Ukraine - Infos für alle, die helfen wollen
Coronaregeln ab März 2023:
Nach 3 Jahren Corona sind ab dem 1. März fast alle Corona Regeln gefallen.
Für die Persönliche Assistenz im fab e.V. bedeutet das konkret:
• Es gibt keine generelle Maskenpflicht und
• keine generelle Testpflicht mehr.
• Der Assistenzdienst stellt aber weiterhin Schnelltests für besondere Bedarfe zur Verfügung.
• Zum Eigen-und Fremdschutz von Mitarbeiter*innen und Kund*innen werden auch künftig FFP2 Masken zur Verfügung gestellt.
• Corona-positiv getestete Assistenzkräfte der Persönlichen
Assistenz dürfen ihre Tätigkeit mindestens fünf Tage nicht
durchführen.
Es besteht ein Betretungs- bzw. Tätigkeitsverbot. (Diese Regelung ist
bis zum 07.4.23 befristet).
• Eine Freitestung ist nicht mehr notwendig, ein Schnelltest zur Abklärung aber sinnvoll.