Hessisches Koordinationsbüro
für behinderte Frauen

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Befragung von Menschen mit Behinderung nach Ihren Erfahrungen in Rehakliniken
1. Name und Anschrift der Rehaklinik?
Weser-Rehabilitationsklinik der BfA
Schulstraße 2
31812 Bad Pyrmont
Tel.: 0 52 81 / 912 - 0
Fax: 0 52 81 / 9 12 - 5 70
E-Mail: -
Internet: -
2. Indikationsdiagnose?
Orthopädie; verhaltensorientierte Orthopädie,
Schmerztherapie.
3. Was ist der Schwerpunkt der Therapie, wie das
Behandlungskonzept: ganzheitlich, spiritueller Ansatz
(z.B. Meditation) etc.?
Konservative Orthopädie nach orthopädischen Qualitäts-
standards und Therapieleitlinien, Schmerztherapie,
Bewegungstherapie.
4. War die Beratung vor dem Klinikaufenthalt zufrieden
stellend, freundlich, zugewandt, verständnisvoll, etc.?
Ja, alle Fragen nach Therapie, Behandlungsmöglichkeiten und
Freizeitgestaltung wurden bereitwillig, ausführlich und freund-
lich beantwortet.
5. Welche Behinderung haben Sie?
Gehbehinderung.
6. Benutzten Sie z.B. einen Rollstuhl oder andere
Hilfsmittel?
Nein. Doch ist das Haus rollstuhlgerecht. Die Sanitärräume
und verschiedene Zimmer, der Speisesaal und die Therapie-
abteilung ist behindertengerecht ausgestattet.
7. Wenn aufgrund der Behinderung zusätzliche
persönliche Hilfen notwendig waren, gab es hier
Unterstützung von der Rehaklinik?
Selbstverständlich.
8. Wenn Sie Hilfe bei der Intimpflege durch das Klinik-
personal benötigten, konnten Sie das Geschlecht der
ausführenden Person bestimmen?
Es ist ausschließlich weibliches Personal in der Pflege. Nur
die Pflegedienstleitung ist männlich.
9. Gab es Einschränkungen in der Reha aufgrund der
vorhandenen Behinderung? Wenn ja, welche?
Keine.
10. Gab es in der Klinik zusätzliche Serviceangebote für
Menschen mit Behinderung? Z.B. Hilfe bei der
Orientierung in der Klinik und im Kurort.
Ja.
11. Konnten Sie die Freizeitangebote der Klinik nutzen?
Ja.
12. Wie verhält sich die Klinik gegenüber eventuellen
Begleitpersonen? Kooperativ, was Unterbringung
und Finanzierung anbelangt oder ablehnend, bzw.
abweisend?
Kein Problem, es werden Doppelzimmer angeboten.
13. Falls Sie einen Blindenführhund haben, darf dieser
mitgebracht werden? Wenn ja, entstehen zusätzliche
Kosten? In welcher Höhe?
Nein, einzige Einschränkung, da auch Allergiker im Hause
sind, für die auch speziell ausgestattete Zimmer vorhanden
sind.
14. Falls Sie aufgrund Ihrer Hörbehinderung eine/n
DolmetscherIn benötigen, entstehen für Sie
zusätzliche Kosten? Wenn, in welcher Höhe?
Wird eine Kostenübernahme von anderen Stellen
übernommen?
-
15. Waren alle Bereiche der Klinik für Sie trotz Ihrer
Behinderung zugänglich und nutzbar? Wenn nein,
welche Barrieren gab es?
Keine.
16. Gibt es weitere Erfahrungen, die Sie anderen
PatientInnen mit Behinderung mitteilen möchten?
-
Wir weisen darauf hin, dass die Ergebnisse unserer Befragung auf den
subjektiven Erfahrungen von einzelnen BesucherInnen der entsprechenden Klinik beruhen.
Die Antworten der TeilnehmerInnen an unserer Befragung wurden anonymisiert und ohne redaktionelle Bearbeitung veröffentlicht.
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