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Uraine-Flagge Ukraine - Infos für alle, die helfen wollen


Coronaregeln ab März 2023:

Nach 3 Jahren Corona sind ab dem 1. März fast alle Corona Regeln gefallen.

Für die Persönliche Assistenz im fab e.V. bedeutet das konkret:

• Es gibt keine generelle Maskenpflicht und

• keine generelle Testpflicht mehr.

• Der Assistenzdienst stellt aber weiterhin Schnelltests für besondere Bedarfe zur Verfügung.

• Zum Eigen-und Fremdschutz von Mitarbeiter*innen und Kund*innen werden auch künftig FFP2 Masken zur Verfügung gestellt.

• Corona-positiv getestete Assistenzkräfte der Persönlichen Assistenz dürfen ihre Tätigkeit mindestens fünf Tage nicht durchführen.
Es besteht ein Betretungs- bzw. Tätigkeitsverbot. (Diese Regelung ist bis zum 07.4.23 befristet).

• Eine Freitestung ist nicht mehr notwendig, ein Schnelltest zur Abklärung aber sinnvoll.





Letzte Änderung vom 30. März 2023