrichtung oder als Frauenaußenwohngruppe sicherzustellen.
• Eine Handauszählung der Fragebögen hat ergeben, daß von den 133 befragten Einrichtungen nur noch 11 über insgesamt 43 Mehrbettzimmer verfügen. Somit ist davon auszugehen, daß es sich bei Mehrbettzimmern in Einrichtungen um ein ”Auslaufmodell” handelt und diese für neue Einrichtungen vermutlich von vornherein nicht mehr eingeplant werden. Es wäre jedoch wünschenswert, vorhandene Zimmer mit drei oder mehr Plätzen auf maximal zwei Plätze zu reduzieren. Solange in einer Einrichtung jedoch noch Mehrbettzimmer vorhanden sind, sollen sie so gestaltet sein, daß dem Bedürfnis nach einem geschützten Intimbereich der Bewohner/innen entsprochen wird.
• Vor dem Betreten der Zimmer der Bewohner/innen einer Einrichtung sollte grundsätzlich angeklopft werden.
• Toiletten und Zimmer sollten möglichst grundsätzlich für die Bewohner/innen selbst abschließbar sein.
• Bei allen neuen Einrichtungen sind für Frauen und Männer ausreichend getrennte sanitäre Anlagen einzurichten. Bei älteren Einrichtungen ist auf dementsprechende Umbauten hinzuwirken.
- Frauenspezifische Angebote und Maßnahmen gegen sexuelle Gewalt
• 36,1 % (vgl. Tabelle 23) der Einrichtungen bieten frauenspezifische Angebote für die Bewohnerinnen an. Wünschenswert wäre, daß in jeder Einrichtung die weiblichen Mitarbeiter immer wieder zusammen mit interessierten Bewohnerinnen z.B. im Freizeitbereich spezielle Angebote für Frauen initiieren. Angebote von außen, z.B. in Kooperation mit Frauenselbsthilfegruppen und beratungsstellen sowie mit Frauenbeauftragten, können dabei einbezogen werden.
• In Anbetracht der Tatsache, daß 28,6 % (vgl. Tabelle 26) der Einrichtungen Vorkommnisse sexueller Übergriffe benannt haben, eine Dunkelziffer ist noch einzubeziehen, sind im Bereich der Präventionsarbeit flächendeckend Selbstbehauptungs- und Selbstverteidigungskurse für die Bewohnerinnen regelmäßig anzubieten.
• 40,6 % (vgl. Tabelle 27) der Einrichtungen verfügen über Regelungen/Vereinbarungen, die bei Vorkommnissen sexueller Übergriffe greifen sollen. Es ist anzustreben, daß von Expertinnen in diesem Bereich grundsätzliche Regelungen entwickelt werden, die für jede Einrichtung gelten sollten.
• 34,6 % (vgl. Tabelle 28) der Einrichtungen bieten Fortbildungen zu sexueller Gewalt gegen behinderte Frauen für ihre Mitarbeiter/innen an. Im Interesse der Betroffenen ist ein Standardangebot für Mitarbeiter/innen zur Sensibilisierung und Aneignung von Kompetenzen im Umgang mit Gewaltsituationen für alle Einrichtungen anzustreben.
Wenn wir könnten wie wir wollen -
Frauen und Mädchen mit Behinderung zwischen Selbstbestimmung und Barrieren
Vortrag von Martina Puschke, Hessisches Koordinationsbüro
für behinderte Frauen
Im Rahmen der Veranstaltungsreihe „Selbstbestimmt Leben“ von Wildwasser e.V., Freiburg am 21. Februar 2002
Behinderte Frauen, Krüppelfrauen, andersfähige Frauen, Frauen mit Behinderung oder Beeinträchtigung sind zunächst einmal Frauen. Das heißt jedoch nicht, dass sie alle gleich sind oder dass es egal wäre, ob eine denn nun behindert ist oder nicht. Denn schließlich sind wir ja alle so wie wir sind eben weil wir so sind wie wir sind...
Aber dennoch: Behinderte Frauen leben alleine, in Beziehung, sind verheiratet, verliebt, verlobt, befreundet, verfeindet, feinden andere an, fauchen, kratzen, schnurren, zicken, lachen, weinen, schreien, flüstern, blinzeln, gebärden, wollen ihre Ruhe oder sind ständig auf Achse, wenn...
Ja wenn sie gelassen werden oder so gesehen werden. Denn wenn ich mich manchmal umhöre und umsehe habe ich nicht den Eindruck, als würden behinderte Frauen als Frauen gesehen, sondern eher als Behinderte. Aber manchmal dann doch wieder als Frauen, wenn es z.B. ums Geld verdienen geht.
Aber der Reihe nach: Lassen wir doch mal einige Bereiche Revue passieren und schauen uns einige Lebensbereiche von Frauen an, die mit einer Beeinträchtigung leben:
Als da wären:
• Die Kindheit
• Die Schul- und Berufszeit
• Die Sexualität und Partnerschaft
• Die alltägliche Gewalt
• Die Gentechnik
• Der Schrei! Oder: Wie kann Frau damit leben?
Die Kindheit
„Für meine Drangehörigen wäre es unvorstellbar gewesen, dass ich zuhause bleibe. Ich war in der Landesblindenanstalt Neuwied. Da sagt das Wort Anstalt schon genug. Da waren Diakonissen, die waren furchtbar. Von klein auf im Internat, das war schlimm für mich.“ (Waltraud David)
„In meinen ersten Lebensjahren musste ich lange Zeit in einem sogenannten Rehabilitationszentrum für prothetische Versorgung verbringen. Und dies nur, weil dort an mir Prothesen getestet wurden, die ich weder brauchte noch haben wollte.“ (Theresia Degener)
Wenn Frauen, die in den 50er oder 60er Jahren oder früher geboren wurden, von ihrer Kindheit erzählen, dann sind die Berichte i.d.R. geprägt von Klinikaufenthalten oder einem Leben in einer Einrichtung. Behinderte wuchsen häufig nicht in der Familie auf und litten unter den restriktiven Erziehungsmaßnahmen, den Mehrbettzimmern ohne Privatsphäre und der permanenten sozialen Kontrolle. Das galt für Mädchen und Jungen gleichermaßen, wenngleich die fehlende Intimsphäre und Distanzlosigkeit sicherlich bei unzähligen Frauen zu sexualisierten Gewalterfahrungen in der Einrichtung geführt hat.
Heute ist es nicht mehr üblich, seine behinderten Kinder in ein sogenanntes „Heim“ zu geben. Die meisten Mädchen wachsen in der Familie oder bei einem Elternteil, d.h. in der Regel in einer „nichtbehinderten“ Umwelt mit entsprechender Nachbarschaft, Verwandtschaft und Bekanntschaft auf. Nicht mehr die Aussonderung steht im Vordergrund, sondern der möglichst „normale“ Alltag. Diese „Normalität“ - oder sollten wir besser von einer Verleugnung der Tatsachen sprechen? - spiegelt sich auch in den Aussagen junger behinderter Frauen wieder, wenn sie beschreiben, dass „nicht extra Rücksicht genommen“ (1) wurde oder die Behinderung in der Kindheit als „Nichts Besonderes“ betrachtet wurde.
Mütter und Väter bemühen sich heute um eine weitgehende „Normalität“ im Umgang mit ihrer behinderten Tochter. Und behinderte Mädchen wollen auch so normal wie möglich sein. „Wie die anderen sein zu wollen“ ist aber auch enorm anstrengend. Behinderte Mädchen lernen entsprechend schon sehr früh, dass sie mehr leisten müssen in dieser Gesellschaft, um mithalten zu können. Hinzu kommt, dass der Leistungsaspekt bei der Erziehung behinderter Mädchen häufig hoch im Kurs steht nach dem Motto: „Es ist wichtig, dass sich die Tochter mal selber versorgen kann, wenn sie vielleicht schon keinen Mann abkriegt“ (2).
Nicht selten verleugnen junge behinderte Frauen bei dem Streben nach Leistung und „Normalität“ ihre Beeinträchtigung, insbesondere dann, wenn sie nicht sofort sichtbar ist.
Der Umgang mit behinderten Kindern hat sich also geändert. Früher, d.h. bis weit in die 60er Jahre hinein, wurden behinderte Kinder negiert und vielfach abgeschoben. Heute wird eine „Normalität“ gelebt, jedoch auf Kosten der Mädchen und Jungen. Sie werden nicht mehr als Person abgelehnt, aber die Behinderung wird vielfach negiert und beiseite geschoben, verleugnet. Wie lange wird es dauern, bis behinderte Frauen und Männer mit ihrem So Sein angenommen und akzeptiert werden und entsprechend nicht alle alles machen können müssen, bevor sie anerkannt werden?
Die Schul- und Berufszeit
„Das Schlimmste war damals aber für mich, dass ich aufgrund meiner Behinderung nicht das Abitur machen durfte, während alle meine anderen Schwestern diese Chance bekommen haben.“ (Dinah Radtke)
„Meine Eltern waren fest davon überzeugt, dass ich nicht in eine Sonderschule abgeschoben, sondern wie meine vier Schwestern und mein Bruder vor Ort unterrichtet werden sollte. Für dies damals unübliche Einstellung kämpften sie hart.“ (Theresia Degener)
„Ich wollte eigentlich Medizin studieren und das wurde mir ausgeredet mit dem Argument „Du kannst doch nicht am Operationstisch stehen!“ (Barbara Eckert)
„Nun als Behinderte stellte ich fest, dass ich doppelt so gut sein muss wie die Nichtbehinderten, um dieselbe Anerkennung zu haben. Naja, und dann war mir der Zusammenhang mit Frau und Mann schonklar. Also musste ich als behinderte Frau 4mal so gut sein wie ein nichtbehinderter Mann. Die Benachteiligung potenzierte sich. Ich hatte das Gefühl, wenn ich jetzt ein behinderter Mann wäre, dann wäre es noch mal etwas anderes.“ (Sigrid Arnade)
Wie oben bereits angesprochen wird eine gute Schulbildung bei behinderten Mädchen durchaus seitens der Eltern gefördert. Dennoch bilden sie das Schlusslicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Woran liegt das?
• Unqualifizierte Beratung mit Schubladendenken
• Nicht die Wünsche und Fertigkeiten stehen im Vordergrund sondern die Behinderung und „was damit geht“
• Ausbildung in wenig zukunftsträchtigen Berufen
• Teilweise gar keine Ausbildung
• Wenn Frauen später eine Behinderung „erwerben“ schulen sie seltener um, als Männer (in Berufsförderungswerken nur ca. 30% Frauen), sondern gehen in Rente oder gehen keiner Erwerbsarbeit mehr nach
• Auch behinderte Frauen sind i.d.R. für Familienarbeiten wie Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen zuständig
• Frauen müssen mehr leisten, um „vorwärts“ zu kommen
Die Sexualität und Partnerschaft
„Später kam ein Zeit, in der uns klar wurde, dass es nicht nur die Behinderten gibt sondern behinderte Männer und behinderte Frauen, wie bei den nichtbehinderten Menschen auch.“ (Theresia Degener)
„Gerade weil ich das Leben als Nichtbehinderte kannte, habe ich den Unterschied sehr krass erlebt. Das ich zum Beispiel nicht mehr als Frau wahrgenommen wurde, sondern nur noch als Rollstuhl mit Inhalt. Und dass über meinen Kopf hinweg gesprochen wurde, als wäre ich gar nicht existent.“ (Sigrid Arnade)
• (geburts-) behinderte Frauen insbesondere mit sichtbarer Behinderung - werden häufig nicht als Sexualpartnerin gesehen
• Phänomen des sexuellen Neutrums, des guten Kumpels
• Sexualität in der Kindheit behinderter Mädchen kein Thema, entsprechend wird kein offensiver Umgang gelernt
• Sexuelles Neutrum sein, heißt auch: keine blöde Anmache oder aber mitleidige Sprüche: schade, eigentlich sieht sie ja ganz gut aus...
• Viele Frauen mit Behinderung leiden darunter, nur schwer oder gar keine(n) PartnerIn zu finden. Sie zweifeln oft an sich selbst. Manch eine geht schließlich „aus der Not“ Beziehungen ein mit Abhängigkeitsstrukturen oder Übergriffen
• Für Frauen in Einrichtungen häufig gar kein Thema, weil tabuisiert
• Es wird diskutiert, ob „Callboys oder girls per Krankenschein“ ein Weg der sexuellen Befriedigung sein können...
Was tun?
Inzwischen ist das Thema „Sexualität und Behinderung“ nicht mehr so stark tabuisiert. Das liegt an dem immer häufiger werdenden offensiven Umgang einiger behinderter Frauen und Männer, welche sich in Gruppen zusammengefunden haben. Es gibt inzwischen Bücher mit Tipps und Tricks zum Kennenlernen und zum Umgang mit der eigenen Körper bezüglich des Sexuallebens. Beratungsstellen und organisierte Feste, Fotoausstellungen sowie Seminare sollen zunächst einmal behinderte Frauen und Männer ermutigen, offensiv und lustvoll in und mit dem eigenen Körper um zu gehen. Die meisten Angebote werden jedoch von Männern wahrgenommen. Für Frauen ist es doch weniger ein „öffentliches“ Thema. Oder ist es gar nicht so wichtig?
Was sich allerdings noch ändern muss, sind die Barrieren in den Köpfen aller. Solange eine rollstuhlfahrende Frau nicht als Frau, die zwar im Rollstuhl fährt, sondern als „der Rollstuhl dahinten“ wahrgenommen wird, kann es nicht funken zwischen den beiden.
Die alltägliche Gewalt
a) Sexualisierte Gewalt
Als sexuelles Neutrum gesehen zu werden schützt uns nicht vor sexualisierter Gewalt. Im Gegenteil.
• Sexuelle Grenzüberschreitungen bei Therapien und dem Anpassen von Hilfsmitteln(Zemp 1993: „ an mir darf jede und jeder herumfummeln)
• Keine Zahl für Deutschland
• In Österreich Studie: mehr als 60% der Frauen in Einrichtungen
• Unterstützung durch Klischees wie: „Die will doch eh keiner“.
• Scheinbar unterstützt wird dies durch StGB §179
b) Emotionale Gewalt
z.B. Gewalt in der Beziehung
• Abhängigkeitsstrukturen
• Ausnutzen von Situationen, in der die behinderte Partnerin mehr Unterstützung braucht
• Unsicherheit und Schuldgefühle, weil „ich Dir nicht so viel geben kann“
c) Strukturelle Gewalt
• Keine freie Wahl der Ärztinnen aufgrund von Barrieren
• Grenzüberschreitungen gehören zum Alltag: Therapien, KG, Anpassung von Hilfsmitteln, Begutachtungen, Bewertungen, Vermittlung, dass der Körper so wie er ist, nicht O.K. ist
• Bei Frauen in Einrichtungen: fehlende Intimsphäre, Mehrbettzimmer, Zimmer nicht abschließen, Toiletten, Duschräume abschließbar?
• Wenn AssistentInnen nicht selber ausgesucht werden können, Übergriffe möglich; aufgrund einer körperlichen Abhängigkeit Anzeige schwierig
Einige Gewalttaten fallen unter verschiedene Kategorien
Bsp: Sterilisation von Mädchen und Frauen mit sog. geistiger Behinderung:
• Operation ohne das Wissen = körperliche Gewalt
• Den Kinderwunsch missachten und unmöglich machen = Psychische Gewalt
• Die Norm im Kopf, dass „solche Frauen“ kein Kind haben dürfen = strukturelle Gewalt
Gesetzlicher Nährboden für Gewaltstrukturen
• Vergewaltigung in der Ehe ist erst seit kurzem eine Straftat.
• Es gibt kein Recht auf Frauenpflege, weder im neuen SGB IX, noch im Gleichstellungsgesetz (Forderung: im Pflegegesetz)
• Normalerweise werden Täter, die eine Vergewaltigung oder sexuelle Nötigung vornehmen, nach StGB § 177 (Nötigung = Willensbeugung, Strafmaß: nicht unter einem Jahr) verurteilt.
• Wenn Täter eine behinderte Frauen vergewaltigen, ist dies nicht unbedingt eine Straftat, weil sie u.U. weniger gewalttätiges Potenzial anwenden mussten, wenn sich die Frau z.B. nicht wehren konnte oder nicht sprechen kann und Nein sagen kann. Dann kann er nach StGB §179 verurteilt werden und bekommt dann ein geringeres Strafmass (nicht unter sechs Monate).
Die Gentechnik
„Ja, das musste heute aber nicht mehr sein“ ist ein Ausspruch, den Mütter von Kindern z.B. mit Down Syndrom seit der Etablierung der Pränataldiagnostik immer häufiger zu hören bekommen. Inzwischen geht es in der Diskussion um noch weitreichendere Techniken. Mit der PID (Präimplantationsdiagnostik) und Gentests sind Frauen mit vielen Konsequenzen konfrontiert. Wir können das Thema hier heute nicht ausbreiten, aber einige Fragen möchte ich in den Raum stellen:
• Krankenkassen und Versicherungen denken laut über Gentests nach, um frühzeitig Behinderungen und Krankheiten aus ihren Leistungen ausschließen zu können. Frauen leben häufig sowieso schon an der Armutsgrenze, mehr als Männer. Kranke und behinderte Frauen künftig = arme Frauen?
• Werden behinderte Frauen oder Frauen mit Veranlagungen für Krebs, Osteoperose, Alzheimer, Fettleibigkeit, etc. zukünftig überhaupt noch Kinder zur Welt bringen dürfen?
• Wer darf dann noch Kinder ohne vorherigen Gencheck bekommen?
• Der Gencheck setzt eine künstliche Befruchtung voraus. Also keine Kinder auf „natürlichem“ Weg mehr?
• Und das alles, um das „Leiden“ behinderter und chronisch kranker Menschen zu vermeiden?
Der Schrei! Oder: Wie kann Frau damit leben?
Nach dieser geballten Revue durch den Lebensweg behinderter Frauen stellt sich ja schon die Frage, wie Frauen das aushalten?
Zum einen muss eine Frau alleine nicht alles durchmachen, was ich jetzt beschrieben habe, einige halten es auch tatsächlich nicht aus...
Glücklicherweise gibt es inzwischen aber:
• Netzwerke behinderter Frauen
• Beratungsstellen
• Projekte wie dieses hier bei Wildwasser in Freiburg
• Zugängliche Frauenhäuser
• Frauengruppen
• Eine Menge Frauen, die sich damit auseinandersetzen und etwas ändern
• Fotoausstellungen von behinderten Frauen, die Mut machen
• Behinderte Kabarettistinnen
• Viele Vorbilder
• Frauen, die es nutzen, dass sie Krüppelfrauen sind und am Rande der Gesellschaft leben. Sie passen eh in keine Norm und fallen extra und gerne auf (Phänomen Franz Christoph)
• PolitikerInnen, die uns verstehen
• Selbstbehauptungskurse
• Bücher
• Leute auf der Straße, die was kapiert haben
• Behinderte Frauen, die in der Politik mitmischen und dafür sorgen, dass es bessere gesetzliche Grundlagen gibt. Damit Frauen sich auch rechtlich wehren können und nicht nur Recht haben, sondern Recht bekommen!
Verwendete Literatur:
(1) Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Hg.): Live Leben und Interessen vertreten Frauen mit Behinderung, Schriftenreihe Band 183, 2000, vgl. S. 219
(2) Ebd. vgl. S. 220 ff.
Schulungseinheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Gemeinsamen Servicestellen in Hessen
durch behinderte Expertinnen und Experten
vom 29.-31.10.2002 in Homberg/Ohm
durch Martina Puschke, Hessisches Koordinationsbüro für behinderte Frauen
Aufgrund der Initiative des Landesbehindertenrates Hessen haben die Schulungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Servicestellen mit behinderten Menschen stattgefunden. D.h. in den Lehrplan der Schulungen wurde ein Block „Aufgabe der Servicestellen aus Sicht von Behindertenverbänden“ aufgenommen. Bei der Schulung in Nordhessen referierte Martina Puschke für das Hessische Koordinationsbüro für behinderte Frauen, weshalb hier neben allgemeinen Anliegen behinderter Menschen die besonderen Belange behinderter Frauen einen Schwerpunkt darstellten.
Die Schulungseinheit von Frau Martina Puschke umfasste folgende Eckpunkte:
1. Der neue Geist des SGB IX
Kernaussage: Der Gesetzgeber hat bewusst neue Termini benutzt, um zu verdeutlichen, dass behinderte Menschen nicht länger die Bittstellenden sind, sondern aktive, selbstbestimmte Menschen, welche gleichberechtigt am Leben in der Gesellschaft teilhaben wollen.
Dies ist im § 1 SGB IX ausgedrückt:
Behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen erhalten Leistungen nach diesem Buch und den für die Rehabilitationsträger geltenden Leistungsgesetzen, um ihre Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern, Benachteiligungen zu vermeiden oder ihnen entgegenzuwirken.
Den besondere Bedürfnissen behinderter Frauen wird ebenfalls Rechnung getragen, indem es im § 1 weiter heißt:
Dabei wird den besonderen Bedürfnissen behinderter und von Behinderung bedrohter Frauen und Kinder Rechnung getragen.
In die Servicestellen kommen unterschiedliche Menschen, die:
1. schon zeitlebens behindert und damit ExpertInnen in eigener Sache sind
2. erst seit kurzem behindert; sie müssen befähigt werden, mit der Behinderung selbstbewusst und als handelnde Akteure und Akteurinnen zu leben
3. von einer Behinderung bedroht, auch hier gilt, dass sie verschiedene Möglichkeiten der Rehabilitation aufgezeigt bekommen und mitentscheiden können
Zusammengefasst: In die gemeinsamen Servicestellen kommen Frauen und Männer, die bestimmte Hilfen brauchen, um würdevoll und gleichberechtigt in dieser Gesellschaft leben zu können.
2. Kernpunkt: Öffentlichkeitsarbeit was sie bewirken muss
• Wozu sind gemeinsame Servicestellen da?
• Mit welchen Anliegen kann ich dort hingehen?
• Wo finde ich eigentlich die gemeinsamen Servicestellen in meiner Region?
• Wo liegen Faltblätter der gemeinsamen Servicestellen aus?
• Ist es egal zu welcher Servicestelle ich gehe?
• Wer sind die AnsprechpartnerInnen?
• Wissen auch die KollegInnen des Reha-Trägers der Servicestelle Bescheid, dass es die Servicestelle in Ihrem Hause gibt?
3. Kernpunkt: Barrierefreiheit
Barrierefreiheit heißt mehr als stufenloser Zugang!
Im BBG lautet die Definition von Barrierefreiheit:
§ 4 BBG:
Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für behinderte Menschen in der allgemeinüblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.
Entsprechend müssen Gemeinsame Servicestellen zum Beispiel:
• Stufenlos erreichbar sein
• Informationen bereit halten, die auch für blinde und sehbehinderte Menschen lesbar sind (auf Datenträgern, in Großdruck, etc.)
• Informationen weitergeben können, die auch Menschen mit sogenannter geistiger Behinderung verstehen können (Stichwort: leichte Sprache)
• Barrierefreie Internetseiten bieten
• Gehörlosen Ratsuchenden die Kommunikation mit Hilfe von Gebärdensprach-dolmetscherInnen ermöglichen
4. Kernpunkt: Individueller Hilfebedarf
Die Menschen, die zu Ihnen kommen, sind individuell sehr verschieden.
Damit die Rehabilitation erfolgreich verläuft, müssen die Ratsuchenden mitentscheiden.
• Welches Hilfsmittel möchte ich haben?
• Welches Hilfsmittel brauche ich, um am Leben in der Gesellschaft teil zu haben?
• Mit welchem Sanitätshaus möchte ich zusammenarbeiten?
• Womit habe ich bereits gute Erfahrungen gemacht? Womit schlechte? Die Erfahrungen müssen die Entscheidung beeinflussen.
• Welche Möglichkeiten der Reha-Maßnahmen gibt es? Um wählen zu können, muss ich alle Möglichkeiten kennen.
5. Kernpunkt: Schnelle Entscheidungen
• Transparenz in der Entscheidungsphase
• Kommunikation mit den Ratsuchenden
• Unkomplizierte Feststellung der Zuständigkeit
• Schnelle Bewilligung der beantragten Leistung
6. Kernpunkt: Berücksichtigung der Frauenbelange
Wenn Frauen
• Schwanger sind
• Kinder zu erziehen haben
• Angehörige pflegen müssen
• lange aus dem Beruf ausgeschieden waren
• keinen Beruf erlernt haben
• lange arbeitslos sind
• sich lieber von einer Frau beraten lassen wollen
muss ihre Situation in der Beratung berücksichtigt werden.
Frauen brauchen z.B. eine Ausbildung oder Umschulung in einem zukunftsträchtigen Beruf. Sie brauchen individuelle Wahlmöglichkeiten.
Einige Rechte behinderter Frauen im SGB IX
• § 9 Wunsch- und Wahlrecht
(Den besonderen Bedürfnissen behinderter Mütter und Väter bei der Erfüllung ihres Erziehungsauftrages (...) wird Rechnung getragen)
• § 33 Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
((2) Behinderten Frauen werden gleiche Chancen im Erwerbsleben gesichert, insbesondere durch in der beruflichen Zielsetzung geeignete, wohnortnahe und auch in Teilzeit nutzbare Angebote.
(4) (...) Übernahme von Haushaltshilfe und Kinderbetreuungskosten)
• § 44 Ergänzende Leistungen
(ärztlich verordneter Rehabilitationssport in Gruppen unter ärztlicher Betreuung und Überwachung, einschließlich Übungen für behinderte oder von Behinderung bedrohte Frauen und Mädchen, die der Stärkung des Selbstbewusstseins dienen)
7. Kernpunkt: Beteiligung von Behindertenverbänden und Selbsthilfeorganisationen
• bei der Einrichtung der Servicestellen
• regelmäßige Treffen der Servicestellen vor Ort mit den Verbänden und Selbsthilfeorganisationen
• Beteiligung bei der Beratung auf Wunsch der Betroffenen
• Bereitlegen von Informationsmaterialien örtlicher Organisationen in der Servicestelle
Vorteile:
• Unterstützung bei Fragen der Barrierefreiheit
• Zusammenarbeit der Selbsthilfe und der gemeinsamen Servicestellen
• Gegenseitige Unterstützung
• Transparenz
• Bekanntwerden der Servicestellen durch die Verbände